Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21.1
Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt ergänzend zum
Antrag aus, dass die nicht verbrauchten Mittel aus 2012 nach
2013 übertragen werden sollen, damit sie nicht im Rahmen der
allgemeinen Deckung verwendet werden.
Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass ein solcher Beschluss
zwar grundsätzlich jederzeit möglich ist, verweist jedoch auf das
entsprechende Leistungsgesetz, wonach entweder ein
Anspruch auf die Mittel besteht oder eben nicht. Die Mittel aus
2011 seien nicht übertragen worden weil es keine Anträge gab.
Es handele sich daher auch nicht um
Ermächtigungsübertragungen im klassischen Sinn.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) sieht keine Notwendigkeit für
die Übertragung, da einerseits ca. 90% der Mittel verausgabt
seien und andererseits die Höhe der möglichen Übertragungen
derzeit noch nicht feststehe.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert, dass die
Angabe von 90% nicht korrekt sei: von 2,3 Mio. € wurden
bislang erst zwischen 700.000 und 800.000 € verausgabt, weil
u. a. die Ansprüche aufgrund der Bürokratie nicht angemeldet
würden. Somit gingen über 50% in den allgemeinen Haushalt.
Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) hält eine Begründung für
2012 mit Zahlen aus 2011 für unangebracht, zumal das
Bildungs- und Teilhabepaket in 2011 mit einigen
Anlaufschwierigkeiten behaftet war. Zudem sei die Übertragung
von Mitteln, deren Höhe noch nicht bekannt ist, nicht
sachgemäß.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält
die Ansicht der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich für
nachvollziehbar, sieht jedoch noch ergänzenden
Beratungsbedarf und schlägt daher eine Vertagung vor.
AV Poth erläutert, dass im Sozialausschuss nicht von 90% der
Haushaltsmittel gesprochen wurde, sondern dass 90% der
Anspruchsberechtigten einen Antrag gestellt hätten und
entsprechend bedient wurden. In 2012 sei die Situation noch
anders: Einnahmen in Höhe von 2 Mio. € stehen Ausgaben in
Höhe von 1,7 bis 1,8 Mio. € gegenüber, so dass man hier von
A 92/2012
einem Delta in der Größenordnung 200.000 € spreche.
Landrat Rosenke stellt anschließend den Vertagungsantrag zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
Anschließend lässt er über den Antrag abstimmen.
Der Kreistag beschließt:
1.
Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig.
2.
Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres
2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das
Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind
zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu
verwenden. Näheres hierzu obliegt dem Kreistag im
Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und deren Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei 7 Stimmen dafür (GRÜNE,
DIE LINKE)