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Beschlusstext (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Beschlusstext (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Beschlusstext (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21.1 Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt ergänzend zum Antrag aus, dass die nicht verbrauchten Mittel aus 2012 nach 2013 übertragen werden sollen, damit sie nicht im Rahmen der allgemeinen Deckung verwendet werden. Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass ein solcher Beschluss zwar grundsätzlich jederzeit möglich ist, verweist jedoch auf das entsprechende Leistungsgesetz, wonach entweder ein Anspruch auf die Mittel besteht oder eben nicht. Die Mittel aus 2011 seien nicht übertragen worden weil es keine Anträge gab. Es handele sich daher auch nicht um Ermächtigungsübertragungen im klassischen Sinn. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) sieht keine Notwendigkeit für die Übertragung, da einerseits ca. 90% der Mittel verausgabt seien und andererseits die Höhe der möglichen Übertragungen derzeit noch nicht feststehe. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert, dass die Angabe von 90% nicht korrekt sei: von 2,3 Mio. € wurden bislang erst zwischen 700.000 und 800.000 € verausgabt, weil u. a. die Ansprüche aufgrund der Bürokratie nicht angemeldet würden. Somit gingen über 50% in den allgemeinen Haushalt. Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) hält eine Begründung für 2012 mit Zahlen aus 2011 für unangebracht, zumal das Bildungs- und Teilhabepaket in 2011 mit einigen Anlaufschwierigkeiten behaftet war. Zudem sei die Übertragung von Mitteln, deren Höhe noch nicht bekannt ist, nicht sachgemäß. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält die Ansicht der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich für nachvollziehbar, sieht jedoch noch ergänzenden Beratungsbedarf und schlägt daher eine Vertagung vor. AV Poth erläutert, dass im Sozialausschuss nicht von 90% der Haushaltsmittel gesprochen wurde, sondern dass 90% der Anspruchsberechtigten einen Antrag gestellt hätten und entsprechend bedient wurden. In 2012 sei die Situation noch anders: Einnahmen in Höhe von 2 Mio. € stehen Ausgaben in Höhe von 1,7 bis 1,8 Mio. € gegenüber, so dass man hier von A 92/2012 einem Delta in der Größenordnung 200.000 € spreche. Landrat Rosenke stellt anschließend den Vertagungsantrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen Anschließend lässt er über den Antrag abstimmen. Der Kreistag beschließt: 1. Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt dem Kreistag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei 7 Stimmen dafür (GRÜNE, DIE LINKE)