Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
03.01.12, 08:39
Aktualisiert
03.01.12, 08:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 14. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 15.12.2011:
17. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: Bereich Brunsheide-Süd
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 30.11.2011
beschließt der Rat folgende Widmungen:
a) Der Hedwig-Dohm-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 972), der Käthe-KollwitzWeg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 971), der Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstücke 968, 969 und 970), der Edith-Stein-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 973) sowie die Straße Brunsheide (Gemarkung Schuckenbaum,
Flur 4, Flurstück 542) sind endgültig ausgebaut. Sie erhalten die Eigenschaft von
verkehrsberuhigten Bereichen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gem. §§ 3 und 6
des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde
Leopoldshöhe.
b) Die Verbindung zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 926) ist endgültig ausgebaut. Sie erhält die Eigenschaft einer
öffentlichen Grünfläche und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und
6 StrWG NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
c) Die Wegeverbindung zwischen der Straße Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 532) erhält die Eigenschaft als öffentlicher Fußweg und wird für
die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes
NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -