Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 10
Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie
V 277/2012
des Kreisausschusses und Kreistages
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet
darum, den Personenkreis zu benennen, der die Aufnahmen
nutzen darf.
Herr Adams (Geschäftsbereichsleiter I) erläutert, dass dies
durch den Verweis auf Absatz 1 des § 24 der
Geschäftsordnung bereits erfolgt sei.
Der Kreistag beschließt,
§ 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern
und wie folgt neu zu fassen:
"Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen
Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen
Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz
1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt
werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung
aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei
Einwendungen
gegen
die
Niederschrift
können
Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und
den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört
werden, um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen
Personen sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der
Sitzungen mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten
grundsätzlich
untersagt.
Über
sonstige
Filmund
Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1 entscheidet der
Kreistag durch einstimmigen Beschluss."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig