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Beschlusstext (Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Beschlusstext (Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie V 277/2012 des Kreisausschusses und Kreistages Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet darum, den Personenkreis zu benennen, der die Aufnahmen nutzen darf. Herr Adams (Geschäftsbereichsleiter I) erläutert, dass dies durch den Verweis auf Absatz 1 des § 24 der Geschäftsordnung bereits erfolgt sei. Der Kreistag beschließt, § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern und wie folgt neu zu fassen: "Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei Einwendungen gegen die Niederschrift können Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen Personen sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der Sitzungen mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten grundsätzlich untersagt. Über sonstige Filmund Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1 entscheidet der Kreistag durch einstimmigen Beschluss." Abstimmungsergebnis: Einstimmig