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Beschlusstext (Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) hier: Wahl des vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu benennenden Vertreters)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Beschlusstext (Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
hier: Wahl des vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu benennenden Vertreters)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) hier: Wahl des vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu benennenden Vertreters Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält die Wahl im Wege der Dringlichkeit für unzulässig, so dass er diese auch nicht unterschreiben werde, da es sich bei einer Wahl um einen demokratischen Prozess handele. Gleichzeitig ist nach seinem Rechtsverständnis die gesamte Entsendung der Vertreter nicht richtig erfolgt. Landrat Rosenke entgegnet, dass lediglich der Verwaltungsvorschlag im Wege der Dringlichkeit beschlossen werden soll und dies nach Ansicht des LKT NRW auch unter Beachtung des Demokratieprinzips möglich sei. Zudem sei die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung des BZE am 25.06.2012 sehr wichtig gewesen. Der Kreistag wählt für die Dauer der restlichen Wahlperiode folgenden vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO vorzuschlagenden Bediensteten zum Mitglied der Verbandsversammlung: Ordentliches Mitglied: Poth, Manfred Abstimmungsergebnis: Stellvertreter/in (gebundene Vertretung): Poth, Iris Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) D 57/2012