Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
hier: Wahl des vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu
benennenden Vertreters
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hält
die Wahl im Wege der Dringlichkeit für unzulässig, so dass er
diese auch nicht unterschreiben werde, da es sich bei einer
Wahl um einen demokratischen Prozess handele. Gleichzeitig
ist nach seinem Rechtsverständnis die gesamte Entsendung
der Vertreter nicht richtig erfolgt.
Landrat Rosenke entgegnet, dass lediglich der Verwaltungsvorschlag im Wege der Dringlichkeit beschlossen werden soll
und dies nach Ansicht des LKT NRW auch unter Beachtung
des Demokratieprinzips möglich sei. Zudem sei die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung des BZE am 25.06.2012
sehr wichtig gewesen.
Der Kreistag wählt für die Dauer der restlichen Wahlperiode
folgenden vom Landrat gemäß § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO
vorzuschlagenden Bediensteten zum Mitglied der
Verbandsversammlung:
Ordentliches Mitglied:
Poth, Manfred
Abstimmungsergebnis:
Stellvertreter/in
(gebundene Vertretung):
Poth, Iris
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
D 57/2012