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Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns; hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
03.01.12, 08:39
Aktualisiert
03.01.12, 08:39
Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns;
hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 15.12.2011: 16. Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns; hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmar schen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 30.11.2011 beschließt der Rat, den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Bildung eines Abschnitts für den Teilbereich der Schötmarschen Straße von der Straße „Am Doktorkamp“ bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße aufzuheben. Beratungsergebnis: - 30 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -