Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV
Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem
Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) benennt als Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung Herrn
Hans Peter Wasems (CDU) und als Stellvertreter Herrn Franz
Cremer(SPD).
1. Der Kreistag stimmt
a) der
Beteiligung
des
Kreises
Euskirchen
als
Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen
Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %),
b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls
Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen
Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %)
c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende
Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis
Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die
Komplementärin ist am Kommanditkapital und am
Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des
Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative
GmbH & Co. KG“ (Anlage) zustimmend zur Kenntnis und
ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen
Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“
zur Beschlussfassung.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
3. Der Kreistag beschließt ferner, dass der Kreis Euskirchen in
der Gesellschafterversammlung der "Kreis Euskirchen
Regenerative GmbH & Co.KG" durch eine Person vertreten
wird und benennt
Herrn Hans Peter Wasems (CDU)
V 272/2012
als ordentliches Mitglied der Gesellschafterversammlung
und
Herrn Franz Cremer(SPD)
als stellvertretendes Mitglied für die Dauer der Wahlzeit.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch
abzuschließenden
Vertrag
und
bei
Bestellung
entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des
Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des
Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von
max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zins- und
Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3
Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein
entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)