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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 23.02.2012 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:35 Uhr Ende: 20:17 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr J. Büker, Herr K. Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Goedeke, Herr Grünert (bis 19.50 Uhr – TOP 8), Herr Heidemann, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Nagel, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm CDU: Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meckelmann, Herr Meier-Krumsiek, Herr Niehage, Frau Risy, Herr Schmidt B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister, Herr Kantim, Herr Lasar FDP: Herr Eger ABS: Herr Euler Verwaltung: Kämmerer Herr Lange, Herr Niebuhr, Frau Sunkovsky Zuhörer: ca. 10 Zuhöher/innen Presse: 1 Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Herr Edler, Herr Hoffmann und Herr Siese. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf folgende Tischvorlagen: - Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2012 auf Ausschussumbesetzung - Ergänzendes Gutachten zu TOP 10 „Bebauungsplan Nr. 08/11 Biogasanlage Gut Eckendorf“ BM Herr Schemmel schlägt vor, den Fraktionsantrag zusammen mit dem bereits vorliegenden Antrag unter TOP 8.1 zu beraten. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. -2- 2. Anfragen der Ratsmitglieder Auf Nachfrage von RM Herrn Gräfe erläutert BM Herr Schemmel, dass das Gutachten bzgl. einer schnelleren Internetversorgung einiger gemeindlicher Bereiche erst vor kurzem bei der Verwaltung eingegangen sei und aus diesem Grund die hierfür benötigten finanziellen Mittel noch nicht im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 berücksichtigt werden konnten. Unter Bezugnahme auf einen im Leopoldshöher Blatt vom 13.01.2012 erschienenen Artikel über eine Eingabe der ABS bei der Europäischen Kommission zum Thema Dichtheitsprüfung fragt RM Herr Burkamp nach, ob die Verwaltung hierüber schriftliche Informationen habe. Dies wird von BM Herrn Schemmel verneint. Auf Bitte von RM Herrn Puchert-Blöbaum sagt RM Herr Euler zu, den Fraktionen den diesbezüglichen Schriftverkehr der ABS mit der Europäischen Kommission per E-Mail zukommen zu lassen. Abschließend merkt RM Herr Fiedler an, dass in dem o.a. Artikel um Spenden zur Unterstützung der Arbeit der ABS gebeten wurde. Bislang sei es übliche Praxis gewesen, sich für die Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich politisch zu engagieren, woran seiner Auffassung nach auch zukünftig festgehalten werden sollte. Die übrigen Ratsmitglieder stimmen den Äußerungen von RM Herrn Fiedler zu. RM Herr Kühnel führt aus, dass bei den Planungen zur Ortsumgehung Lage (B 239) die K 5 derzeit als Überführung geplant werde, jedoch keine Auf- und Abfahrt zur Pottenhauser Straße vorgesehen sei. Die Frage, ob der Gemeinde diesbezüglich Pläne vorliegen, wird von BM Herrn Schemmel mit der Begründung verneint, dass die Gemeinde nicht Verfahrensbeteiligte sei. Er sagt jedoch zu, in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW aufzunehmen und anschließend im Fachausschuss, dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, darüber zu berichten. Auf Bitte von RM Herrn Puchert-Blöbaum informiert BM Herr Schemmel darüber, dass die Täter, die für etliche Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien verantwortlich seien, zwischenzeitlich festgestellt wurden und die Gemeinde diesbezüglich ihre Ansprüche wahre. In Bezug auf die Frage von RM Herrn J. Büker nach dem derzeitigen Sachstand zum Weiterbau der B 66 gibt BM Herr Schemmel bekannt, dass er nähere Informationen hierzu dem Protokoll dieser Sitzung beifügen werde. Anmerkung zum Protokoll: Am 11.05.2012 findet in Asemissen ein (nichtöffentlicher) Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 66 statt, zu dem alle, die im Rahmen des Verfahrens Einwendungen erhoben haben, eingeladen werden. 3. Informationen des Bürgermeisters BM Herrn Schemmel liegen an dieser Stelle keine Informationen vor. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien vor. 5. Anregungen und Beschwerden hier: Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung der Bürgerinitiative „Dichtheitsprüfung – nein danke!“ vom 19.01.2012 Nachdem BM Herr Schemmel die Vorlage zu diesem TOP kurz erläutert hat, lobt RM Herr PuchertBlöbaum zunächst einmal das Engagement der Bürgerinitiative vor Ort und all derjenigen, die landesweit in dieser Angelegenheit aktiv sind. Sodann führt er aus, dass aus seiner Sicht die zur Diskussion stehenden Satzungen zum Zeitpunkt ihres Erlasses sinnvoll gewesen seien, die Situation jetzt allerdings eine andere sei und es zwischenzeitlich zwei Gesetzesinitiativen in der Angelegenheit gebe. Weiter ergänzt er, dass der Städte- und Gemeindebund derzeit empfehle, zunächst einmal abzuwarten. Jedoch sehe er kein Problem darin, die Satzungen, wie von der Bürgerinitiative gefordert, aufzuheben, so RM Herr Puchert-Blöbaum weiter. Allerdings schlage er -entgegen dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung- vor, das Wort „zunächst“ und den letzten Halbsatz „..., um die Rechtskraft des -3- Gesetzesentwurfes bzw. der Rechtsverordnung abzuwarten und sodann auf rechtssicherer Grundlage neu zu entscheiden.“ ersatzlos zu streichen. RM Herr Meckelmann schließt sich den Ausführungen von RM Herrn Puchert-Blöbaum an. Auch RM Herr Hachmeister lobt zunächst einmal das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in dieser Angelegenheit. Sodann macht er deutlich, dass eine Aufhebung der Satzungen nicht im Sinne der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei, sondern diese die Durchführung der Dichtheitsprüfung für notwendig erachte. In Bezug auf verschiedene Wortbeiträge, die sich auf Punkt 6 der Vorlage („In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen.“) beziehen, stellt BM Herr Schemmel klar, dass es sich bei den unter Punkt 1 - 6 aufgeführten Aspekten um die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung handele, die z.Z. im Landtag diskutiert werden. Nach weiterer kurzer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den von den Fraktionen der SPD und der CDU formulierten geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: Der Rat hebt folgende Satzungen zur Abänderung bei Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen auf: - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30.09.2010 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011; - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW für den Bereich Gewerbegebiet Greste der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16.12.2010 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011, - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW für den Bereich Möbel Fillies / Milser Heide der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24.02.2011 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011. - 28 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 6. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 Die Ausführungen des Kämmerers zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift. 7. Einbringung der Wirtschaftspläne 7.1 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe Die Ausführungen des Kämmerers zur Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 für das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift. 7.2 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung Die Ausführungen des Kämmerers zur Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 für die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung sind als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift. 7.3 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe Die Ausführungen des Kämmerers zur Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 für das Abwasserwerk Leopoldshöhe sind als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift. 7.4 des Wasserwerkes Leopoldshöhe Die Ausführungen des Kämmerers zur Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 für das Wasserwerk Leopoldshöhe sind als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift. -4- 8. Anträge der Fraktionen 8.1 Anträge der SPD-Fraktion auf Ausschussumbesetzung vom 24.01.2012 und 21.02.2012 Entsprechend den Anträgen der SPD-Fraktion vom 24.01.2012 und vom 21.02.2012 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: bisher: neu: Mitglied: Jahn, Thomas (SKB) Küwert, Sven (SKB) Vertreter: Küwert, Sven (SKB) -Vertreterin: Marondel, Ingrid (SKB) -Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: Vertreter: Jahn, Thomas (SKB) Vertreterin: Marondel, Ingrid (SKB) bisher: --- Hochbau- und Planungsausschuss: neu: Vertreter: Jahn, Thomas (SKB) bisher: -- Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung: neu: Vertreter: Jahn, Thomas (SKB) bisher: -- - einvernehmlich - 8.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.01.2012 hier: Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers RM Herr Hachmeister weist darauf hin, dass es bei dem Antrag seiner Fraktion zunächst einmal darum gehe, Fördermittel für die Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers zu beantragen. Für RM Herrn Meckelmann wäre eine Diskussion über einen Klimabeirat unproblematischer, die Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers dagegen bereite ihm Probleme. Er vertritt die Auffassung, dass vorab folgende Punkte geklärt werden sollten: - Welcher Betrag muss hierfür bereitgestellt werden? - Über welche Qualifikation muss die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber verfügen? - Welche Tätigkeiten sollen ausgeübt werden? - Wie hat die Nachbarkommune Oerlinghausen, mit der in dieser Angelegenheit kooperiert werden soll, entschieden? Daher schlägt RM Herr Meckelmann vor, den vorliegenden Antrag zunächst noch einmal im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 15.03.2012 zu beraten, um dann in der Sitzung des Rates am 29.03.2012 einen Beschluss zu fassen. Hierauf entgegnet BM Herr Schemmel, dass das Prozedere der Beantragung der Stelle –ähnlich wie beim Klimaschutzkonzept- äußerst kompliziert und aufwändig sei und man daher unter Zeitdruck stehe. RM Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die SPD-Fraktion, trotz Bedenken hinsichtlich der entstehenden Kosten, den Antrag mehrheitlich mittragen werde. Ergänzend fügt er hinzu, dass man sich in der Angelegenheit zwecks Kooperation nochmals mit der Stadt Oerlinghausen in Verbindung setzen sollte und er dem Vorschlag von RM Herrn Meckelmann hinsichtlich der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zustimme. Nach weiterer kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass der Antrag auf Einstellung einer/eines Klimaschutzmanagerin/Klimaschutzmanagers erneut in der nächsten Sitzung des Fachausschusses, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, am 15.03.2012 beraten werden soll. Die endgültige Beschlussfassung hierüber soll anschließend in der Sitzung des Rates am 29.03.2012 erfolgen. 9. Erklärung des Bürgermeisters nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz BM Herr Schemmel führt aus, dass er nach § 18 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes verpflichtet sei, dem Rat bis zum 31.03. des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres über seine Nebentätigkeiten und den daraus resultierenden Einkünften Auskunft zu geben, sofern diese 1.200 €/Jahr übersteigen. Er gibt bekannt, dass er im abgelaufenen Kalenderjahr keine Nebentätigkeiten ausgeübt und somit auch keinerlei Einkünfte erzielt habe. 10. Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während einer Einwohnerversammlung sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) - Satzungs- und Feststellungsbeschluss Eingangs zu diesem TOP weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen während der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ausliegen und erinnert an das diesbezüglich als Tischvorlage verteilte Schreiben des TÜV Nord vom 10.02.2012. Sodann fasst der Rat folgende Beschlüsse: a) Der Rat beschließt, die in den Dokumentenvorlagen Nr. 8/2012, 142/2011 und 110/2011 des Ratsinformationssystems der Gemeinde Leopoldshöhe aufgeführten „Vorschläge des Planungsbüros instara“ sowie die Entscheidungen des Hochbau- und Planungsausschusses zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung und zur Auslegung. b) Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ als Satzung und die zugehörige Begründung. Ebenso beschließt der Rat die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung. - einstimmig - 11. Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) a) Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe b) Aufhebung der Einzelfallsatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen für die Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung „Große-Horst-Straße“ bis zur Umgehungsstraße L 751) vom 16. Dezember 2010 RM Herr Hachmeister beantragt, die Satzung –entgegen des Beschlussvorschlags der Verwaltungnicht ab dem 01.04.2006, sondern erst ab dem 01.01.2012 in Kraft treten zu lassen. Diesen Antrag begründet er damit, dass die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Änderung des § 3 Abs. 3 (Erläuterung zu 3) der Satzung seiner Ansicht nach keineswegs nur eine redaktionelle, sondern vielmehr eine gravierende Änderung darstelle. Da die anderen Fraktionen dem in der Vorlage formulierten Änderungstext zustimmen und es sich hierbei somit um den weitergehenden Antrag handelt, lässt BM Herr Schemmel über den Beschlussvorschlag in der vorgelegten Fassung abstimmen. a.) Der Rat beschließt folgende Satzung: Satzung vom 23. Februar 2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der Fassung der Änderung vom 15. Dezember 2011 (rückwirkend in Kraft getreten zum 1. Januar 2011) Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV.NW., S. 685) und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.,S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NW., S. 687) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 23. Februar 2012 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der derzeit geltenden Fassung beschlossen: I § 3 Abs. 3 Erläuterungen zu 3) erhält folgende Fassung: In sonstigen Baugebieten und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie im Außenbereich II § 3 Abs. 4 Buchstabe c) erhält folgende Fassung: Hauptverkehrsstraßen: Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, auch wenn sie ganz oder teilweise durch den Außenbereich verlaufen. III § 12 erhält folgende Fassung: § 4 dieser Satzung (mit Ausnahme von § 4 B Abs. 5) tritt rückwirkend zum 1. Januar 1980, § 3 Abs. 3 - Erläuterungen zu 3, § 3 Abs. 4 c sowie § 4 B Abs. 5 treten rückwirkend zum 1. April 2006 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen treten mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. b.) Der Rat hebt die Einzelfallsatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen für die Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung „Große-HorstStraße“ bis zur Umgehungsstraße L 751) vom 16. Dezember 2010 auf. - 24 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 5 Enthaltung(en) - 12. Aufhebung eines Abschnittsbildungsbeschlusses vom 15.03.2007 Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 hebt der Rat den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Abschnittsbildung für den Teilbereich der Herforder Straße vom 15.03.2007 auf. - 31 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 13. Widmungen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) 13.1 Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“ Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: -7- Die Anlagen - Industriestraße (Flurstücke 334 + 529, Flur 6, Gemarkung Greste) - Ermgasser Heide (Flurstück 519, Flur 6, Gemarkung Greste) - Handelsstraße (Flurstück 415, Flur 6, Gemarkung Greste) - Werkstraße (Flurstück 485, Flur 6, Gemarkung Greste) - Fettpottstraße (Flurstück 549, Flur 6, Gemarkung Greste) – tlw. ab Einmündung Helpuper Straße bis zum Ende des Bebauungsplangebiets „Auf dem Rohe“ Nr. 04/05 erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Anlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig - 13.2 Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Hauptstraße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 121, 728, 729 und 936. Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 476, 593, 621, 482, 213, 214, 261, 216, 217, 775, 748 und 958. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig - 13.3 Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Herforder Straße Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Herforder Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 1150, 475, 1041, 389, 457, 390, 391, 392, 393, 394, 373, 395, 396, 374, 458, 375, 397, 629, 377 und 399. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig - 13.4 Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Krentruper Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 146, 147, 148 und 307. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig - -8- 13.5 Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Schötmarsche Straße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegsflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 857, 1142, 601, 1633, 1665, 1155, 598, 1393, 924, 627, 1205, 909, 562, 965, 1615, 962, 564, 565, 186 und 943. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig – Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 20.17 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Sunkovsky (Schriftführerin)