Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 23.02.2012:
13.5 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit
geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Schötmarschen Straße
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012
fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße
„Schötmarsche Straße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegsflächen überbaut
wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges:
Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 857, 1142, 601, 1633, 1665, 1155, 598, 1393, 924, 627,
1205, 909, 562, 965, 1615, 962, 564, 565, 186 und 943.
Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in
der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -