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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 23.02.2012: 13.4 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Krentruper Straße Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße Krentruper Straße, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 146, 147, 148 und 307. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -