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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 23.02.2012: 13.2 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Sanierung der Gehwegflächen im Bereich der Hauptstraße Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die nachfolgend im Privateigentum befindlichen Teilflächen entlang der Haupterschließungsstraße „Hauptstraße“, die im Rahmen der Ortskernsanierung erneut als Gehwegflächen überbaut wurden, erhalten die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges: Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 1, Flurstücke 121, 728, 729 und 936. Gemarkung Leopoldshöhe, Flur 2, Flurstücke 476, 593, 621, 482, 213, 214, 261, 216, 217, 775, 748 und 958. Diese Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung der öffentlichen Nutzung durch Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -