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Beschlußtext (Anregungen und Beschwerden hier:Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung der Bürgerinitiative „Dichtheitsprü-fung – nein danke!“ vom 19.01.2012)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20
Beschlußtext (Anregungen und Beschwerden
hier:Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung der Bürgerinitiative „Dichtheitsprü-fung – nein danke!“ vom 19.01.2012)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 23.02.2012: 5. Anregungen und Beschwerden hier: Stellungnahme der Verwaltung zu der Anregung der Bürgerinitiative „Dichtheitsprü-fung – nein danke!“ vom 19.01.2012 Nachdem BM Herr Schemmel die Vorlage zu diesem TOP kurz erläutert hat, lobt RM Herr PuchertBlöbaum zunächst einmal das Engagement der Bürgerinitiative vor Ort und all derjenigen, die landesweit in dieser Angelegenheit aktiv sind. Sodann führt er aus, dass aus seiner Sicht die zur Diskussion stehenden Satzungen zum Zeitpunkt ihres Erlasses sinnvoll gewesen seien, die Situation jetzt allerdings eine andere sei und es zwischenzeitlich zwei Gesetzesinitiativen in der Angelegenheit gebe. Weiter ergänzt er, dass der Städte- und Gemeindebund derzeit empfehle, zunächst einmal abzuwarten. Jedoch sehe er kein Problem darin, die Satzungen, wie von der Bürgerinitiative gefordert, aufzuheben, so RM Herr Puchert-Blöbaum weiter. Allerdings schlage er -entgegen dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung- vor, das Wort „zunächst“ und den letzten Halbsatz „..., um die Rechtskraft des Gesetzesentwurfes bzw. der Rechtsverordnung abzuwarten und sodann auf rechtssicherer Grundlage neu zu entscheiden.“ ersatzlos zu streichen. RM Herr Meckelmann schließt sich den Ausführungen von RM Herrn Puchert-Blöbaum an. Auch RM Herr Hachmeister lobt zunächst einmal das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in dieser Angelegenheit. Sodann macht er deutlich, dass eine Aufhebung der Satzungen nicht im Sinne der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei, sondern diese die Durchführung der Dichtheitsprüfung für notwendig erachte. In Bezug auf verschiedene Wortbeiträge, die sich auf Punkt 6 der Vorlage („In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind, die Frist 2015 bestehen.“) beziehen, stellt BM Herr Schemmel klar, dass es sich bei den unter Punkt 1 - 6 aufgeführten Aspekten um die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechtsverordnung handele, die z.Z. im Landtag diskutiert werden. Nach weiterer kurzer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den von den Fraktionen der SPD und der CDU formulierten geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: Der Rat hebt folgende Satzungen zur Abänderung bei Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen auf: - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30.09.2010 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011; - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW für den Bereich Gewerbegebiet Greste der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16.12.2010 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011, - Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW für den Bereich Möbel Fillies / Milser Heide der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24.02.2011 in der Fassung der Änderung vom 12.07.2011. Beratungsergebnis: - 28 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -