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Beschlusstext (Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
05.05.10, 04:37
Aktualisiert
05.05.10, 04:37
Beschlusstext (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlusstext (Landschaftspläne
a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie 
c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 10.03.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Landschaftspläne a) Beschluss über die Änderung verschiedener Landschaftspläne im Kreis Euskirchen b) Beschluss über die Entwürfe der geänderten Landschaftspläne sowie c) deren öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Verwaltung erläutert kurz die Vorlage 14/2010. Nach Beantwortung einiger Verständnisfragen durch die Verwaltung stellt der Ausschussvorsitzende die Vorlage 14/2010 zur Abstimmung. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: a) Der Kreistag beschließt die Änderung der Landschaftspläne Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“, 1. Landschaftsplan 08 „Blankenheim“, 1. Änderung Landschaftsplan 16 „Euskirchen“, 1. Änderung Landschaftsplan 20 „Hellenthal“, 1. Änderung Landschaftsplan 24 „Kall“, 1. Änderung Landschaftsplan 28 „Mechernich“, 1. Änderung Landschaftsplan 32a „Nettersheim“, 2. Änderung Landschaftsplan 40 „Weilerswist“, 1. Änderung Landschaftsplan 44a „Zülpich“, 1. Änderung insbesondere zur Harmonisierung der allgemeinen Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile und zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorschriften. Die Änderungsverfahren werden durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt. b) Der Kreistag beschließt die Entwürfe der o.g. Landschaftspläne, jeweils bestehend aus den textlichen Festsetzungen der Entwicklungskarte der Festsetzungskarte in der Fassung der Änderungen gemäß den Anlagen, Stand: Februar 2010 sowie c) die zeitgleiche Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 27a Landschaftsgesetz (LG) NW* und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c LG NW. ______________________________________________________________________ _________________________________________ *Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft in der V 14/2009 Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV. NRW. S. 226) Abstimmungsergebnis: Einstimmig