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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
16.03.12, 21:20
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) 
hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), 
Handelsstraße, Werkstraße“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 23.02.2012: 13.1 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Verkehrsanlagen „Industriestraße, Ermgasser Heide, Fettpottstraße (tlw.), Handelsstraße, Werkstraße“ Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 25.01.2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Anlagen - Industriestraße (Flurstücke 334 + 529, Flur 6, Gemarkung Greste) - Ermgasser Heide (Flurstück 519, Flur 6, Gemarkung Greste) - Handelsstraße (Flurstück 415, Flur 6, Gemarkung Greste) - Werkstraße (Flurstück 485, Flur 6, Gemarkung Greste) - Fettpottstraße (Flurstück 549, Flur 6, Gemarkung Greste) – tlw. ab Einmündung Helpuper Straße bis zum Ende des Bebauungsplangebiets „Auf dem Rohe“ Nr. 04/05 erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Anlagen ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -