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Beschlussvorlage (Kommunalwahlen 2014; Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
18.01.13, 01:01
Aktualisiert
18.01.13, 01:01
Beschlussvorlage (Kommunalwahlen 2014;
Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Kommunalwahlen 2014;
Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 12/2013 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Abteilung: Termin: 29.01.2013 Sachbearbeiter: öffentlich TOP- Nr.: Aktenzeichen: Datum: Abteilungen 2 und 5 Herr Riester und Herr Krudewig 062.0 15.01.2013 Kommunalwahlen 2014; Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird verwaltungsseitig nicht unterbreitet, der Rat entscheidet nach Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses in alleiniger Zuständigkeit. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja ca. 5.000,00 € Sachverhalt: Die nächsten Kommunalwahlen finden nach derzeitigem Sachstand am 08. Juni 2014 zusammen mit der Europawahl statt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl über 8.000, aber nicht über 15.000, beträgt 32, davon 16 in Wahlbezirken. Es besteht nach § 3 Abs. 2 S. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, zu verringern. Hiervon hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in der Vergangenheit Gebrauch gemacht, indem er die Anzahl um 4 (davon 2 in Wahlbezirken) verringert hat. Dem aktuellen Rat gehören 28 Ratsmitglieder an, die eine Hälfte (14) wurden in Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte wurden aus den Reservelisten gewählt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die bisherige Anzahl der Vertreter (28) um 2 Vertreter auf 26 zu reduzieren. Spätester Zeitpunkt hierfür wäre der 20.03.2013. Ich verweise für die weiteren - Seite 1 von 2 - Einzelheiten auf die Verfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2012 (als Anlage 1 beigefügt). Bereits im Rahmen der Erstellung des Haushaltssicherungskonzepts 2010 wurde verwaltungsseitig der Vorschlag in die politischen Gremien eingebracht, die Anzahl der Vertreter auf das unterste Minimum (26 Ratsmitglieder) weiter abzusenken. Die mögliche finanzielle Einsparmöglichkeit liegt pro Ratsmitglied bei ca. 2.500,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 1.220,00 Euro jährlicher Aufwandsentschädigung, durchschnittlich ca. 500,00 Euro Sitzungsgeld und ca. 780,00 Euro sonstiger Aufwendungen, wie Kopier- und Personalkosten. Der Rat hat seinerzeit auf Grund der relativ geringen finanziellen Auswirkungen und dem gegenüberstehenden Selbstverwaltungsprinzip bzw. dem Kerngedanken der repräsentativen Demokratie entschieden, keine weitere Reduzierung auf 26 Vertreter vorzunehmen. Es ist unstrittig, dass die politische Beteiligung der Bürger nicht alleine aus finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Diese Auffassung erkennen Sie auch an der eingangs erwähnten Verfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 14.12.2012, welches als Anlage 1 beigefügt ist (siehe dort Seite 2 erster Absatz). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Zahl der zu wählenden Vertreter die Vergleichbarkeit der Wahlergebnisse zu vorherigen Wahlen eingeschränkt wird, da die Wahlbezirke neu einzuteilen wären und die bisherigen bekannten Strukturen zumindest in Teilen stark verändert werden müssten. Die Entscheidung zu einer Veränderung der zu wählenden Vertreter durch Erlass einer entsprechenden Satzung liegt einzig und alleine in der Zuständigkeit des Rates (§ 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 KWahlG). Der Beschluss des Rates über eine Veränderung der Anzahl der in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu wählenden Vertreter ist durch Satzung in Kraft zu setzen. Hierfür wurde die beigefügte Satzung (Anlage 2) erarbeitet, beispielhaft erstellt für 26 Vertreter. Diese müsste rechtzeitig vor dem 20.03.2013 in Kraft treten (d.h. Ratsbeschluss und anschließende öffentliche Bekanntmachung). Soll die bisherigen Zahl von 28 Ratsmitglieder beibehalten werden, so kann die bisherige, unbefristete Satzung (in Kraft getreten am 24.04.2003) unverändert bestehen bleiben. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Abzuwägen sind die finanziellen Einsparmöglichkeiten bei einer weiteren Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter gegen das Selbstverwaltungsprinzip und dem Kerngedanken der repräsentativen Demokratie. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -