Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.06.2012
Erstellt
22.06.12, 04:07
Aktualisiert
22.06.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 04.06.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV
Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem
Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich
Im Verlauf der Diskussion wird aus dem Ausschuss angeregt,
einige Formulierungen in den §§ 8 Abs. 2 Buchstabe d) und l), 9
Abs. 3 und 10 Abs. 3 im Entwurf des Gesellschaftervertrages zu
ändern. Der geänderte Entwurf ist der Niederschrift als Anlage
zu TOP 5 beigefügt. Die Verwaltung sagt eine Prüfung der
gewünschten Änderungen und die Abstimmung im
Gesellschafterkreis zu.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt
a) der
Beteiligung
des
Kreises
Euskirchen
als
Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen
Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %),
b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls
Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen
Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %)
c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende
Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis
Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die
Komplementärin ist am Kommanditkapital und am
Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des
Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative
GmbH & Co. KG“ (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und
ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen
Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“
zur Beschlussfassung.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch
abzuschließenden
Vertrag
und
bei
Bestellung
V 272/2012
entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des
Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des
Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von
max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zins- und
Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3
Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein
entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Beschlussempfehlung zu Punkt 3 - Benennung der
Vertreter
des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung–
wird
in den Kreisausschuss vertagt.