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Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.06.2012
Erstellt
22.06.12, 04:07
Aktualisiert
22.06.12, 04:07
Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich) Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 04.06.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Im Verlauf der Diskussion wird aus dem Ausschuss angeregt, einige Formulierungen in den §§ 8 Abs. 2 Buchstabe d) und l), 9 Abs. 3 und 10 Abs. 3 im Entwurf des Gesellschaftervertrages zu ändern. Der geänderte Entwurf ist der Niederschrift als Anlage zu TOP 5 beigefügt. Die Verwaltung sagt eine Prüfung der gewünschten Änderungen und die Abstimmung im Gesellschafterkreis zu. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %), b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %) c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch abzuschließenden Vertrag und bei Bestellung V 272/2012 entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3 Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Beschlussempfehlung zu Punkt 3 - Benennung der Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung– wird in den Kreisausschuss vertagt.