Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
18.05.12, 21:16
Aktualisiert
18.05.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 15. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 03.05.2012
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:04 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning,
Herr Heidemann, Herr Leiding
CDU:
Herr Fiedler (ab 18.30 Uhr), Herr Koch, Herr Meier-Krumsiek, Herr Niemann, Herr
Siese
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Kantim
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Auszubildende Frau Grote,
Frau Wiemer
Zuhörer:
3
Presse:
1
Gast:
Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann)
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er begrüßt insbesondere Herrn Huesmann zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 des öffentlichen
Sitzungsteiles.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Brinkmann erkundigt sich, ob mittlerweile ein Baulückenkataster für die Gemeinde Leopoldshöhe
erstellt worden sei. Herr Oortman erklärt, dass bereits daran gearbeitet werde und die Verwaltung
unaufgefordert im Ausschuss darüber informieren werde.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen vor.
-2-
4.
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
- Beschluss über Stellungnahmen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
AV Herr Puchert-Blöbaum lässt wie folgt abstimmen:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gem. § 10 (1) BauGB
als Satzung und deren zugehörige Begründung zu beschließen.
3. Der Satzungsbeschluss für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01
„Evenhauser Holz“ gemäß § 10 (3) BauGB ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
- einstimmig 5.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
- Fortsetzung der Beratungen
- Vorstellung des überarbeiteten Planungskonzeptes
Anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage) stellt Herr Huesmann vom Planungsbüro Drees und
Huesmann den Ausschussmitgliedern die geänderten Gestaltungsentwürfe für die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ vor. Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die
Umsetzung der Forderungen aus der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom
17.03.2011 und die Anpassung an den landschaftspflegerischen Begleitplan (hier: Umlegung und
Renaturierung des Eselsbaches) und damit verbunden die Flächenverfügbarkeit.
Herr Huesmann stellt drei Gestaltungsentwürfe (s. Anlage) mit den dann möglichen Wohneinheiten vor.
Er schlägt vor, die Variante mit der Festsetzung Festhalle/Sporthalle nicht zu favorisieren, da diese
Gebäude in jedem Fall bis zum Wegfall Bestandschutz haben. Sinnvoll sei es, auf der Fläche bereits
jetzt schon Wohnbebauung festzusetzen, damit der Bebauungsplan nach Wegfall der öffentlichen
Gebäude nicht geändert werden müsse.
Weiter empfiehlt er, auf der Fläche südlich der Festhalle (gegenüber) vorerst aus
Immissionsschutzgründen auf eine Bebauung zu verzichten, solange Veranstaltungen auch nach
22.00 Uhr stattfinden. In dem Zusammenhang sei zu überlegen, in dieser Bauzeile eine Festsetzung
gem. § 9 Abs. 2 BauGB zu treffen (Baurecht auf Zeit).
In Bezug auf die Erschließung erklärt Herr Huesmann, dass die bestehende Straße (Am Sportplatz) als
Haupterschließung beibehalten werde und die gewünschte durchgängige Radwegeverbindung
berücksichtigt worden sei. Auf der Fläche „Festhalle/Sporthalle“ seien private Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte vorgesehen, um die öffentlichen Verkehrsflächen auf das notwendige Maß zu
beschränken.
Die wesentlichen Unterschiede zum ersten Konzept, so beendet Herr Huesmann seine Ausführungen,
liegen in der Flächenverfügbarkeit aufgrund der Umlegung und der Renaturierung des Eselsbaches.
Von Seiten der CDU-Fraktion werden Probleme hinsichtlich des bestehenden Gewerbebetriebes
(Tischlerei) befürchtet.
Hierzu führt Herr Huesmann aus, dass für den Betrieb Bestandschutz bestehe und die nähere
Wohnbebauung mit Immissionen rechnen müsse. Allerdings sei ein schalltechnisches Gutachten
erstellt worden, wonach der Betrieb mit dem Allgemeinen Wohngebiet verträglich sei.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird angeregt, den Fuß-/ Radweg direkt am Eselsbach entlang zu führen.
Zumindest im südlichen Bereich müsse dies doch zu verwirklichen sein, so die Fraktion. Es wird
ergänzt, dass hier nicht unbedingt ein Vollausbau notwendig sei.
Herr Oortman hält es grundsätzlich für möglich, z.B. den Unterhaltungsstreifen am Eselsbach zu
nutzen. Allerdings weist er daraufhin, dass im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinde
auf den zusätzlichen Radweg neben der geplanten Straße (Tempo 7-Zone) verzichtet werden müsse.
Anschließend geht Herr Oortman auf die Anregung von Herrn Huesmann ein, die Bauzeile gegenüber
-3-
der Festhalle vorerst nicht zu vermarkten und erklärt, dass es aus wirtschaftlicher Sicht wahrscheinlich
nicht möglich sein werde, auf die Vermarktung dieser Flächen zu verzichten.
Hinsichtlich der geplanten Erschließung haben die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Grüne
Bedenken. Vor allem Herr Fiedler sieht einen großen Gefahrenschwerpunkt bzw. Unfallschwerpunkt im
Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Hauptstraße.
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass es in dem Bereich schon immer temporär ein hohes
Verkehrsaufkommen aufgrund der vielen Sportveranstaltungen und Veranstaltungen in der Festhalle
gegeben habe.
Herr Huesmann erklärt, dass die Erschließung für eine Nachverdichtung in einem gewachsenen
Bereich meistens mit Komplikationen verbunden sei. Im Bereich der Hauptstraße sei die vorhandene
bzw. geplante Erschließungssituation für das geplante Wohngebiet noch angemessen. Die Anbindung
habe außerdem den Vorteil, dass sie bereits bekannt sei und hier durchaus von einem
Gewohnheitseffekt gesprochen werden könne. Des Weiteren sei eine Entzerrung der Verkehrsströme
über die Gartenstraße möglich.
AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung denkbar sei (Zufahrt
Hauptstraße/ Ausfahrt Gartenstraße). Weiter könne er sich auch eine Erschließung ausschließlich über
die Gartenstraße vorstellen (ähnlich wie die Erschließungssituation Goethestraße oder Baumstraße).
Die anschließende Diskussion beendet AV Herr Puchert-Blöbaum mit dem Hinweis, dass zu dieser
Thematik noch eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr geplant
sei.
In Bezug auf die Gestaltung des Baugebietes, erklärt Herr Huesmann auf Nachfrage, dass er sich eine
vielseitige Bebauung, gegliedert in vorgegebene Teilbereiche, vorstellen könne. Als Beispiele nennt er
die klassische Wohnhausbebauung mit Satteldach, Wohnhäuser mit Pultdach, aber auch Wohnhäuser
im Toskanastil.
Abschließend gibt Herr Oortman bekannt, dass bereits mehrere Grundstücksanfragen für diesen
Bereich vorliegen.
Anschließend schlägt AV Herr Puchert-Blöbaum vor, heute keinen Beschluss zu fassen und den
Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Er bittet darum, die Präsentation des Planungsbüros den Fraktionen für die Beratungen zur Verfügung
zu stellen.
Die Ausschussmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Zurückverwiesen
AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 19.00 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin