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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" - Fortsetzung der Beratungen - Vorstellung des überarbeiteten Planungskonzeptes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
18.05.12, 21:16
Aktualisiert
18.05.12, 21:16
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" 
- Fortsetzung der Beratungen
- Vorstellung des überarbeiteten Planungskonzeptes) Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" 
- Fortsetzung der Beratungen
- Vorstellung des überarbeiteten Planungskonzeptes)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 03.05.2012: 5. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" - Fortsetzung der Beratungen - Vorstellung des überarbeiteten Planungskonzeptes Anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage) stellt Herr Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann den Ausschussmitgliedern die geänderten Gestaltungsentwürfe für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ vor. Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Umsetzung der Forderungen aus der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 17.03.2011 und die Anpassung an den landschaftspflegerischen Begleitplan (hier: Umlegung und Renaturierung des Eselsbaches) und damit verbunden die Flächenverfügbarkeit. Herr Huesmann stellt drei Gestaltungsentwürfe (s. Anlage) mit den dann möglichen Wohneinheiten vor. Er schlägt vor, die Variante mit der Festsetzung Festhalle/Sporthalle nicht zu favorisieren, da diese Gebäude in jedem Fall bis zum Wegfall Bestandschutz haben. Sinnvoll sei es, auf der Fläche bereits jetzt schon Wohnbebauung festzusetzen, damit der Bebauungsplan nach Wegfall der öffentlichen Gebäude nicht geändert werden müsse. Weiter empfiehlt er, auf der Fläche südlich der Festhalle (gegenüber) vorerst aus Immissionsschutzgründen auf eine Bebauung zu verzichten, solange Veranstaltungen auch nach 22.00 Uhr stattfinden. In dem Zusammenhang sei zu überlegen, in dieser Bauzeile eine Festsetzung gem. § 9 Abs. 2 BauGB zu treffen (Baurecht auf Zeit). In Bezug auf die Erschließung erklärt Herr Huesmann, dass die bestehende Straße (Am Sportplatz) als Haupterschließung beibehalten werde und die gewünschte durchgängige Radwegeverbindung berücksichtigt worden sei. Auf der Fläche „Festhalle/Sporthalle“ seien private Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vorgesehen, um die öffentlichen Verkehrsflächen auf das notwendige Maß zu beschränken. Die wesentlichen Unterschiede zum ersten Konzept, so beendet Herr Huesmann seine Ausführungen, liegen in der Flächenverfügbarkeit aufgrund der Umlegung und der Renaturierung des Eselsbaches. Von Seiten der CDU-Fraktion werden Probleme hinsichtlich des bestehenden Gewerbebetriebes (Tischlerei) befürchtet. Hierzu führt Herr Huesmann aus, dass für den Betrieb Bestandschutz bestehe und die nähere Wohnbebauung mit Immissionen rechnen müsse. Allerdings sei ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden, wonach der Betrieb mit dem Allgemeinen Wohngebiet verträglich sei. Von Seiten der SPD-Fraktion wird angeregt, den Fuß-/ Radweg direkt am Eselsbach entlang zu führen. Zumindest im südlichen Bereich müsse dies doch zu verwirklichen sein, so die Fraktion. Es wird ergänzt, dass hier nicht unbedingt ein Vollausbau notwendig sei. Herr Oortman hält es grundsätzlich für möglich, z.B. den Unterhaltungsstreifen am Eselsbach zu nutzen. Allerdings weist er daraufhin, dass im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinde auf den zusätzlichen Radweg neben der geplanten Straße (Tempo 7-Zone) verzichtet werden müsse. Anschließend geht Herr Oortman auf die Anregung von Herrn Huesmann ein, die Bauzeile gegenüber der Festhalle vorerst nicht zu vermarkten und erklärt, dass es aus wirtschaftlicher Sicht wahrscheinlich nicht möglich sein werde, auf die Vermarktung dieser Flächen zu verzichten. Hinsichtlich der geplanten Erschließung haben die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/ Grüne Bedenken. Vor allem Herr Fiedler sieht einen großen Gefahrenschwerpunkt bzw. Unfallschwerpunkt im Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Hauptstraße. AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass es in dem Bereich schon immer temporär ein hohes Verkehrsaufkommen aufgrund der vielen Sportveranstaltungen und Veranstaltungen in der Festhalle gegeben habe. Herr Huesmann erklärt, dass die Erschließung für eine Nachverdichtung in einem gewachsenen Bereich meistens mit Komplikationen verbunden sei. Im Bereich der Hauptstraße sei die vorhandene bzw. geplante Erschließungssituation für das geplante Wohngebiet noch angemessen. Die Anbindung habe außerdem den Vorteil, dass sie bereits bekannt sei und hier durchaus von einem Gewohnheitseffekt gesprochen werden könne. Des Weiteren sei eine Entzerrung der Verkehrsströme über die Gartenstraße möglich. AV Herr Puchert-Blöbaum schlägt vor, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung denkbar sei (Zufahrt Hauptstraße/ Ausfahrt Gartenstraße). Weiter könne er sich auch eine Erschließung ausschließlich über die Gartenstraße vorstellen (ähnlich wie die Erschließungssituation Goethestraße oder Baumstraße). Die anschließende Diskussion beendet AV Herr Puchert-Blöbaum mit dem Hinweis, dass zu dieser Thematik noch eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr geplant sei. In Bezug auf die Gestaltung des Baugebietes, erklärt Herr Huesmann auf Nachfrage, dass er sich eine vielseitige Bebauung, gegliedert in vorgegebene Teilbereiche, vorstellen könne. Als Beispiele nennt er die klassische Wohnhausbebauung mit Satteldach, Wohnhäuser mit Pultdach, aber auch Wohnhäuser im Toskanastil. Abschließend gibt Herr Oortman bekannt, dass bereits mehrere Grundstücksanfragen für diesen Bereich vorliegen. Anschließend schlägt AV Herr Puchert-Blöbaum vor, heute keinen Beschluss zu fassen und den Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Er bittet darum, die Präsentation des Planungsbüros den Fraktionen für die Beratungen zur Verfügung zu stellen. Die Ausschussmitglieder stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen