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Beschlusstext (Abgabe sogenannter Patronatserklärungen für den Neubau von Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.06.12, 14:49
Aktualisiert
28.06.12, 14:49
Beschlusstext (Abgabe sogenannter Patronatserklärungen für den Neubau von Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Abgabe sogenannter Patronatserklärungen für den Neubau von D 55/2012 Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um rechtliche Einordnung dieser Erklärungen und Mitteilung der Laufzeiten. AV Poth entgegnet, dass es sich bei den Erklärungen um Quasi-Bürgschaften in Form von einseitigen Erklärungen handele, die eine maximale Laufzeit von 30 Jahren haben. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag anschließend die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit folgender Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung gegenüber den Eigentümern der neu zu errichtenden Kindertageseinrichtungen - Rüdesheimer Platz, 53879 Euskirchen Frauenberger Str., 53879 Euskirchen Mitbachaue, 53879 Euskirchen Theodor-Heuss-Str., 53909 Zülpich die der Dringlichkeitsentscheidung 55/2012 als Anlage beigefügte Patronatserklärung abgeben darf. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis : Einstimmig, bei 1 Enthaltung (DIE LINKE)