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Beschlußtext (Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
28.06.12, 17:34
Aktualisiert
28.06.12, 17:34
Beschlußtext (Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ 
hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.06.2012: 6. Auflösung des Schulverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“ hier: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulverbandes "Fröbelschule Oerlinghausen" BM Herr Schemmel verweist in diesem Zusammenhang zunächst auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache. Demnach sei seitens des Rates bereits im Dezember des Jahres 2010 der Auflösung des Schulzweckverbandes Fröbelschule zugestimmt worden. Die Aufsichtsbehörde habe die Auflösung des Schulverbandes Fröbelschule mittlerweile genehmigt, so dass ab dem 1. August 2011 die Schulträgerschaft von der Stadt Lage übernommen worden sei. Der jetzt vorgelegte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule diene der abschließenden Abrechnung und müsse nun formell beschlossen werden, so BM Herr Schemmel abschließend. Auf Nachfrage von AM Herrn Hachmeister teilt Kämmerer Herr Lange mit, dass die Höhe des Eigenkapitals durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelt worden sei. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Abschluss des Drucksache 55/2012 beigefügten Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verteilung von Vermögen, Schulden und Eigenkapital des Schulzweckverbandes Fröbelschule zuzustimmen. 2. Für den Fall, dass das Grundbuchamt formale Änderungen an der Vereinbarung verlangt, die keine inhaltlichen Auswirkungen haben, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vereinbarung entsprechend zu ändern. Beratungsergebnis: - einstimmig -