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Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.06.12, 14:49
Aktualisiert
28.06.12, 14:49
Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich) Beschlusstext (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Kreiskämmerer Hessenius berichtet von den zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen der IHK Aachen und der Gewerkschaft ver.di. Diese sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt. Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %), b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %) c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch abzuschließenden Vertrag und bei Bestellung entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zins- und V 272/2012 Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3 Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Beschlussempfehlung zu Punkt 3 - Benennung der Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung– wird in den Kreistag verschoben.