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Beschlusstext (Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.06.12, 14:49
Aktualisiert
28.06.12, 14:49
Beschlusstext (Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie V 277/2012 des Kreisausschusses und Kreistages UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, einen Hinweis aufzunehmen, dass ansonsten jedwede Aufzeichnung untersagt ist. Dies wird auch vom Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) in der Form unterstützt. Da sich hiergegen kein Widerstand erhebt, empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern und wie folgt neu zu fassen: "Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei Einwendungen gegen die Niederschrift können Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen Personen sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der Sitzungen mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten grundsätzlich untersagt. Über sonstige Filmund Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1 entscheidet der Kreistag durch einstimmigen Beschluss." Abstimmungsergebnis: Einstimmig