Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.06.12, 14:49
Aktualisiert
28.06.12, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 10. Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2012 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie
V 277/2012
des Kreisausschusses und Kreistages
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, einen
Hinweis aufzunehmen, dass ansonsten jedwede Aufzeichnung
untersagt ist.
Dies wird auch vom Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis
90/DIE GRÜNEN) in der Form unterstützt.
Da sich hiergegen kein Widerstand erhebt, empfiehlt der
Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
§ 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern
und wie folgt neu zu fassen:
"Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen
Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen
Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz
1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt
werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung
aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei
Einwendungen
gegen
die
Niederschrift
können
Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und
den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört
werden, um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen
Personen sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der
Sitzungen mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten
grundsätzlich
untersagt.
Über
sonstige
Filmund
Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1 entscheidet der
Kreistag durch einstimmigen Beschluss."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig