Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.03.13, 06:19
Aktualisiert
14.03.13, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 13.03.2013
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 29.01.2013 um 18:04 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 "Postareal"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 259/2012
Auf Empfehlung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur Information/Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage
259/2012, Liste „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“) entsprechend § 1 Abs. 7
BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1/117 „Postareal“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB
i.d.F. vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der Zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt
Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen