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Beschlussvorlage (Anschaffung von Hundetoiletten)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
103 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
10.07.13, 08:12
Beschlussvorlage (Anschaffung von Hundetoiletten) Beschlussvorlage (Anschaffung von Hundetoiletten) Beschlussvorlage (Anschaffung von Hundetoiletten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.05.2012 öffentlich TOP- Nr.: 49/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 H 27.03.2012 Anschaffung von Hundetoiletten Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Anschaffung von 20 Hundetoiletten. Ferner beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, dass die Anschaffungs- und Folgekosten durch eine zukünftige Erhöhung der Hundesteuer gedeckt werden sollen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja ca. 6.000,00 € Sachverhalt: In der Gemeinde Hürtgenwald gibt es immer mehr Personen, die einen Hund halten. Der überwiegende Teil dieser Personen geht verantwortungsbewusst mit seinen Tieren um. Trotzdem nimmt die Verschmutzung innerhalb der Orte erheblich zu. In der Vergangenheit wurden die Hundehalter deshalb schon mehrfach über entsprechende Artikel im Mitteilungsblatt gebeten, öffentliche Gehwege, Straßen, Straßenränder, bewirtschaftete Weiden, Vorgärten etc. nicht als „Hundeklo“ zu nutzen. - Seite 1 von 3 - Ehrenamtliche Pfleger der Grünflächen im Gemeindegebiet beklagten sich in der letzten Zeit vermehrt darüber, dass die Grünflächen als „Hundetoiletten“ benutzt werden. Auch von der übrigen Bevölkerung gab es verstärkt Beschwerden über die Verschmutzung durch Hundekot. Dritten, aber auch vor allem freiwilligen Pflegern der Grünflächen im Gemeindegebiet, ist es nicht zuzumuten, die Hinterlassenschaften fremder Hunde zu ertragen oder gar entfernen zu müssen. Im Februar dieses Jahres wurde an alle Hundehalter persönlich ein Info-Schreiben (siehe Anlage 1) übersandt, welches die Vermeidung von Konfliktfällen und vor allem die Vermeidung von Beschwerden im Hinblick auf Verschmutzung durch Hundekot zum Inhalt hatte. Auch wenn dieses Schreiben weit überwiegend positive Resonanz erlangte, wird dadurch alleine keine dauerhafte Lösung des Problems erreichbar sein. Vor einigen Jahren wurde bereits seitens der Gemeinde die Anschaffung von Hundetoiletten angedacht. Da dies jedoch größere Kosten nach sich zieht, wurde auf die Anschaffung seinerzeit verzichtet. Da nun aber nicht nur aus Teilen der Bevölkerung sondern auch seitens der Hundehalter vermehrt der Wunsch nach Hundetoiletten geäußert wurde, wird sich dieses Themas erneut angenommen. Es könnten im ersten Schritt 20 Hundetoiletten erworben werden und die nachfolgenden Standorte je Ortsteil geschaffen werden: 1 Standort Zerkall Brandenberg Großhau Kleinhau Straß Horm Simonskall 2 Standorte Hürtgen 3 Standorte Bergstein 4 Standorte Gey Vossenack Die genauen Standorte für die Hundetoiletten sollten mit dem jeweiligen Ortsvorsteher abgesprochen werden. Kosten: Es wurden entsprechende Angebotspreise bei verschiedenen Firmen eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot sieht wie folgt aus: ab ab ab 1 Stück 5 Stück 15 Stück 20 Stück Abfalltüten: 295,00 € 265,00 €/Stk. 242,00 €/Stk. 235,00 €/Stk. zzgl. MwSt. zzgl. MwSt. zzgl. MwSt. zzgl. MwSt. Preis 11,00 € / 1.000 Stück zzgl. MwSt. Kosten für 20 Hundetoiletten: 235,00 € x 20 Stück + 19 % MwSt. 11,00 € x 20 Stück + 19 % MwSt. = = 4.700,00 € 893,00 € = = 5.593,00 € = 220,00 € 41,80 € - Seite 2 von 3 - = 261,80 € 5.854,80 € Gesamtpreis: Hinzu kommen noch die einmaligen Kosten für die Aufstellung der 20 Hundetoiletten durch den gemeindlichen Bauhof ( ca. 100,00 €/Standort). Für die Entleerung der Hundetoiletten und die anschließende regelmäßige Entsorgung werden auch in den Folgejahren Kosten entstehen. Damit die entstehenden Kosten nicht zu Lasten des allgemeinen Haushaltes gehen, sondern verursachergerecht umgelegt werden, ist zur Deckung der Kosten die zukünftige Erhöhung der Hundesteuer angedacht. Da die Anschaffung von Hundetoiletten einem bestimmten Personenkreis zugordnet werden kann, nämlich den Hundehaltern, ist eine Erhöhung der Hundesteuer nachvollziehbar und gerechtfertigt. Bei zurzeit ca. 850 Hunden würde die Erhöhung der Hundesteuer um 5,00 € eine Mehreinnahme von jährlich ca. 4.250,00 € erbringen, denen die o.g. Anschaffungs- und Folgekosten gegenüberstehen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund des Vorgenannten wird vorgeschlagen, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Anschaffung von 20 Hundetoiletten vorzunehmen. Ferner wird vorgeschlagen, zur Deckung der anfallenden Kosten, die Hundesteuer um 5,00 € pro Hund im Jahr zu erhöhen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -