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Beschlussvorlage (Grundschule Gey-Straß; hier: Erneuerung der Heizungsanlage)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
04.05.13, 01:02
Aktualisiert
04.05.13, 01:02
Beschlussvorlage (Grundschule Gey-Straß;
hier: Erneuerung der Heizungsanlage) Beschlussvorlage (Grundschule Gey-Straß;
hier: Erneuerung der Heizungsanlage)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.05.2013 81/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Weyer Aktenzeichen: Datum: 205.0 30.04.2013 öffentlich TOP- Nr.: Grundschule Gey-Straß; hier: Erneuerung der Heizungsanlage Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die bestehende Heizungsanlage der Grundschule Gey-Straß gegen eine Gasbrennwertanlage mit Blockheizkraftwerk auszutauschen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Genehmigung des Haushaltes 2013 das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja, Kostenschätzung des Ingenieurbüros IBH Siemons beläuft sich auf 206.000 €, Ausschreibungsergebnis bleibt abzuwarten Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage Nr. 113/2012 in der Ratssitzung vom 25.09.2012 verwiesen. Die Berechnungsgrundlagen wurden den Fraktionen zur Durchsicht per E-Mail am 30.10.2012 zugesandt. Bezugnehmend auf die Herstellungskosten der Sanierung der Wärmeversorgungsanlagen in der Grundschule Gey-Straß wurden die Kostenberechnungen des Ingenieurbüro - Seite 1 von 2 - Siemons auf Plausibilität geprüft. Aus den detaillierten Aufstellungen, konnten die Einzelpositionen überprüft werden, hierzu wurden mir die Herstellerangebote ebenfalls zur Verfügung gestellt, um diese mit den Kostenaufstellungen zu vergleichen. Es ist festzustellen, dass alle drei vorgeschlagenen Varianten mit realen Summen hinterlegt wurden und die Herstellungskosten den in der Präsentation entsprechen (siehe hierzu beigefügte Anlage). Weiterhin wurde vom Büro Siemons eine lukrativen KFW-Förderung vorgeschlagen, welche bei der Umsetzung durch die Gemeinde zu prüfen wäre. Im Haushalt 2013 stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Sofern der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die bestehende Heizungsanlage gegen eine Gasbrennwertanlage mit Blockheizkraftwerk auszutauschen, müsste eine Ausschreibung und anschließende Angebotsauswertung erfolgen. Über die spätere Auftragsvergabe hat erneut der Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu entscheiden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die jetzige Heizungsanlage ist über 26 Jahre alt und zeigt in den vergangenen Jahren ein erhöhtes Reparaturaufkommen. Zudem ist der Energieverbrauch überproportional hoch. Aus folgenden Gründen wird empfohlen, die Altanlage durch eine Gasbrennwertanlage in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk auszutauschen: a) wirtschaftliche Gründe (Kostenersparnis) sowie Erzielung von Einnahmen (Erzeugung von Strom durch das Blockheizkraftwerk) b) Umweltgesichtspunkte (Reduzierung von CO2) c) Zuverlässigkeit der Neuanlage inkl. der modernen Regeltechnik d) Sollte die Heizungsanlage nicht erneuert werden, ist es erforderlich die Heizöltanks zu sanieren bzw. auszutauschen. Kosten ca. 12.000,00 € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -