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Beschlusstext (Benehmensherstellung zur Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung (KrO))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,3 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.03.13, 06:19
Aktualisiert
14.03.13, 06:19
Beschlusstext (Benehmensherstellung zur Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung (KrO))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 13.03.2013 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 29.01.2013 um 18:04 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Benehmensherstellung zur Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung (KrO) Vorlagennummer: 6/2013 Sodann wird beschlossen: Das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) wird wie folgt durchgeführt: Die von der Verwaltung im Verfahren zur Herstellung des Benehmens erarbeitete und ggf. mit den übrigen kreisangehörigen Städten abgestimmte Stellungnahme wird unverzüglich den Fraktionen zugeleitet. Sollte die Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf des Kreishaushalts geboten sein, wird dafür kurzfristig eine Sitzung des Hauptausschusses einberufen. Einstimmig, 0 Enthaltungen