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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" I. Beschluss über den Planentwurf II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
28.09.16, 15:01
Aktualisiert
28.09.16, 15:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude"
I. Beschluss über den Planentwurf
II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 07.06.2016 23 Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" I. Beschluss über den Planentwurf II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung 258/2016 I. Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd nebst Begründung als Rechtsplanentwurf beschlossen. II. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V 258/2016 wird dem Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)