Daten
Kommune
Hürtgenwald
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48 kB
Erstellt
14.06.13, 01:00
Aktualisiert
14.06.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 11.07.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
100/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
752.270
10.06.2013
Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Friedhofssatzung für den Ruhehain
Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Die Nachfrage nach Grabstellen an Gemeinschaftsgrab- und Gemeinschaftsbaumgrabstellen ist
deutlich höher, als ursprünglich erwartet. Um das Angebot an diesen Grabstellen in bisherigem
Umfang aufrecht zu erhalten, ohne in Kürze auf weitere Flächen des Ruhehains ausweichen zu
müssen, wird es für notwendig erachtet, die Betreibergesellschaft in § 5 Ziffer 4 Satz 2 der Friedhofssatzung zu berechtigten, geeignete Bäume auszuwählen, um an diesen bis zu 20 Urnenbeisetzungen vornehmen zu können.
Eine solche Berechtigung macht die Änderungen in § 2 Ziffer 1 Satz 6 und Ziffer 6 Satz 2 der
Friedhofssatzung erforderlich.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da dem entgegenstehende Gründe nicht offensichtlich sind, beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald die Friedhofssatzung für den Ruhehain Hürtgenwald in der beiliegenden Form.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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