Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
31.10.2012
Erstellt
29.11.12, 04:05
Aktualisiert
29.11.12, 04:05
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreistages am 31.10.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Bewertung von Geschäftsanteilen an der „ene“
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden wie vorab
beschlossen, gemeinsam beraten. Siehe hierzu auch
Tagesordnungspunkt 2.
Kreiskämmerer Hessenius führt zunächst aus, dass das
Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln positiv
abgeschlossen wurde. Der gefasste Beschluss soll Basis für
weitere Gespräche sein.
Zwischenzeitlich seien Anregungen der Stadt Mechernich zum
Vertragswerk eingegangen, zu denen im November ein
gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten stattfinden wird.
Darüber hinaus liegt mittlerweile das Ansinnen der Gemeinde
Weilerswist vor, ebenfalls in die ene aufgenommen zu werden.
Der Landrat wird daher weitere Gespräche mit den Städten
Zülpich und Euskirchen sowie den weiteren Beteiligten führen.
Sollte sich aus den Gesprächen Änderungsbedarf ergeben,
wird die Verwaltung versuchen, dies für die Dezembersitzung
des Kreistages entsprechend vorzubereiten.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erklärt, dass sich seine
Fraktion intensiv mit dem Thema befasst und dabei
Ungereimtheiten festgestellt habe. Man habe grundsätzlich
nichts gegen eine Ausdehnung des Gesellschaftszweckes,
wenn dies im entsprechenden Gremium beraten würde. Zum
BDO-Gutachten sei anzumerken, dass der Wertezuwachs von
2009 bis 2011 sehr hoch sei, obwohl die Überschüsse
gleichbleibend und keine signifikanten Änderungen erkennbar
sind. Insofern habe man erhebliche Zweifel an der Plausibilität
und zudem sei es fraglich ob die Netzsituation so bleibt. In
diesem Zusammenhang verweist er auf einen Bericht vom
17.10.2012 bei Spiegel online, in dem es um die
Verstaatlichung der Netze geht.
Kreiskämmerer Hessenius entgegnet, dass sich die Verwaltung
im Hinblick auf den Gesellschaftszweck von der Entscheidung
des Kreistages im Juli 2011 getragen fühlt und Ziel des Kreises
war, die Daseinsvorsorge zu integrieren. Dies sei auch in den
verschiedenen Fachausschuss-Sitzungen kommuniziert
worden. Die überwiegende Mehrheit habe sich im
Fachausschuss in selber Weise positioniert. Die Dringlichkeit
habe sich auf Drängen einiger Kommunen ergeben, was
F 16/2012
ebenfalls im Wirtschaftsförderungs-Ausschuss dargestellt
wurde. Aus seiner Sicht ergeben sich aus dem BDO-Gutachten
keine Ungereimtheiten. Es sei zwar zugegebenermaßen
schwierig zu lesen, die Differenzen seien aber in der
Zusatzvorlage erläutert. Wenn darüber hinaus noch Fragen
offen seien, könne selbstverständlich auch der Gutachter in den
Kreistag eingeladen werden.
Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass die
Dringlichkeitsentscheidung bereits beschlossen und in der
Umsetzung sei, so dass es keinen weiteren Diskussionsbedarf
gebe, sofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Zudem sei
ein Beitritt von Weilerswist genau wie der aller anderen
Kommunen erfreulich. Die diesjährige Entscheidung sei auch
kein Widerspruch sondern vielmehr eine Fortführung der
bisherigen Position. Die Gutachter einzuladen mache aus
seiner Sicht keinen Sinn, da es keine neune Erkenntnisse gebe
und dies zudem vorher hätte geklärt werden können. Der Grund
für die Haltung der UWV liege außerdem darin begründet, dass
man für Mechernich eine andere Lösung als den ene-Beitritt
wolle. Dies sei dann jedoch in Mechernich zu diskutieren und
nicht im Kreistag Euskirchen.
Das was gewollt war, sei nun umgesetzt. Der Inhalt der
Dringlichkeitsentscheidung sei das Beste Ergebnis was zu
erzielen war und die Drittel-Lösung zudem fair. Die UWV habe
sich leider erst jetzt mit dem Inhalt befasst, alle anderen hätten
dies vor der Entscheidung getan.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) erklärt, dass ihm nicht klar
sei, was die UWV möchte. Wenn sie nicht grundsätzlich
dagegen sei, gebe es gar keine Diskussion. Aus seiner Sicht
sei es durchaus wünschenswert, auch die Abwasserbeseitigung
in den Gesellschaftszweck aufzunehmen, was aber derzeit
noch an der Bezirksregierung scheitere. Von Beginn an sei es
das Ziel gewesen, eine Daseinsvorsorgegesellschaft auf Dauer
zu schaffen, ggf. inklusive Entsorgung. Der Benefit fließe mit in
die Wertschöpfung von Kreis und Kommunen. Die weiteren
Gespräche, die die Verwaltung angekündigt habe, werden von
ihm begrüßt, die jetzigen Bedenken können nicht nachvollzogen
werden. Eine mögliche Verstaatlichung sei nur Spekulation und
eine Diskussion hierüber bringe für die Bewertung derzeit gar
nichts.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erläutert, dass es um zwei
Fragen ginge: zunächst um die Entscheidung ob man die ene
für Gas und Wasser öffnen möchte. Dies habe man bejaht. Des
Weiteren stelle sich die Frage nach dem Bewertungssystem,
das grundsätzlich wählbar sei. Das in Rede stehende
Ertragswertverfahren sei ein anerkanntes Verfahren und im
Ergebnis für die Städte und Gemeinden preiswerter als das
Substanzwertverfahren. Letztlich fließe jedoch das Geld von
den Kommunen auch über die ÖPNV-Umlage zurück. Heute
jedoch ginge es nur um die Bestätigung der
Dringlichkeitsentscheidung. Dieser wird die FDP-Fraktion
zustimmen.
Kreistagsmitglied Simon (UWV) äußert sein persönliches
Entsetzen über das Vorgehen. Den Bürgermeistern sei zwar
alles vorgestellt worden, jedoch hätte die Tatsache, dass keine
Fragen gestellt wurden, nicht gleichzeitig eine Zustimmung
bedeutet. Die Kommunen hätten die Verträge erst nach der
Dringlichkeitsentscheidung erhalten, so dass er der Verwaltung
vorhalte, die Verträge am Kreistag vorbei unter Dach und Fach
zu bringen, um dem RWE gefällig zu werden. Für die
Kreisbürger sei es letztlich egal, aber großer Profiteur sei dabei
die RWE. Aus seiner Sicht habe die Verwaltung der Politik
bewusst Informationen vorenthalten. Über die Gespräche zu
den Änderungswünschen der Stadt Mechernich, die ihm
persönlich bekannt seien, sei kein Wort verloren worden. Dies
dürfe dem Kreistag nicht vorenthalten werden. Die
Wertermittlung in der Eröffnungsbilanz müsse zudem vorsichtig
erfolgen. Ein von ihm befragter Fachmann habe dazu nur
gesagt: wer bestellt, enscheidet. Wenn man dazu noch wisse,
dass die BDO "Haus- und Hofprüfer" der RWE sei, könne man
sich den Rest denken. Insofern fordere er ein neutrales
Gutachten.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält die Ausführungen
von Kreiskämmerer Hessenius zu den Bedenken der UWV für
nachvollziehbar. Er sehe allenfalls das Fragezeichen in den
Zielen des Beschlusses aus 2011: die Ziele seien gut, die
Drittel-Lösung könne dabei für DIE LINKE nur der erste Schritt
sein, denn die Daseinsvorsorge gehöre in kommunale und nicht
in private Hand.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
spricht der Verwaltung ein Kompliment zum Verfahren aus. Die
Mehrheit des Kreistages stehe hinter dem Beschluss und auch
hinter dem Verfahren. Es handele sich um sehenswerte
Ergebnisse. Der Verwaltung wird zudem eine vorbildliche
Kommunikation attestiert. Die Zweifel an der Plausibilität des
Gutachtens seien nicht nachvollziehbar. Diese Maßnahme sei
auf Jahrzehnte ausgelegt. Er bewertet die UWV-Beiträge als
unqualifiziert.
Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) stellt sich anschließend
schützend vor die Verwaltung und bezeichnet die
Unterstellungen als frech und dreist. Die Bürgermeister hätten
auch auf mehrmaliges Nachfragen keine Fragen gestellt und sie
kannten die Vorlagen inklusive der Verträge sehr wohl, insofern
sei die Behauptung eine Lüge.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke entgegnet, dass nach
seiner Meinung Nachbesserungsbedarf bestehe und das
Verfahren überhastet sei. Für ihn sei der Unterschied beider
Gutachten nach wie vor nicht plausibel
AV Poth verdeutlicht, dass die Belastbarkeit des Gutachtens
geklärt sei und äußert seine Verwunderung über die Vokabeln
und Vorwürfe des Kreistagsmitgliedes Simon, die er für die
Verwaltung ausdrücklich zurückweist, da das Thema von den
Verantwortlichen mit hoher Fachkompetenz und Akribie
bearbeitet wurde. Dies sei ihm im Übrigen auch aus den
Kommunen mehrfach bestätigt worden.
Heute gehe es nur darum, die im Ausschuss einstimmig
empfohlene Dringlichkeitsentscheidung zu bestätigen. Die
Verwaltung habe eventuellen Änderungsbedarf angekündigt,
der anschließend dem Kreistag vorgelegt werde - wie immer.
Klarzustellen sei nach den Wortbeiträgen, dass man sich mit
der Stadt Mechernich in konstruktiven Gesprächen befinde.
Aufgrund der gefassten Dringlichkeitsentscheidung gebe es im
Übrigen in einzelnen Kommunen bereits konkrete Beschlüsse
über den generellen Beitritt zur ene.
Der Vorsitzende bittet anschließend um Bestätigung der
Dringlichkeitsentscheidung.
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung
D 62/2012 und stimmt
1. dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des
Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der
RWE Deutschland AG zu.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
2. der Beteiligung des Kreises Euskirchen
a) als Gründungskommanditist an der „Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland
AG unter Übernahme eines festen Kapitalanteils in
Höhe von jeweils 12.500 € (50 %) sowie
b) als Gesellschafter an der Komplementärgesellschaft
dieser Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH“, gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter
Übernahme eines Geschäftsanteils von jeweils 12.500 €
(50 %) zu.
3. dem Eintritt der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ als
weitere Kommanditistin in die „Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG“ zu.
4. Der Kreistag nimmt die folgenden beiliegenden
Vertragsentwürfe
Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH (Anlage 1 zum Konsortialvertrag)
Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG (Anlage 2 zum Konsortialvertrag)
geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH (Synopse - Anlage 2) und
geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG (Synopse - Anlage 3)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des
Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
5. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll.
Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises
Euskirchen für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ für
die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter:
Kreiskämmerer
Ingo Hessenius
Geschäftsbereichsleiter I
Johannes Adams
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
6. Weiterhin beschließt der Kreistag, dass der Kreis
Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie
Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ für
die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter:
Kreiskämmerer
Ingo Hessenius
Geschäftsbereichsleiter I
Johannes Adams
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
7. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen bis zum
31.12.2015 als Gründungskommanditist der „Energie RurErft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE
Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine
Kommanditanteile ent-sprechend dem beiliegenden Entwurf
des Konsortialvertrages sukzessive an die in Anlage 3 zum
Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden
veräußert.
Ferner beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen
bis zum 31.12.2015 als Gründungsgesellschafter der
„Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ gemeinsam mit der
RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine
Geschäftsanteile in gleichem Umfange wie vorstehend an
die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte
und Gemeinden veräußert.
8. Der Kreistag beschließt, die Mittel für die Gründung der
neuen Gesellschaften außerplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 5 Enthaltungen (UWV)