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Beschlusstext (Bewertung von Geschäftsanteilen an der „ene“ hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
31.10.2012
Erstellt
29.11.12, 04:05
Aktualisiert
29.11.12, 04:05
Beschlusstext (Bewertung  von Geschäftsanteilen an der „ene“
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreistages am 31.10.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Bewertung von Geschäftsanteilen an der „ene“ hier: Anfrage der UWV-Fraktion Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden wie vorab beschlossen, gemeinsam beraten. Siehe hierzu auch Tagesordnungspunkt 2. Kreiskämmerer Hessenius führt zunächst aus, dass das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln positiv abgeschlossen wurde. Der gefasste Beschluss soll Basis für weitere Gespräche sein. Zwischenzeitlich seien Anregungen der Stadt Mechernich zum Vertragswerk eingegangen, zu denen im November ein gemeinsames Gespräch mit den Beteiligten stattfinden wird. Darüber hinaus liegt mittlerweile das Ansinnen der Gemeinde Weilerswist vor, ebenfalls in die ene aufgenommen zu werden. Der Landrat wird daher weitere Gespräche mit den Städten Zülpich und Euskirchen sowie den weiteren Beteiligten führen. Sollte sich aus den Gesprächen Änderungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung versuchen, dies für die Dezembersitzung des Kreistages entsprechend vorzubereiten. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke erklärt, dass sich seine Fraktion intensiv mit dem Thema befasst und dabei Ungereimtheiten festgestellt habe. Man habe grundsätzlich nichts gegen eine Ausdehnung des Gesellschaftszweckes, wenn dies im entsprechenden Gremium beraten würde. Zum BDO-Gutachten sei anzumerken, dass der Wertezuwachs von 2009 bis 2011 sehr hoch sei, obwohl die Überschüsse gleichbleibend und keine signifikanten Änderungen erkennbar sind. Insofern habe man erhebliche Zweifel an der Plausibilität und zudem sei es fraglich ob die Netzsituation so bleibt. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen Bericht vom 17.10.2012 bei Spiegel online, in dem es um die Verstaatlichung der Netze geht. Kreiskämmerer Hessenius entgegnet, dass sich die Verwaltung im Hinblick auf den Gesellschaftszweck von der Entscheidung des Kreistages im Juli 2011 getragen fühlt und Ziel des Kreises war, die Daseinsvorsorge zu integrieren. Dies sei auch in den verschiedenen Fachausschuss-Sitzungen kommuniziert worden. Die überwiegende Mehrheit habe sich im Fachausschuss in selber Weise positioniert. Die Dringlichkeit habe sich auf Drängen einiger Kommunen ergeben, was F 16/2012 ebenfalls im Wirtschaftsförderungs-Ausschuss dargestellt wurde. Aus seiner Sicht ergeben sich aus dem BDO-Gutachten keine Ungereimtheiten. Es sei zwar zugegebenermaßen schwierig zu lesen, die Differenzen seien aber in der Zusatzvorlage erläutert. Wenn darüber hinaus noch Fragen offen seien, könne selbstverständlich auch der Gutachter in den Kreistag eingeladen werden. Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) weist darauf hin, dass die Dringlichkeitsentscheidung bereits beschlossen und in der Umsetzung sei, so dass es keinen weiteren Diskussionsbedarf gebe, sofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Zudem sei ein Beitritt von Weilerswist genau wie der aller anderen Kommunen erfreulich. Die diesjährige Entscheidung sei auch kein Widerspruch sondern vielmehr eine Fortführung der bisherigen Position. Die Gutachter einzuladen mache aus seiner Sicht keinen Sinn, da es keine neune Erkenntnisse gebe und dies zudem vorher hätte geklärt werden können. Der Grund für die Haltung der UWV liege außerdem darin begründet, dass man für Mechernich eine andere Lösung als den ene-Beitritt wolle. Dies sei dann jedoch in Mechernich zu diskutieren und nicht im Kreistag Euskirchen. Das was gewollt war, sei nun umgesetzt. Der Inhalt der Dringlichkeitsentscheidung sei das Beste Ergebnis was zu erzielen war und die Drittel-Lösung zudem fair. Die UWV habe sich leider erst jetzt mit dem Inhalt befasst, alle anderen hätten dies vor der Entscheidung getan. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) erklärt, dass ihm nicht klar sei, was die UWV möchte. Wenn sie nicht grundsätzlich dagegen sei, gebe es gar keine Diskussion. Aus seiner Sicht sei es durchaus wünschenswert, auch die Abwasserbeseitigung in den Gesellschaftszweck aufzunehmen, was aber derzeit noch an der Bezirksregierung scheitere. Von Beginn an sei es das Ziel gewesen, eine Daseinsvorsorgegesellschaft auf Dauer zu schaffen, ggf. inklusive Entsorgung. Der Benefit fließe mit in die Wertschöpfung von Kreis und Kommunen. Die weiteren Gespräche, die die Verwaltung angekündigt habe, werden von ihm begrüßt, die jetzigen Bedenken können nicht nachvollzogen werden. Eine mögliche Verstaatlichung sei nur Spekulation und eine Diskussion hierüber bringe für die Bewertung derzeit gar nichts. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erläutert, dass es um zwei Fragen ginge: zunächst um die Entscheidung ob man die ene für Gas und Wasser öffnen möchte. Dies habe man bejaht. Des Weiteren stelle sich die Frage nach dem Bewertungssystem, das grundsätzlich wählbar sei. Das in Rede stehende Ertragswertverfahren sei ein anerkanntes Verfahren und im Ergebnis für die Städte und Gemeinden preiswerter als das Substanzwertverfahren. Letztlich fließe jedoch das Geld von den Kommunen auch über die ÖPNV-Umlage zurück. Heute jedoch ginge es nur um die Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung. Dieser wird die FDP-Fraktion zustimmen. Kreistagsmitglied Simon (UWV) äußert sein persönliches Entsetzen über das Vorgehen. Den Bürgermeistern sei zwar alles vorgestellt worden, jedoch hätte die Tatsache, dass keine Fragen gestellt wurden, nicht gleichzeitig eine Zustimmung bedeutet. Die Kommunen hätten die Verträge erst nach der Dringlichkeitsentscheidung erhalten, so dass er der Verwaltung vorhalte, die Verträge am Kreistag vorbei unter Dach und Fach zu bringen, um dem RWE gefällig zu werden. Für die Kreisbürger sei es letztlich egal, aber großer Profiteur sei dabei die RWE. Aus seiner Sicht habe die Verwaltung der Politik bewusst Informationen vorenthalten. Über die Gespräche zu den Änderungswünschen der Stadt Mechernich, die ihm persönlich bekannt seien, sei kein Wort verloren worden. Dies dürfe dem Kreistag nicht vorenthalten werden. Die Wertermittlung in der Eröffnungsbilanz müsse zudem vorsichtig erfolgen. Ein von ihm befragter Fachmann habe dazu nur gesagt: wer bestellt, enscheidet. Wenn man dazu noch wisse, dass die BDO "Haus- und Hofprüfer" der RWE sei, könne man sich den Rest denken. Insofern fordere er ein neutrales Gutachten. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält die Ausführungen von Kreiskämmerer Hessenius zu den Bedenken der UWV für nachvollziehbar. Er sehe allenfalls das Fragezeichen in den Zielen des Beschlusses aus 2011: die Ziele seien gut, die Drittel-Lösung könne dabei für DIE LINKE nur der erste Schritt sein, denn die Daseinsvorsorge gehöre in kommunale und nicht in private Hand. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) spricht der Verwaltung ein Kompliment zum Verfahren aus. Die Mehrheit des Kreistages stehe hinter dem Beschluss und auch hinter dem Verfahren. Es handele sich um sehenswerte Ergebnisse. Der Verwaltung wird zudem eine vorbildliche Kommunikation attestiert. Die Zweifel an der Plausibilität des Gutachtens seien nicht nachvollziehbar. Diese Maßnahme sei auf Jahrzehnte ausgelegt. Er bewertet die UWV-Beiträge als unqualifiziert. Fraktionsvorsitzender Schmitz (SPD) stellt sich anschließend schützend vor die Verwaltung und bezeichnet die Unterstellungen als frech und dreist. Die Bürgermeister hätten auch auf mehrmaliges Nachfragen keine Fragen gestellt und sie kannten die Vorlagen inklusive der Verträge sehr wohl, insofern sei die Behauptung eine Lüge. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke entgegnet, dass nach seiner Meinung Nachbesserungsbedarf bestehe und das Verfahren überhastet sei. Für ihn sei der Unterschied beider Gutachten nach wie vor nicht plausibel AV Poth verdeutlicht, dass die Belastbarkeit des Gutachtens geklärt sei und äußert seine Verwunderung über die Vokabeln und Vorwürfe des Kreistagsmitgliedes Simon, die er für die Verwaltung ausdrücklich zurückweist, da das Thema von den Verantwortlichen mit hoher Fachkompetenz und Akribie bearbeitet wurde. Dies sei ihm im Übrigen auch aus den Kommunen mehrfach bestätigt worden. Heute gehe es nur darum, die im Ausschuss einstimmig empfohlene Dringlichkeitsentscheidung zu bestätigen. Die Verwaltung habe eventuellen Änderungsbedarf angekündigt, der anschließend dem Kreistag vorgelegt werde - wie immer. Klarzustellen sei nach den Wortbeiträgen, dass man sich mit der Stadt Mechernich in konstruktiven Gesprächen befinde. Aufgrund der gefassten Dringlichkeitsentscheidung gebe es im Übrigen in einzelnen Kommunen bereits konkrete Beschlüsse über den generellen Beitritt zur ene. Der Vorsitzende bittet anschließend um Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D 62/2012 und stimmt 1. dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 2. der Beteiligung des Kreises Euskirchen a) als Gründungskommanditist an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter Übernahme eines festen Kapitalanteils in Höhe von jeweils 12.500 € (50 %) sowie b) als Gesellschafter an der Komplementärgesellschaft dieser Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH“, gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter Übernahme eines Geschäftsanteils von jeweils 12.500 € (50 %) zu. 3. dem Eintritt der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ als weitere Kommanditistin in die „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zu. 4. Der Kreistag nimmt die folgenden beiliegenden Vertragsentwürfe š š š š Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (Anlage 1 zum Konsortialvertrag) Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (Anlage 2 zum Konsortialvertrag) geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (Synopse - Anlage 2) und geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (Synopse - Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 5. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Kreiskämmerer Ingo Hessenius Geschäftsbereichsleiter I Johannes Adams Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 6. Weiterhin beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Kreiskämmerer Ingo Hessenius Geschäftsbereichsleiter I Johannes Adams Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 7. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen bis zum 31.12.2015 als Gründungskommanditist der „Energie RurErft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine Kommanditanteile ent-sprechend dem beiliegenden Entwurf des Konsortialvertrages sukzessive an die in Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden veräußert. Ferner beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen bis zum 31.12.2015 als Gründungsgesellschafter der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine Geschäftsanteile in gleichem Umfange wie vorstehend an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden veräußert. 8. Der Kreistag beschließt, die Mittel für die Gründung der neuen Gesellschaften außerplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 5 Enthaltungen (UWV)