Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen hier: 8. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbundene Auswirkungen )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
07.02.13, 01:00
Aktualisiert
07.02.13, 01:00
Mitteilungsvorlage (Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
hier: 8. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbundene Auswirkungen ) Mitteilungsvorlage (Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
hier: 8. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbundene Auswirkungen ) Mitteilungsvorlage (Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
hier: 8. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbundene Auswirkungen )

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 21.02.2013 37/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Herr Riester/Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: Abt.2/Kreu 28.01.2013 öffentlich TOP- Nr.: Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen hier: 8. Schulrechtsänderungsgesetz und damit verbundene Auswirkungen Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Am 14. November 2012 ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Für die Zukunft gelten neue Regelungen zur Klassenbildung auf kommunaler Ebene, verbunden mit der Einführung eines Höchstwertes für die Bildung der Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl). Zunächst war seitens der Fachverbände mitgeteilt worden, dass mit einer Veröffentlichung der entsprechenden „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz“ nicht vor März 2013 zu rechnen sei. Aufgrund bereits im November erfolgter Aufnahmen an den Grundschulen und der damals noch unklaren Rechtslage wurde davon abgesehen, diese Regelung schon für das Schuljahr 2013/14 anzuwenden. Ansonsten hätten alle Aufnahmen unter Vorbehalt erfolgen müssen. - Seite 1 von 3 - Folgende Klassenrichtzahlen für die einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2013/14 sind an das Schulamt des Kreises Düren gemeldet worden: Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/Bergstein Teilstandort Vossenack: Klassenrichtzahl 1 (22 Schulneulinge) Teilstandort Bergstein: Klassenrichtzahl 0,5 (12 Schulneulinge jahrgangsübergreifend) Gemeinschaftsgrundschule Gey: Klassenrichtzahl Gesamt: 2 (42 Schulneulinge) 3,5 (76 Schulneulinge) Die kommunale Klassenrichtzahl für die Gemeinde Hürtgenwald Schulrechtsänderungsgesetz 3,3 (76 Schulneulinge dividiert durch 23). beträgt laut 8. Das Schulamt des Kreises Düren hat unter Berücksichtigung der Übergangsfrist der Bildung von 3,5 Eingangsklassen für das kommende Schuljahr zugestimmt. Das Ziel des Konzeptes ist es, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnungsnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechten Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen. Dabei soll die Qualität des Grundschulangebotes auf hohem Niveau gesichert werden und das wohnungsnahe Schulangebot auch bei weiter zurückgehenden Schülerzahlen erhalten bleiben. „Die speziellen Bedürfnisse des ländlichen Raumes sind dabei besonders zu berücksichtigen. Die Kommunen sollen durch zukunftsfeste Regelungen langfristige Planungssicherheit erhalten“, heißt es hierzu von Seiten des Ministeriums. Gleichwohl weist der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung darauf hin, dass auch die Finanzierbarkeit gesichert werden muss und die Regelungen zu einer gerechteren Ressourcenverteilung zwischen einzelnen Kommunen führen soll. Um das Ziel zu erreichen, dass Klassen kleiner werden, gibt es für den Grundschulbereich neue und eindeutige Regelungen zur Klassenbildung auf Schulebene nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen. Es sind zu bilden: Eine Klasse bei bis zu 29 Schüler; zwei Klassen bei 30 bis 56 Schüler; drei Klassen bei 57 bis 81 Schüler, vier Klasen bei 82 bis 104 Schüler; fünf Klassen bei 105 bis 125, je weitere 25 Schüler erhöht sich die Zahl der Klassenbildung um eine. Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schüler ist unzulässig. Die Kommunale Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Sie führt damit zu einer ausgewogenen und gerechten Klassenbildung zwischen den Kommunen, wobei kleineren Kommunen dabei notwendige zusätzliche Spielräume eingeräumt werden. Die Kommunen erhalten weitere Gestaltungsmöglichkeiten. So kann die Aufnahmekapazität von Grundschulen in sozialen Brennpunkten oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion begrenzt werden, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. Eine Absenkung der Mindestgröße von Grundschulen auf 92 Kinder, d.h. einzügige Grundschulen, ist möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule in einer Kommune kann sogar mit mindestens 46 Schüler in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden. Schulen mit weniger als 92 Schüler können als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wird eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Jedoch sind die neuen Regelungen nicht nur positiv zu bewerten, da an Grundschulstandorten, die mit deutlich kleineren Klassengrößen geführt werden, der Berechnungsmodus der kommunalen Klassenrichtzahl dazu führt, dass eine „auskömmliche“, an Durchschnittswerten orientierte Klassengröße gebildet werden muss, um die zulässige Anzahl von Eingangsklassen nicht zu überschreiten. Im besonderen trifft dies für Hürtgenwald auf den Teilstandort Bergstein der Grundschule Vossenack/ Bergstein zu. - Seite 2 von 3 - Hier hatte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 15.12.2008 die Weiterführung des Grundschulstandortes Bergstein genehmigt, sofern eine Mindestschülerzahl am gesamtem Standort von mindestens 30 erreicht wird. Nach den vorliegenden Unterlagen (Schulentwicklungsplan des Kreises Düren) entwickelt sich die Schülerzahl am Standort Bergstein wie folgt: Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Schülerzahl 54 61 60 48 Die Schulleitungen der beiden gemeindlichen Grundschulen, Frau Rektorin Schneeweiß (GGS Gey) und Herr Rektor Kraft (GGS Vossenack/Bergstein) können ggf. in der Sitzung hierzu weiter ausführen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -