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Beschlußtext (Wasserrahmenrichtlinie hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
30.03.12, 21:17
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlußtext (Wasserrahmenrichtlinie
hier:Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Wind-wehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 22.03.2012: 9. Wasserrahmenrichtlinie hier: Beschluss des Umsetzungsfahrplans „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept Eingangs bezieht sich BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 15. März 2012. AM Herr Hachmeister informiert sodann über die Beschlusslage aus der o. g. Sitzung und berichtet, dass sich der Ausschuss einstimmig für den Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungssystem ausgesprochen haben. Beschluss: Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (guter ökologischer Zustand und chemischer Zustand) in Werre und Windwehe gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beschließt der Haupt- und Finanzausschuss sodann – auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 15. März 2012 -, dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe den vorgelegten Umsetzungsfahrplan „Strahlwirkungskonzeption Werre- und Windwehesystem“ als verbindliches Handlungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Umsetzung der danach im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe vorgesehenen Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel und der Gewährung von Fördermitteln des Landes NRW. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -