Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
29.11.11, 12:02
Aktualisiert
29.11.11, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.11.2011 im
Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die
Gemeindeprüfungsanstalt
Der
Vorsitzende
weist
darauf
hin,
dass
allen
Kreistagsmitgliedern der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA) über die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen
von August 2010 bis Mai 2011 übersandt worden ist.
Im Anschluss an die einleitenden Worte des Vorsitzenden stellt
Herr Dr. Timm-Arnold zunächst die GPA sowie deren
Prüfungsziele und -methodik vor. Anschließend geht er in
gestraffter Form auf einige in den geprüften Bereichen
getroffene Feststellungen ein. Die den Vortrag begleitende
PowerPoint-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Im Anschluss an die Ausführungen bedankt der Vorsitzende
sich bei Herrn Dr. Timm-Arnold und stellt resümierend fest,
dass es bei den im Prüfungsbericht dargestellten mittel- bzw.
langfristig umsetzbaren Potenzialen letztlich um die
intergenerative Gerechtigkeit gehe, die auch ein wesentlicher
Eckpfeiler des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
sei. Insbesondere der Sozialleistungsbereich stelle eine hohe
Belastung für den Kreis und seine Kommunen dar, wobei er
auch auf das Konnexitätsprinzip verwies. Bezogen auf den
Kreis Euskirchen und die kreisangehörigen Kommunen sei
festzuhalten, dass sich die in der Vergangenheit zur Senkung
des Umlagebedarfs ergriffenen Maßnahmen in einer
Größenordnung von ca. 60 Mio. € zwangsläufig mindernd auf
das Eigenkapital des Kreises auswirken. Insbesondere die
Rekultivierung der zwischenzeitlich stillgelegten Abfalldeponie
stelle für den Kreis in Zukunft eine immense finanzielle
Herausforderung dar.
Nachdem
einige
Fragen
von
Ausschussmitgliedern
insbesondere zum Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI),
zum Beratungsvertrag zwischen GPA und Kreis und zu den
Pensionsrückstellungen sowohl durch Herrn Dr. Timm-Arnold
als auch seitens der Verwaltung beantwortet worden sind, stellt
der Vorsitzende zur Debatte, die im Vorbericht der GPA
zusammengefassten Handlungsempfehlungen im Ausschuss
nacheinander zu beraten. Dieser Vorschlag wird im Hinblick auf
die in den Fachausschüssen bereits erfolgten Beratungen
kontrovers diskutiert.
Hinsichtlich des bisher nicht in den Fachausschüssen
beratenen Punkts „Finanzen“ wird aus der CDU-Fraktion zu
Info 95/2011
bedenken gegeben, dass in der Vergangenheit politische
Beschlüsse gefasst worden wären, bei denen man sich der
Auswirkungen, die jetzt zum Teil von der GPA aufgegriffen
wurden, durchaus bewusst gewesen sei. Diese Beschlüsse
hätten weiterhin Gültigkeit.
Auf Vorschlag der UWV-Fraktion soll in Ergänzung des zur
Verschuldungssituation des Kreises gestellten Antrags A
76/2011 auch die im Prüfungsbericht der GPA aufgegriffene
Thematik „Finanzen“ im Kreisausschuss behandelt werden.
Bevor die Erörterung fortgesetzt wird, stellt der Leiter der
Rechnungsprüfung die aus § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO
NRW) i.V.m. § 105 Abs. 5 GO NRW resultierende Rechtslage
dar, wonach der Landrat dem Rechnungsprüfungsausschuss
den Prüfungsbericht zur Beratung vorlegt und dieser den
Kreistag über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts
sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert.
Ergänzend weist der Landrat darauf hin, dass er über diese
gesetzliche Vorgabe hinaus zusätzlich die Fachausschüsse
über die Inhalte des Prüfungsberichts informiert habe und deren
Beratungen bekanntlich bereits erfolgt seien. Außerdem seien
einige Feststellungen bzw. Handlungsempfehlungen der GPA
bereits umgesetzt oder es sei mit deren Umsetzung begonnen
worden.
Daraufhin nimmt der Ausschuss zu dem noch nicht in den
Fachausschüssen behandelten Punkt „Innere Verwaltung“,
bei dem sich nach den Ausführungen des Prüfungsberichts kein
Einsparpotenzial ergibt, die Ausführungen der GPA in der im
Vorbericht zusammengefassten Form zustimmend zur
Kenntnis.
Im Anschluss hieran werden einige Aspekte im Bereich
„Gebäudewirtschaft“ erörtert. Seitens der Verwaltung wird
hierzu auf das jeweilige Beratungsergebnis in den Ausschüssen
für Planung, Umwelt und Verkehr sowie für Bildung, Sport und
Kultur Bezug genommen, wonach aus Sicht des Kreises
Flächenüberhänge im Schulbereich in der im Prüfungsbericht
dargestellten
Form
nicht
vorhanden
seien
und
Einsparpotenziale allenfalls langfristig gesehen würden. Bei den
Förderschulen hänge dies wesentlich von den künftigen
landesrechtlichen Vorgaben – insbesondere vor dem
Hintergrund der aktuellen Bestrebungen zur Inklusion – ab.
Nach kurzer Erörterung nimmt der Ausschuss die
Handlungsempfehlungen der GPA in den Bereichen „Jugend“,
„Soziales“,
„Öffentlicher
Gesundheitsdienst“,
„Gebäudewirtschaft“, „Kreisbauhof“ sowie „Vermessungsund Katasterwesen“ nach Maßgabe der in den
Fachausschüssen erzielten Beratungsergebnisse zustimmend
zur Kenntnis.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss – Bezug nehmend auf den
allen Kreistagsmitgliedern vorliegenden Prüfungsbericht
der GPA – den Kreistag über dessen Inhalt und mit dieser
Niederschrift über das hierin dokumentierte
Beratungsergebnis der heutigen Sitzung unterrichtet (§ 53
Abs. 1 KrO i.V.m. § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW).