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Beschlusstext (Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
29.11.11, 12:02
Aktualisiert
29.11.11, 12:02
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 17.11.2011 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Der Vorsitzende weist darauf hin, dass allen Kreistagsmitgliedern der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) über die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen von August 2010 bis Mai 2011 übersandt worden ist. Im Anschluss an die einleitenden Worte des Vorsitzenden stellt Herr Dr. Timm-Arnold zunächst die GPA sowie deren Prüfungsziele und -methodik vor. Anschließend geht er in gestraffter Form auf einige in den geprüften Bereichen getroffene Feststellungen ein. Die den Vortrag begleitende PowerPoint-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an die Ausführungen bedankt der Vorsitzende sich bei Herrn Dr. Timm-Arnold und stellt resümierend fest, dass es bei den im Prüfungsbericht dargestellten mittel- bzw. langfristig umsetzbaren Potenzialen letztlich um die intergenerative Gerechtigkeit gehe, die auch ein wesentlicher Eckpfeiler des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sei. Insbesondere der Sozialleistungsbereich stelle eine hohe Belastung für den Kreis und seine Kommunen dar, wobei er auch auf das Konnexitätsprinzip verwies. Bezogen auf den Kreis Euskirchen und die kreisangehörigen Kommunen sei festzuhalten, dass sich die in der Vergangenheit zur Senkung des Umlagebedarfs ergriffenen Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 60 Mio. € zwangsläufig mindernd auf das Eigenkapital des Kreises auswirken. Insbesondere die Rekultivierung der zwischenzeitlich stillgelegten Abfalldeponie stelle für den Kreis in Zukunft eine immense finanzielle Herausforderung dar. Nachdem einige Fragen von Ausschussmitgliedern insbesondere zum Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI), zum Beratungsvertrag zwischen GPA und Kreis und zu den Pensionsrückstellungen sowohl durch Herrn Dr. Timm-Arnold als auch seitens der Verwaltung beantwortet worden sind, stellt der Vorsitzende zur Debatte, die im Vorbericht der GPA zusammengefassten Handlungsempfehlungen im Ausschuss nacheinander zu beraten. Dieser Vorschlag wird im Hinblick auf die in den Fachausschüssen bereits erfolgten Beratungen kontrovers diskutiert. Hinsichtlich des bisher nicht in den Fachausschüssen beratenen Punkts „Finanzen“ wird aus der CDU-Fraktion zu Info 95/2011 bedenken gegeben, dass in der Vergangenheit politische Beschlüsse gefasst worden wären, bei denen man sich der Auswirkungen, die jetzt zum Teil von der GPA aufgegriffen wurden, durchaus bewusst gewesen sei. Diese Beschlüsse hätten weiterhin Gültigkeit. Auf Vorschlag der UWV-Fraktion soll in Ergänzung des zur Verschuldungssituation des Kreises gestellten Antrags A 76/2011 auch die im Prüfungsbericht der GPA aufgegriffene Thematik „Finanzen“ im Kreisausschuss behandelt werden. Bevor die Erörterung fortgesetzt wird, stellt der Leiter der Rechnungsprüfung die aus § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) i.V.m. § 105 Abs. 5 GO NRW resultierende Rechtslage dar, wonach der Landrat dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beratung vorlegt und dieser den Kreistag über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert. Ergänzend weist der Landrat darauf hin, dass er über diese gesetzliche Vorgabe hinaus zusätzlich die Fachausschüsse über die Inhalte des Prüfungsberichts informiert habe und deren Beratungen bekanntlich bereits erfolgt seien. Außerdem seien einige Feststellungen bzw. Handlungsempfehlungen der GPA bereits umgesetzt oder es sei mit deren Umsetzung begonnen worden. Daraufhin nimmt der Ausschuss zu dem noch nicht in den Fachausschüssen behandelten Punkt „Innere Verwaltung“, bei dem sich nach den Ausführungen des Prüfungsberichts kein Einsparpotenzial ergibt, die Ausführungen der GPA in der im Vorbericht zusammengefassten Form zustimmend zur Kenntnis. Im Anschluss hieran werden einige Aspekte im Bereich „Gebäudewirtschaft“ erörtert. Seitens der Verwaltung wird hierzu auf das jeweilige Beratungsergebnis in den Ausschüssen für Planung, Umwelt und Verkehr sowie für Bildung, Sport und Kultur Bezug genommen, wonach aus Sicht des Kreises Flächenüberhänge im Schulbereich in der im Prüfungsbericht dargestellten Form nicht vorhanden seien und Einsparpotenziale allenfalls langfristig gesehen würden. Bei den Förderschulen hänge dies wesentlich von den künftigen landesrechtlichen Vorgaben – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen zur Inklusion – ab. Nach kurzer Erörterung nimmt der Ausschuss die Handlungsempfehlungen der GPA in den Bereichen „Jugend“, „Soziales“, „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, „Gebäudewirtschaft“, „Kreisbauhof“ sowie „Vermessungsund Katasterwesen“ nach Maßgabe der in den Fachausschüssen erzielten Beratungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rechnungsprüfungsausschuss – Bezug nehmend auf den allen Kreistagsmitgliedern vorliegenden Prüfungsbericht der GPA – den Kreistag über dessen Inhalt und mit dieser Niederschrift über das hierin dokumentierte Beratungsergebnis der heutigen Sitzung unterrichtet (§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW).