Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
68 kB
Erstellt
01.03.12, 19:00
Aktualisiert
01.03.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 15.03.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
14/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 22.0
15.02.2012
Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen (VHS) im Kreis Düren
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Verwaltung zu
ermächtigen, mit der Stadt Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinsamen
Betrieb einer Volkshochschule (VHS) ab dem frühestmöglichen Zeitraum abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja, Einsparungen in Höhe
von ca. 9.000 € jährlich
Sachverhalt:
Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen (VHS) stellt in NRW nach den
Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes (WbG) NRW eine kommunale Pflichtaufgabe dar.
Große kreisangehörige Städte (in der Regel mehr als 60.000 Einwohner, z.B. die Stadt Düren)
sind verpflichtet, solche Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten.
Mittlere kreisangehörige Städte (in der Regel mehr als 25.000 Einwohner) können diese
Aufgabe an den Kreis übertragen und für den Bereich der übrigen kreisangehörigen
Kommunen (zum Beispiel die Gemeinde Hürtgenwald) ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen
der Weiterbildung zu schaffen und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit
zusammen mindestens 25.000 Einwohnen diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen.
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Im Kreis Düren nehmen zur Zeit die VHS der Stadt Düren, die VHS der Stadt Jülich und die
Kreis-VHS Düren für den Bereich von 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Weiterbildungsaufgaben wahr.
Bereits seit längerem gibt es Überlegungen hinsichtlich einer interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen im Kreis Düren, mit dem Bestreben,
Synergieeffekte nutzen und hierdurch Kosten reduzieren zu können.
Nach einem von der Stadt Düren in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren erstellten Konzept
für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen können hierdurch
finanzielle und personelle Ressourcen optimal gebündelt werden und zu nicht unerheblichen
Einsparungen für die Städte und Gemeinden führen, wobei gleichzeitig die Qualität und
Quantität der Weiterbildung gesichert wird. Bei einem Verbund der 14 kreisangehörigen
Kommunen zu einer gemeinsamen VHS können lt. Konzept der Stadt Düren in den nächsten
Jahren Einsparungen für die Gemeinde Hürtgenwald in Höhe von ca. 9.000 € jährlich erzielt
werden. Bis auf die Hauptverwaltungsbeamten der Nordkommunen Jülich, Aldenhoven,
Linnich und Titz (hier liegt ein eigenes Konzept für eine mögliche VHS Jülicher Land vor),
haben sich alle anderen Bürgermeister dafür ausgesprochen auf der Basis einer
abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung künftig eine gemeinsame VHS mit der
Stadt Düren zu betreiben.
Eine Überführung der Kreis-VHS als Ganzes in die VHS der Stadt Düren ist nach dem WbG
nicht möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass jede kreisangehörige Kommune den Beitritt zur
VHS der Stadt Düren mit einer separat abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
erklärt und vollzieht.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der absehbaren finanziellen Einsparmöglichkeiten sollte eine Zustimmung gemäß
Beschlussvorschlag erfolgen. Nachteilige Auswirkungen zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald
sind nicht erkennbar.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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