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Beschlussvorlage (Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen (VHS) im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
68 kB
Erstellt
01.03.12, 19:00
Aktualisiert
01.03.12, 19:00
Beschlussvorlage (Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen (VHS) im Kreis Düren) Beschlussvorlage (Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen (VHS) im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 15.03.2012 öffentlich TOP- Nr.: 14/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 22.0 15.02.2012 Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen (VHS) im Kreis Düren Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Stadt Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum gemeinsamen Betrieb einer Volkshochschule (VHS) ab dem frühestmöglichen Zeitraum abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja, Einsparungen in Höhe von ca. 9.000 € jährlich Sachverhalt: Die Errichtung und Unterhaltung von Volkshochschulen (VHS) stellt in NRW nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes (WbG) NRW eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Große kreisangehörige Städte (in der Regel mehr als 60.000 Einwohner, z.B. die Stadt Düren) sind verpflichtet, solche Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Mittlere kreisangehörige Städte (in der Regel mehr als 25.000 Einwohner) können diese Aufgabe an den Kreis übertragen und für den Bereich der übrigen kreisangehörigen Kommunen (zum Beispiel die Gemeinde Hürtgenwald) ist der Kreis verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu schaffen und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnen diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. - Seite 1 von 2 - Im Kreis Düren nehmen zur Zeit die VHS der Stadt Düren, die VHS der Stadt Jülich und die Kreis-VHS Düren für den Bereich von 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Weiterbildungsaufgaben wahr. Bereits seit längerem gibt es Überlegungen hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen im Kreis Düren, mit dem Bestreben, Synergieeffekte nutzen und hierdurch Kosten reduzieren zu können. Nach einem von der Stadt Düren in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren erstellten Konzept für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen können hierdurch finanzielle und personelle Ressourcen optimal gebündelt werden und zu nicht unerheblichen Einsparungen für die Städte und Gemeinden führen, wobei gleichzeitig die Qualität und Quantität der Weiterbildung gesichert wird. Bei einem Verbund der 14 kreisangehörigen Kommunen zu einer gemeinsamen VHS können lt. Konzept der Stadt Düren in den nächsten Jahren Einsparungen für die Gemeinde Hürtgenwald in Höhe von ca. 9.000 € jährlich erzielt werden. Bis auf die Hauptverwaltungsbeamten der Nordkommunen Jülich, Aldenhoven, Linnich und Titz (hier liegt ein eigenes Konzept für eine mögliche VHS Jülicher Land vor), haben sich alle anderen Bürgermeister dafür ausgesprochen auf der Basis einer abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung künftig eine gemeinsame VHS mit der Stadt Düren zu betreiben. Eine Überführung der Kreis-VHS als Ganzes in die VHS der Stadt Düren ist nach dem WbG nicht möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass jede kreisangehörige Kommune den Beitritt zur VHS der Stadt Düren mit einer separat abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt und vollzieht. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der absehbaren finanziellen Einsparmöglichkeiten sollte eine Zustimmung gemäß Beschlussvorschlag erfolgen. Nachteilige Auswirkungen zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald sind nicht erkennbar. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -