Daten
Kommune
Hürtgenwald
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96 kB
Erstellt
02.03.12, 19:00
Aktualisiert
02.03.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 15.03.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
27/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
V Kru/zie
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
01.03.2012
Schulzentrum Kleinhau;
Einzäunung des Sportplatzes Kleinhau
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Schulausschuss dem Gemeinderat
a) auf die Einzäunung des Sportplatzgeländes zu verzichten oder
b) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube)
bis zum Bereich des Parkplatzes an der Schule zu errichten und die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (große Lösung, ca. 150 m) oder
c) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube)
bis zum Bereich des vorhandenen Zaunes (parallel zur August-Scholl-Straße) zu errichten und
die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (kleine Lösung, ca. 35 m).
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Je nach Alternative zwischen 0 €, 3.000,00 €
oder 13.000 €
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Sachverhalt:
In der Schulausschusssitzung am 12.07.2011 wurde beschlossen, im Rahmen der Haushaltsberatungen zu überlegen, eventuell eine Umzäunung des Sportplatzes in Kleinhau zur Bauhofhalle hin
durchzuführen.
Im Haushalt wurden aufgrund dieser Überlegungen 25.000,00 € im investiven Bereich eingestellt.
Eine am 27.02.2012 durchgeführte Inaugenscheinnahme des Sportplatzgeländes hatte zum Ergebnis, dass der vorhandene Zaun (parallel zur August-Scholl-Straße) an sehr vielen Stellen mutwillig demoliert und herunter getreten wurde, sodass dieser nicht mehr repariert werden kann. Hier
müsste eine komplette Neuerrichtung eines Zaunes erfolgen. Im Bereich zwischen diesem und der
Bauhofhalle ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch gar keine Einzäunung vorhanden. Um das Gelände vollkommen einzuzäunen, müsste dort auf ca. 35 m ein neuer Zaun errichtet werden.
Laut Auskunft von Rektorin Mertens vom 01.03.2012 legt die Schulleitung des Schulzentrums ihr
Hauptaugenmerk auf die Errichtung des Zaunes vom Bauhof in Richtung des bestehenden, parallel zur August-Scholl-Straße verlaufenen o. a. Zaunes.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Während der Schulpausen nutzt eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern den Sportplatz zur
Erholung. Sicher besteht dort die Gefahr, dass einige Schüler unerlaubt das Schulgelände verlassen, um das in unmittelbarer Nähe befindliche Einkaufszentrum aufzusuchen. Vermutlich liegt
auch ein Grund in der gesamten Einzäunung in der Vermeidung derartiger „Besuche“. Gemäß
Schulgesetz besteht für das Schulzentrum eine Aufsichtspflicht, die die Schüler an einem Verlassen des Schulgeländes hindern müsste. Diese wird nach Angabe der Schulleitungen auch ausgeübt.
Der vorgenannte Wunsch der beiden Schulleitungen zur erstmaligen Errichtung des Zaunes (Bauhof – zum bestehenden Zaun) wurde mit einem dann vorhandenen vernünftigen Abschluss zum
Bauhofgrundstück begründet (Vermeidung von Verschmutzung des Sportplatzgrundstückes pp.).
Eine ausführlichere Begründung zur gewünschten Errichtung des neuen Zaunes bzw. des Austausches des vorhandenen erfolgt durch Frau Rektorin Mertens auf Wunsch während der Sitzung.
Die Errichtung eines 2 Meter hohen Maschendrahtzaunes auf der gesamten Länge (ca. 150
m)würde Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € (66 €/m) verursachen, die Ausstattung mit einem
Metallgitterzaun in gleicher Höhe würde mit ca. 13.000,00 € (84 €/m) zu Buche schlagen.
Die Herstellung eines Zaunes im Bereich zwischen Bauhof und bestehendem Zaun (ca. 35 m
Länge) würde mit Kosten in Höhe von 2.500,00 € (Maschendraht) und 3.000,00 € Metallgitter) zu
veranschlagen sein.
Wie weiter oben schon dargelegt, hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Errichtung eines Maschendrahtzaunes das Problem nur kurzzeitig löst, da die Schülerinnen und Schüler versuchen,
diesen zu überwinden und dadurch die bereits oben genannten Beschädigungen an der Zaunanlage entstehen. Sollte man sich zur gesamten Einzäunung entschließen, wird ein weiteren Problem offensichtlich, wenn man an die Nutzung als Fußballplatz denkt. Wie ebenfalls die Vergangenheit gezeigt hat, ist die Ausstattung eines Zaunes mit einer Türe nicht ratsam, da diese in kürzester Zeit Schaden erleiden würde. Wenn man jedoch auf diese im Bereich des Bauhofgrundstückes verzichten würde, hätte dies den großen Nachteil, dass über den Zaun fliegende Bälle Richtung Bauhofhalle nur über den großen Umweg Parkplatz Schulzentrum geholt werden könnten.
Dies würde bei den Sportlern verständlicher Weise auch zum Missfallen führen.
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Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage würde ich auf die Einzäunung des gesamten Sportplatzgeländes verzichten und nur den Bereich zw. Bauhof und vorhandenen Zaun mit einem Metallgitterzaun versehen. Da sich der vorhandene alte Zaun (parallel
zur August-Scholl-Straße), wie weiter oben schon dargelegt, in einem schlechten Zustand befindet
und aufgrund seiner schlechten Beschaffenheit keine Schutzfunktion mehr darstellt, sollte man
diesen – auch aus optischen Gründen - gänzlich entfernen.
Eingesparte Mittel könnten zu einem gewissen Teil nach Vorlage eines Konzeptes durch das
Schulzentrum für die Verschönerung des Schulhofes (2. Basketballkorb, Pflasterarbeiten im Bereich der ehemaligen Grillhütte pp.) zur Verfügung gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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