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Beschlussvorlage (Schulzentrum Kleinhau; hier: Einzäunung des Sportplatzes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
16.03.12, 19:01
Aktualisiert
16.03.12, 19:01
Beschlussvorlage (Schulzentrum Kleinhau;
hier: Einzäunung des Sportplatzes) Beschlussvorlage (Schulzentrum Kleinhau;
hier: Einzäunung des Sportplatzes) Beschlussvorlage (Schulzentrum Kleinhau;
hier: Einzäunung des Sportplatzes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.03.2012 öffentlich TOP- Nr.: 38/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 5 Kru 07.03.2012 Schulzentrum Kleinhau; hier: Einzäunung des Sportplatzes Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt a) auf die Einzäunung des Sportplatzgeländes zu verzichten oder b) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube) bis zum Bereich des Parkplatzes an der Schule zu errichten und die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (große Lösung, ca. 150 m) oder c) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube) bis zum Bereich des vorhandenen Zaunes (parallel zur August-Scholl-Straße) zu errichten und die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (kleine Lösung, ca. 35 m). Finanzielle Auswirkungen ? Nein x Ja, je nach Alternative zwischen 0 €, 3.000,00 € oder 13.000 € Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Beschlussvorlage Nr. 27/2012 für die 5. Sitzung des Schulausschusses am 15.03.2012 (TOP 5) verwiesen. Ein Beratungsergebnis des vorgenannten Ausschusses lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. - Seite 1 von 3 - In der Sitzung wird diesbezüglich mündlich berichtet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Während der Schulpausen nutzt eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern den Sportplatz zur Erholung. Sicher besteht dort die Gefahr, dass einige Schüler unerlaubt das Schulgelände verlassen, um das in unmittelbarer Nähe befindliche Einkaufszentrum aufzusuchen. Vermutlich liegt auch ein Grund in der gesamten Einzäunung in der Vermeidung derartiger „Besuche“. Gemäß Schulgesetz besteht für das Schulzentrum eine Aufsichtspflicht, die die Schüler an einem Verlassen des Schulgeländes hindern müsste. Diese wird nach Angabe der Schulleitungen auch ausgeübt. Der vorgenannte Wunsch der beiden Schulleitungen zur erstmaligen Errichtung des Zaunes (Bauhof – zum bestehenden Zaun) wurde mit einem dann vorhandenen vernünftigen Abschluss zum Bauhofgrundstück begründet (Vermeidung von Verschmutzung des Sportplatzgrundstückes pp.). Eine ausführlichere Begründung zur gewünschten Errichtung des neuen Zaunes bzw. des Austausches des vorhandenen erfolgt durch Frau Rektorin Mertens auf Wunsch während der Sitzung. Die Errichtung eines 2 Meter hohen Maschendrahtzaunes auf der gesamten Länge (ca. 150 m)würde Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € (66 €/m) verursachen, die Ausstattung mit einem Metallgitterzaun in gleicher Höhe würde mit ca. 13.000,00 € (84 €/m) zu Buche schlagen. Die Herstellung eines Zaunes im Bereich zwischen Bauhof und bestehendem Zaun (ca. 35 m Länge) würde mit Kosten in Höhe von 2.500,00 € (Maschendraht) und 3.000,00 € Metallgitter) zu veranschlagen sein. Wie weiter oben schon dargelegt, hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Errichtung eines Maschendrahtzaunes das Problem nur kurzzeitig löst, da die Schülerinnen und Schüler versuchen, diesen zu überwinden und dadurch die bereits oben genannten Beschädigungen an der Zaunanlage entstehen. Sollte man sich zur gesamten Einzäunung entschließen, wird ein weiteren Problem offensichtlich, wenn man an die Nutzung als Fußballplatz denkt. Wie ebenfalls die Vergangenheit gezeigt hat, ist die Ausstattung eines Zaunes mit einer Türe nicht ratsam, da diese in kürzester Zeit Schaden erleiden würde. Wenn man jedoch auf diese im Bereich des Bauhofgrundstückes verzichten würde, hätte dies den großen Nachteil, dass über den Zaun fliegende Bälle Richtung Bauhofhalle nur über den großen Umweg Parkplatz Schulzentrum geholt werden könnten. Dies würde bei den Sportlern verständlicher Weise auch zum Missfallen führen. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage würde ich auf die Einzäunung des gesamten Sportplatzgeländes verzichten und nur den Bereich zw. Bauhof und vorhandenen Zaun mit einem Metallgitterzaun versehen. Da sich der vorhandene alte Zaun (parallel zur August-Scholl-Straße), wie weiter oben schon dargelegt, in einem schlechten Zustand befindet und aufgrund seiner schlechten Beschaffenheit keine Schutzfunktion mehr darstellt, sollte man diesen – auch aus optischen Gründen - gänzlich entfernen. Eingesparte Mittel könnten zu einem gewissen Teil nach Vorlage eines Konzeptes durch das Schulzentrum für die Verschönerung des Schulhofes (2. Basketballkorb, Pflasterarbeiten im Bereich der ehemaligen Grillhütte pp.) zur Verfügung gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 3 - - Seite 3 von 3 -