Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
16.03.12, 19:01
Aktualisiert
16.03.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.03.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
38/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
5 Kru
07.03.2012
Schulzentrum Kleinhau;
hier: Einzäunung des Sportplatzes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt
a) auf die Einzäunung des Sportplatzgeländes zu verzichten oder
b) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube)
bis zum Bereich des Parkplatzes an der Schule zu errichten und die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (große Lösung, ca. 150 m) oder
c) eine Zaunanlage in der Ausführung als Maschendrahtzaun/in der Ausführung als Metallgitterzaun beginnend im Anschluss an die Zaunanlage des Bauhofes (im Bereich der Sprunggrube)
bis zum Bereich des vorhandenen Zaunes (parallel zur August-Scholl-Straße) zu errichten und
die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen (kleine Lösung, ca. 35 m).
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
x
Ja, je nach Alternative zwischen 0 €, 3.000,00 €
oder 13.000 €
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Beschlussvorlage Nr. 27/2012 für die 5. Sitzung des
Schulausschusses am 15.03.2012 (TOP 5) verwiesen.
Ein Beratungsergebnis des vorgenannten Ausschusses lag zum Zeitpunkt der Erstellung der
Vorlage noch nicht vor.
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In der Sitzung wird diesbezüglich mündlich berichtet.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Während der Schulpausen nutzt eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern den Sportplatz zur
Erholung. Sicher besteht dort die Gefahr, dass einige Schüler unerlaubt das Schulgelände
verlassen, um das in unmittelbarer Nähe befindliche Einkaufszentrum aufzusuchen. Vermutlich
liegt auch ein Grund in der gesamten Einzäunung in der Vermeidung derartiger „Besuche“.
Gemäß Schulgesetz besteht für das Schulzentrum eine Aufsichtspflicht, die die Schüler an einem
Verlassen des Schulgeländes hindern müsste. Diese wird nach Angabe der Schulleitungen auch
ausgeübt.
Der vorgenannte Wunsch der beiden Schulleitungen zur erstmaligen Errichtung des Zaunes
(Bauhof – zum bestehenden Zaun) wurde mit einem dann vorhandenen vernünftigen Abschluss
zum Bauhofgrundstück begründet (Vermeidung von Verschmutzung des Sportplatzgrundstückes
pp.). Eine ausführlichere Begründung zur gewünschten Errichtung des neuen Zaunes bzw. des
Austausches des vorhandenen erfolgt durch Frau Rektorin Mertens auf Wunsch während der
Sitzung.
Die Errichtung eines 2 Meter hohen Maschendrahtzaunes auf der gesamten Länge (ca. 150
m)würde Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € (66 €/m) verursachen, die Ausstattung mit einem
Metallgitterzaun in gleicher Höhe würde mit ca. 13.000,00 € (84 €/m) zu Buche schlagen.
Die Herstellung eines Zaunes im Bereich zwischen Bauhof und bestehendem Zaun (ca. 35 m
Länge) würde mit Kosten in Höhe von 2.500,00 € (Maschendraht) und 3.000,00 € Metallgitter) zu
veranschlagen sein.
Wie weiter oben schon dargelegt, hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Errichtung eines
Maschendrahtzaunes das Problem nur kurzzeitig löst, da die Schülerinnen und Schüler versuchen,
diesen zu überwinden und dadurch die bereits oben genannten Beschädigungen an der
Zaunanlage entstehen. Sollte man sich zur gesamten Einzäunung entschließen, wird ein weiteren
Problem offensichtlich, wenn man an die Nutzung als Fußballplatz denkt. Wie ebenfalls die
Vergangenheit gezeigt hat, ist die Ausstattung eines Zaunes mit einer Türe nicht ratsam, da diese
in kürzester Zeit Schaden erleiden würde. Wenn man jedoch auf diese im Bereich des
Bauhofgrundstückes verzichten würde, hätte dies den großen Nachteil, dass über den Zaun
fliegende Bälle Richtung Bauhofhalle nur über den großen Umweg Parkplatz Schulzentrum geholt
werden könnten. Dies würde bei den Sportlern verständlicher Weise auch zum Missfallen führen.
Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage würde ich auf die
Einzäunung des gesamten Sportplatzgeländes verzichten und nur den Bereich zw. Bauhof und
vorhandenen Zaun mit einem Metallgitterzaun versehen. Da sich der vorhandene alte Zaun
(parallel zur August-Scholl-Straße), wie weiter oben schon dargelegt, in einem schlechten Zustand
befindet und aufgrund seiner schlechten Beschaffenheit keine Schutzfunktion mehr darstellt, sollte
man diesen – auch aus optischen Gründen - gänzlich entfernen.
Eingesparte Mittel könnten zu einem gewissen Teil nach Vorlage eines Konzeptes durch das
Schulzentrum für die Verschönerung des Schulhofes (2. Basketballkorb, Pflasterarbeiten im
Bereich der ehemaligen Grillhütte pp.) zur Verfügung gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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