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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
69 kB
Erstellt
16.03.12, 19:01
Aktualisiert
16.03.12, 19:01
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.03.2012 öffentlich TOP- Nr.: 31/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 05.03.2012 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zur zusätzlichen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf den Flächen A (Bereich Rennweg) und H (Bereich Brandenberg) des Gutachtens der VDH-Projektmanagement GmbH wird die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der neu zu bildenden Gesellschaft, an der die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED Hürtgenwald) und die Regenerative Energie Anlagen GmbH (REA) sich beteiligen werden, einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten übernimmt die neu zu gründende Gesellschaft Sachverhalt: Die Nutzung der Windenergie hat in den letzten Jahren energie- und klimapolitisch an Bedeutung gewonnen. Die Gemeinde Hürtgenwald hat sich dieser Entwicklung gestellt und beabsichtigt, dem Ziel der Energiewende und der Verringerung des CO2-Ausstoßes mit dem Ausbau der Windenergie auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald beizutragen. - Seite 1 von 2 - In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 02.12.2010 wurde beschlossen, mittels einer Standortuntersuchung potentielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie zu ermitteln. Das hiermit beauftragte Büro VDH Projektmanagement GmbH hat daraufhin die Untersuchung durchgeführt und im November 2011 den Abschlussbericht vorgelegt. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.12.2011 wurde beschlossen, die Flächen H, A, L, M und G für die FNP-Änderung weiter zu entwickeln. Weiterhin wurde beschlossen, die Umsetzung mit möglichen Eigentümern und Investoren abzustimmen, bevor weitere Beschlussfassungen zur FNP-Änderung erfolgen. In Abstimmung mit dem gebildeten „Begleitausschuss für Windkraftanlagen“ wurden dann Gespräche mit der REA, REH und mit der STAWAG Energie GmbH in Verbinung mit der Juwi geführt. Als Ergebnis dieser Gespräche ist festzuhalten, dass die Flächen A (Bereich Rennweg) und H (Bereich Brandenberg) mittels einer noch zu bildenden Gesellschaft, an der die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED Hürtgenwald) und die Regenerative Energie Anlagen GmbH (REA) beteiligt sind, in einem ersten Schritt für die Ausweisung von Konzentrationszonen zu entwickeln sind. Diese Gesellschaft wird dann die Änderung des Flächennutzungsplanes umsetzen, die Windkraftanlagen erstellen und auch betreiben. Es ist aber auch angedacht, die Flächen L und M in Raffelsbrand durch die STAWAG Energie GmbH in Verbindung mit der Juwi entwickeln zu lassen. Da hier aber noch konkrete Gespräche mit der STAWAG Energie GmbH geführt werden müssen und bezüglich der Flächen A und H keine Zeitverzögerung eintreten soll, empfiehlt die Verwaltung für die Flächen L und M eine separate Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Somit würde sich zunächst die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nur auf die Flächen A und H beziehen. Diese Flächen sind in dem beiliegenden Flurkartenausschnitt zur Ihrer Information gekennzeichnet. Zu dem entsprechenden Bauleitverfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, diese durch die neu zu bildende Gesellschaft über einen städtebaulichen Vertrag abwickeln zu lassen. Hierdurch entstehen für die Gemeinde keine Kosten für das Bauleitverfahren. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: In Abwägung des gesamten Sachverhalts wird der o. a. Beschluss vorgeschlagen. Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -