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Mitteilungsvorlage (Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
110 kB
Erstellt
12.04.12, 19:00
Aktualisiert
12.04.12, 19:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 26.04.2012 öffentlich TOP- Nr.: 52/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 11.04.2012 Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Beschlussvorschlag: Entfällt Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Sachverhalt: 1. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Die EU-Kommission und das europäische Parlament haben sich im Dezember 2000 auf eine europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geeinigt, mit der europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz festgelegt werden. Konkret bedeutet dies, dass sich bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einem „guten Zustand“ befinden sollen. Angesprochen ist bei den Oberflächengewässern der „ökologische“ und der „chemische“ Zustand und bei Grundwasser der „chemische“ und der „mengenmäßige“ Zustand. Nach den Vorgaben der EG-WRRL sind auf dem Weg zu diesem Ziel umfangreiche Arbeitsschritte notwendig. Dazu gehört insbesondere die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen. Insgesamt werden, nach derzeitiger Einschätzung des Landes NRW, die Herausforderungen der EG-WRRL an den Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen sein, jedoch nicht wie ursprünglich vorgesehen bis 2015, sondern unter Nutzung der zulässigen Fristverlängerung bis 2027. Nach der rechtlichen Umsetzung in nationales Recht (WHG und LWG) und der Bestandsaufnahme des Gewässerzustandes (Ergebnisbericht Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse) in - Seite 1 von 4 - 2005, wurden zur Verbesserung der erforderlichen Datengrundlage in 2007 und 2008 alle berichtspflichtigen Oberflächengewässer durch die Dienststellen des Landes NRW untersucht. Daran anschließend galt es, bis Ende 2009 landesweit Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Zur Erarbeitung der relevanten Gewässerentwicklungsmaßnahmen wurde landesweit ein Beteiligungsprozess, die so genannten „Runden Tische“, gestartet. Die Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle Aachen, führte diesen Beteiligungsprozess für jede Planungseinheit (Obere Rur, Inde, Wurm, Mittlere Rur, Untere Rur) durch. Dabei wurde in jeweils drei Durchgängen bis Mitte 2008 in einem grobskaligen Ansatz auf Ebene der Wasserkörper Maßnahmen(-gruppen) ausgewählt, mit denen die grundsätzlichen Bewirtschaftungsziele gem. WRRL erreicht werden können. Grundlage hierfür bildete ein landesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog mit 70 Programmmaßnahmen für die Oberflächengewässer in den Bereichen Punktquellen (Einleitungsstellen), Diffuse Quellen (nicht lokalisierbare Stoffeinträge in Gewässern), Abflussregulierungen/ morphologische (Durchlässigkeit) Veränderungen, Wasserentnahmen und andere anthropologische Auswirkungen. In die Maßnahmenlisten wurden als „grundlegende Maßnahmen“ auch die gewässerrelevanten Abwassermaßnahmen aufgenommen, die unabhängig von den Zielen der EU-WRRL, aufgrund von zu erfüllenden Mindestanforderungen umzusetzen sind (Abwasserverordnung, Trennerlass). Am 22.12.2008 wurde der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms für die Planungseinheiten Obere Rur, Mittlere Rur, Untere Rur, Inde und Wurm veröffentlicht. Die Regionalräte, die Kommunen, die sondergesetzlichen Wasserverbände, die anerkannten Naturschutzverbände, die Träger öffentlicher Belange, sonstige Interessengruppen und alle Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 21.06.2009 die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Nachdem das Landesumweltministerium die Entwurfsunterlagen dem für Umweltfragen zuständigen Ausschuss des Landtages am 06.10.2009 vorgelegt hatte, stimmte dieser in seiner Sitzung am 24.02.2010 den Unterlagen zu. Damit ist das gemäß § 2 d Landeswassergesetz erforderliche Einvernehmen der Landespolitik hergestellt und auch der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für das Rur-Einzugsgebiet sind nunmehr behördenverbindlich eingeführt. 2. Umsetzungsfahrpläne Nachdem das Maßnahmenprogramm behördenverbindlich eingeführt worden ist, galt es nun, die bislang sehr allgemein gehaltenen hydromorphologischen (Gewässerstruktur) Programmmaßnahmen an den berichtspflichtigen Wasserkörpern zu konkretisieren. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Verbindlichkeit der Bewirtschaftungsziele der EG-WRRL, die die Erreichung eines „guten Gewässerzustandes“ bis 2015 (mit begründeten Fristverlängerungen bis 2027) vorsieht. Ziel ist, mit den zu Beteiligenden die ökologischen Gewässerentwicklungsmaßnahmen abzustimmen und soweit möglich zu priorisieren. Ein wesentlicher Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das „Programm Lebendige Gewässer“. Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit an Fließgewässern konkretisiert und umgesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil des Programms ist die kooperative Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen, die eine Übersicht der seit 2000 durchgeführten und der bis 2027 durchzuführenden Maßnahmen, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele ermöglichen, geben sollen. Hierbei sind schon fachlich-inhaltliche Aspekte der Gestaltung von Strahlursprüngen, der Trittsteine und der Strahlwege zu berücksichtigen, sowie deren mögliche Finanzierung und die zeitliche Priorisierung. Zur Operationalisierung des Strahlwirkungskonzeptes wurde durch das Land NRW eine konkrete „Handlungsanleitung“ erstellt. - Seite 2 von 4 - Der Umsetzungsfahrplan ist ein Beitrag zur weiteren Konkretisierung für die Sicherstellung der Zielerreichung und ermöglicht eine Vorausschau auf behördliche Verwaltungsaufgaben, den Fördermittelbedarf und die zukünftigen Aufgaben der Gewässerunterhaltungspflichtigen. Er ist entsprechend den Bewirtschaftungszeiträumen der EG-WRRL auch bis 2027 fortzuschreiben. Der Umsetzungsfahrplan ist behördenverbindlich und bis Ende März 2012 bei der Bezirksregierung Köln und den Wasserbehörden der Gebietskörperschaften zur Prüfung einzureichen. Die Gemeinde Hürtgenwald liegt mit ihrem Hoheitsgebiet in den Kooperationsgebieten Obere Rur, Mittlere Rur und Inde. Im Bereich der Oberen Rur sind hiervon die Kall, der Tiefenbach und die Rur selber (Bereich Ortslage Zerkall) betroffen, im Bereich der Mitteleren Rur der Gey-/Birgeler Bach und im Bereich der Inde der Wehebach. Die Zuständigkeit bei den Kooperationsgebieten Mittlere Rur und Inde obliegt dem Wasserverband Eifel-Rur als Gewässerunterhaltungspflichtiger. Als sog. „Kümmerer“ für das Kooperationsgebiet Obere Rur, von denen die Kommunen Heimbach, Nideggen, Hürtgenwald und Simmerath betroffen sind, fungiert der Kreis Düren. Der Wasserverband Eifel-Rur hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Koenzen den Umsetzungsfahrplan für berichtspflichtige Gewässer im Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald in den letzten 12 Monaten erarbeitet. Als Bearbeitungsgebiete sind die vom Land vorgegebenen Kooperationsgebiete herangezogen worden. Diese sind nach den Einzugsgebieten der Gewässer und nicht nach Verwaltungsgrenzen festgelegt. Wesentliche Grundlage der Bearbeitung des Umsetzungsfahrplanes war die Auswertung und Interpretation von Daten zu den für die Wasserrahmenrichtlinie relevanten biologischen Parametern (v. a. Fische, Kleinstlebewesen). Darauf aufbauend wurden Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Gewässerstruktur aufgestellt, die im Rahmen von zwei Workshops diskutiert wurden. Als Ergebnis liegen nun Maßnahmenpakete vor, für die eine Einschätzung der Machbarkeit, der fachlichen Priorität und der zeitlichen Umsetzung vorliegen. Für die Maßnahmen wurde zudem eine Abschätzung vorgenommen, ob sie für die Erreichung der strukturellen Qualitäten der Gewässer ausreichend sind, und eine Kostenschätzung aufgestellt. Die Ergebnisse des Umsetzungsfahrplanes wurden in einer Abschlussveranstaltung am 23.02.2012 vorgestellt und als Bericht, in Plänen und tabellarischen Übersichten, übergeben. Der Bericht liegt zwischenzeitlich vor und kann bei der Verwaltung jederzeit eingesehen werden. Die Kostenschätzung des Umsetzungsfahrplanes besteht aus zwei Teilen: 1. Kosten für hydromorphologische Maßnahmen 2. Kosten zur Herstellung der Durchgängigkeit Bei der Berechnung wurde von maximalen Kostenansätzen ausgegangen. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Gesamtkosten z.B. durch die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Gewässerunterhaltung, durch eigendynamische Gewässerentwicklung als Ersatz für Baumaßnahmen und durch die Nutzung von Ökopunkten aus Ausgleichsverpflichtungen reduzieren lassen. In der nachfolgend aufgeführten Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen bis Ende 2027 für die Kooperationsgebiete Mittlere Rur und Inde aufgeführt. Kooperation 2010-2012 2013-2018 2019-2017 Gesamt KOE_54 Mittlere Rur 48.582.900,00 € 66.149.050,00 € 114.731.950,00 € KOE_57 Inde 16.789.550,00 € 21.513.900,00 € 38.303.450,00 € - Seite 3 von 4 - Der Wasserverband Eifel-Rur geht davon aus, dass sich durch diese Kosten bei einer Annahme von 80 %iger Landesförderung für den Zeitraum 2013 bis 2018 der Beitrag um ca. 3 % pro Jahr ansteigt. Der Betrag für die Gewässerunterhaltung an den WVER beträgt zz. ca. 165.000,00 €. Die Ergebnisse des Umsetzungsfahrplanes für das Kooperationsgebiet Obere Rur wurden in einer Abschlussveranstaltung am 23.02.2012 vorgestellt. Der offizielle Bericht liegt der Verwaltung bisher noch nicht vor. Die finanziellen Auswirkungen des Umsetzungsfahrplanes für das Kooperationsgebiet Obere Rur betragen für die Gemeinde Hürtgenwald in den Zeiträumen 1.208.750,00 € 2.629.550,00 € 3.838.300,00 € ============ Bei einer möglichen Förderung von 80 % der Kosten müsste die Gemeinde diesbezüglich in den Folgejahren einen Eigenanteil von ca. 767.660,00 € finanzieren. 2013 bis 2018 2019 bis 2027 insgesamt Bei den jeweiligen Abschlussveranstaltungen wurde zwischen der Bezirksregierung, dem Wasserverband Eifel-Rur und den betroffenen Kommunen sehr kontrovers die Finanzierung und die Freiwilligkeit der Umsetzung der Maßnahmen diskutiert. Wasserverband und Kommunen gehen davon aus, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Kommunen oder den Gewässerunterhaltungspflichtigen zur Abarbeitung des Umsetzungsfahrplanes gibt. Die Bezirksregierung ist hier anderer Auffassung. Aus diesem Grunde haben sich die Kommunen darauf verständigt, dass dem Umsetzungsfahrplan zur Erreichung der Gewässerbewirtschaftungsziele im jeweiligen Hoheitsgebiet nur unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt wird: 1. Für die Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen aus dem vorgelegten Fahrplan ist eine hundertprozentige Maßnahmenförderung durch das Land NRW sicherzustellen. 2. Bei der Umsetzung der Gewässerentwicklungsmaßnahmen gilt nach wie vor das Freiwilligkeitsprinzip und der kooperative Ansatz. 3. Die Durchführung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen aus dem vorgelegten Umsetzungsfahrplan in Eigenleistung der Kommune werden als zuschussfähig anerkannt und dementsprechend mit Landesmitteln gefördert. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Bezirksregierung bzw. die Landesregierung zu dieser Aussage stellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -