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Beschlussvorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Beschlussvorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.05.2012 öffentlich TOP- Nr.: 6 64/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 30.04.2012 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. K 14 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand, südlich der B 399, beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Kartenausschnitt. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten werden vom Investor getragen. Sachverhalt: Unter TOP 4 wurde die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer weiteren Konzentrationszone im Ortsteil Raffelsbrand beschlossen. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel noch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des vorhaben- Seite 1 von 2 - bezogenen Bebauungsplanes erhält die Nr. K 14 mit der Bezeichnung „Windkraftanlagen“ und ist im beiliegenden Kartenausschnitt weiß dargestellt (Anlage 1). Beide Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan) werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt und von der STAWAG Solar GmbH als Investor abgewickelt. Hierzu wird mit dem Investor noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, so dass der Gemeinde für die Abwicklung der beiden Bauleitplanverfahren keine Kosten entstehen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst u. a. auch die gemeindliche Waldfläche „Am Peterberg“. Für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen sind mit dem Investor noch weitere Gespräche, z. B. über den Pachtzins, zu führen. 1 Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -