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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.05.2012 öffentlich TOP- Nr.: 4 63/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 30.04.2012 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird zur weiteren Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen auf den Flächen L und M (Bereich Raffelsbrand) des Gutachtens der VDH Projektmanagement GmbH die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Investor STAWAG Solar GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Sachverhalt: Zur Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen haben zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der STAWAG Solar GmbH für den Bereich der Flächen L und M (Raffelsbrand) des Gutachtens der VDH Projektmanagement GmbH stattgefunden. Der Sachverhalt wurde am 26.04.2012 mit dem Begleitausschuss für Windkraftanlagen abgestimmt. Danach ist beabsichtigt, für die beiden Flächen L und M südlich der B 399 mit der - Seite 1 von 2 - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes eine weitere Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen. Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist auf dem beiliegenden Kartenausschnitt gestrichelt dargestellt (Anlage 1). Die auszuweisende Konzentrationszone ist weit größer als die im Gutachten ermittelten Flächen L und M (siehe hierzu die entsprechende Stellungnahme der VDH Projektmanagement GmbH vom 26.04.2012 – Anlage 2 -). In einem weiteren Tagesordnungspunkt soll für diese Konzentrationszone ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden gem. § 8 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Die Bauleitverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden mit dem Investor (STAWAG Solar GmbH) über einen städtebaulichen Vertrag abgewickelt. Hierdurch entstehen der Gemeinde keine Kosten für die beiden Bauleitverfahren. 2 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -