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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 63/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,5 MB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
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Inhalt der Datei

Geltungsbereichderl0.AnderungdesFlächennutzungsplanes fu14 *Er!v. l_ Projektmanagement GmbH VDH Projektmanagement GmbH 'Mäashichter Sfr. 8 41812 Erkelenz .. ". *,..:,,; * r # r<-..:s1^, An :::" .:,q ä Archltekten und Ingenieure Gemeinde Hürtgenwatd z.H. Herr Franke August-Scho l-Straße 5 52393 Hürtgenwald Projektenfwicklung Bauleit- u. Umweltuerfahren Entwurß- Genehmigungsphnung Ausfihrungsplanung Bauleitung Sidrerheibkoordination I Zeütfrziert als St'dreheib- und Cesundheibkoordinator nach und 8G Maastrichter Strasse 41812 Erkelenz I Tel.: 0 2431 94347-16 Fax: 02431 94347-20 heike.sybrandi@vdhgmbh.de 26.04.2012 Projekt Nr.: 18-12-100 hier: BPL Windkraft Hü*genwatd Juwi Vorschlag zur Abgrenzung der Konzentrationszone Aufstel lungsbeschluss für den Sehr geehfter Herr Franke, Wie Sie mir mitteilten, plant die Gemeinde Hürtgenwald, die in der Standortuntersuchung als geeignet eingestuften Flächen L und M gemeinsam mit einem Vorhabenträger als Konzentrationszone für die Windenergie auszuweisen. Die Flächen L und M sind für sich genommen zu klein, um hier mehrere Anlagen zu errichten und somit eine Konzentrationswirkung zu ezielen, Angrenzend befinden sich jedoch Flächen, die als 300 mSchutzabstand um einzelne Naturschuugebiete und geseülich geschützte Biotope als Ausschlussgebiete definieft wurden. Für diese Gebiete wird in der Standoftuntersuchung empfohlen, hier weitergähende Untersuchungen durchzuführen, um zu überprüfen, ob hier tatsächlich Ausschlussgründe, zum Beispiel aufgrund von Belangen des Artenschutzes, vorliegen. Bei Fehlen von Restrilitionen könnten die Schutzabstände verringern werden, so dass eine ausreichend große Konzentrationszone geplant werden kann. Bislang sind keine artenschuürechtlichen Restriktionen bekannt. Demnach könnten diese Flächen zusammen mit den Flächen L und M gemeinsam betrachtet werden. Sollten keine Restriktionen bestehen, kann die Fläche als insgesamt geeignet angesehen werden. Daneben ist für die Flächen L und M, wie in der Standortuntersuchung erwähnt, frühzeitig eine Befreiung vom Landschafuschutz zu erwirken, da nahezu alle Außenbereiche des gesamten Gemeindegebietes aü LandschaftsschuEgebiet ausgewiesen sind. Auch die Belange des Forstes sind hier besonders zu berücksichtigen. Es wurde empfohlen, diese Untersuchungen aufgrund der damit verbundenen Kosten erst durchzuführen, wenn die Flächenvefügbarkeit geklärt ist und ein Vorhabenträger zur Umsetzung der planung gefunden wurde. Dies ist nun der Fall. Im beigefügten Planausschnitt können Sie unseren Vorschlag zur Abgrenzung der Konzentrationszone entnehmen. Dabei wurden die Abstände um die Siedlungsbereiche und Einzelhöfe beibehalten. Die NSGs und gesetzlich geschüEten Biotope bleiben, wie im Windkrafterlass unter punK 8,2.1.2 definiert, VDH Projektmanagement GmbH I Maastrichter strasse 41812 Erkelenz Bürozeiten: 8:00-12:30 und 13:00-17:00 Uhr Freitags bis 14.00 Uhr Geschäftsführer: Hans-Oto von der Heide Amtsgericht Mönchenqladbach HRB 5657 Bankverbindung: Kreissparkasse Heinsberg Konto-Nummer: 401 79 84 BänkleiEahl:31251220 Steuernummer: 208| 5722/0655 USt.-Ident-Nr. : 0E189017440 VFBB # Projektmanagement Gm bH tg:,::],?.€r @äq i1: . _ :-- 4. Ausschlussgebiete. Schuuabstände zu den Schutzgebieten werden nicht definiert. Für die einzelnen Schutzgebiete muss wie oben beschrieben untersucht werden, ob diese dem Schutz von Fledermausaften oder europäischen Vogelarten dienen oder sie als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind. Dann wÜrden Abstände von i. d. R. 300 m erforderlich. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandiwert Festgesetzt werden. (vgl. Windenergieerlass Punkt 8.1.4). Es ist also wahrscheinlich, dass der Zuschnitt der Konzentrationszone nach der Artenschutzprüfung noch verändert wird. Bei eventuellen Rücffragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen VDH Projektmanagement GmbH N.);h'-r\ \' Dipl,-Ing, Bau.Ass. Heike Sybrandi Anlage: - Auszug aus der Standoftuntersuchung mit Abgrenzungsvorschlag der Konzentrationszone L/M VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Strasse 41812 Erkelenz I Bürozeiten: 8:00-12:30 und 13:00-17:00 Uhr Freilags bis 14,00 Uhr Geschäftsführer: Hans-Otto von der Heide Amtsgericht Mönchengladbach HRB 5657 Bankverbindung: Kreissparkasse Heinsberg Konto-Nummer: 407 79 84 Bankleiuahl: 3725122a Steuernummer: 2A815724 0655 USt.-Ident-Nr. : D8189ü17440