Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
30 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.05.2012
öffentlich
62/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Satzung
Naturförderabgabe
Kw/Ma
26.04.2012
TOP- Nr.:
Datum:
Möglicher Erlass einer Satzung zur Erhebung einer Naturförderabgabe;
hier: Zeitplan
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für den Erlass einer Satzung über
die Erhebung einer Naturförderabgabe in die Wege zu leiten. Eine Beschlussfassung über die
Satzung soll in der am 05.07.2012 stattfindenden Sitzung des Gemeinderates erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2012 ist über die Einführung einer Naturförderabgabe
diskutiert worden. Sie ist der so genannten Kulturförderabgabe der Stadt Köln nachgebildet.
In einem interfraktionellen Gespräch, welches am 23.02.2012 stattgefunden hat, sollte nach
Auffassung der Gesprächsteilnehmer die Abgabe alsbald eingeführt werden. Ein Satzungsentwurf,
welcher der Kulturförderabgabe der Stadt Köln nachgebildet ist, liegt als Anlage bei.
Daneben sollen die Verbände (u.a. DEHOGA) vor dem Erlass der Satzung informiert werden.
Außerdem ist nach § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Einführung der
Naturförderabgabe die Genehmigung des Innenministers und des Finanzministeriums NRW
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erforderlich. Über eine mögliche Genehmigungsfähigkeit der Satzung werde ich in der Sitzung
berichten.
Damit das Verfahren zum Erlass der Satzung in die Wege geleitet werden kann, ist eine
Beauftragung der Verwaltung erforderlich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Anlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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