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Beschlussvorlage (Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rennweg" und für den Bereich östlich der L 11 zwischen den Orten Kleinhau und Brandenberg; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Beschlussvorlage (Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rennweg" und für den Bereich östlich der L 11 zwischen den Orten Kleinhau und Brandenberg;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rennweg" und für den Bereich östlich der L 11 zwischen den Orten Kleinhau und Brandenberg;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

zu GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.05.2012 öffentlich TOP- Nr.: 59/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 24.04.2012 Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rennweg" und für den Bereich östlich der L 11 zwischen den Orten Kleinhau und Brandenberg; hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 6 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich „Rennweg“ und b) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan B 5 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich östlich der L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg aufzustellen. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den dieser Beschlussvorlage zugrundeliegenden Kartenausschnitten. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja Kosten für die Bauleitverfahren werden vom Investor getragen. - Seite 1 von 2 - € Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 22.03.2012 wurde die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen im Bereich des „Rennweges“ und im Bereich östlich der L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg beschlossen. Für jede Zone wird jeweils separat ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Hierdurch soll eine eindeutige, rechtsverbindliche und rechtssichere Planungsgrundlage für die spätere Errichtung der einzelnen Windkraftanlagen geschaffen werden. Die Bebauungspläne sollen u. a. den Schutz des Landschaftsbildes an exponierter Stelle in der Gemeinde durch gestalterische Vorgaben, wie z. B. Höhenbegrenzung, Gittermastkonstruktion, Farbgebung für die Windkraftanlagen, Standort, Begrenzung der überbaubaren Flächen zum Schutz von ökologisch wertvollen Quellbereichen und Laubwaldbeständen regeln. Die Geltungsbereiche der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne sind in den beigefügten Karten weiß dargestellt und entsprechen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Verdeutlichung erhält der Bebauungsplan für die Errichtung der Windkraftanlagen im Bereich des „Rennweges“ die Bebauungsplan-Nr. D 6 und derjenige für die Aufstellung der Windkraftanlagen im Bereich östlich der L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg die Nr. B 5 mit der jeweiligen Bezeichnung „Windkraftanlagen“. Damit die entsprechenden Bauleitverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen in Gang gesetzt werden können, ist der oben aufgeführte Beschluss zu fassen. 2 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -