Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
zu
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.05.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
59/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
24.04.2012
Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich "Rennweg" und für den Bereich östlich der L 11 zwischen den Orten Kleinhau und
Brandenberg;
hier: Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird auf der Grundlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen
a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 6 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich
„Rennweg“ und
b) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan B 5 zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich
östlich der L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg
aufzustellen.
Die Abgrenzungen ergeben sich aus den dieser Beschlussvorlage zugrundeliegenden Kartenausschnitten.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
Kosten für die Bauleitverfahren werden vom Investor getragen.
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€
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 22.03.2012 wurde die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Ausweisung von Konzentrationszonen im Bereich des „Rennweges“ und im Bereich östlich der
L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg beschlossen.
Für jede Zone wird jeweils separat ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Hierdurch soll eine eindeutige, rechtsverbindliche und rechtssichere Planungsgrundlage für die spätere Errichtung der einzelnen Windkraftanlagen geschaffen werden. Die Bebauungspläne sollen u. a. den Schutz des
Landschaftsbildes an exponierter Stelle in der Gemeinde durch gestalterische Vorgaben, wie z. B.
Höhenbegrenzung, Gittermastkonstruktion, Farbgebung für die Windkraftanlagen, Standort,
Begrenzung der überbaubaren Flächen zum Schutz von ökologisch wertvollen Quellbereichen und
Laubwaldbeständen regeln.
Die Geltungsbereiche der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne sind in den beigefügten
Karten weiß dargestellt und entsprechen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Verdeutlichung erhält der Bebauungsplan für die Errichtung der Windkraftanlagen im Bereich des
„Rennweges“ die Bebauungsplan-Nr. D 6 und derjenige für die Aufstellung der Windkraftanlagen
im Bereich östlich der L 11 zwischen Kleinhau und Brandenberg die Nr. B 5 mit der jeweiligen
Bezeichnung „Windkraftanlagen“.
Damit die entsprechenden Bauleitverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen in Gang gesetzt
werden können, ist der oben aufgeführte Beschluss zu fassen.
2 Anlagen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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