Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.05.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
58/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 22.0
23.04.2012
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Hürtgenwald
vom 02.04.2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN nicht zu folgen und vielmehr das Ergebnis des extern erstellten Schulentwicklungsplanes abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 02.04.2012 wird
verwiesen.
Inhaltlich wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 unter anderem
einstimmig beschlossen, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für die Kommunen
Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath erstellen zu lassen. Zwischenzeitlich hatte die
Stadt Monschau in Abstimmung mit den anderen Kommunen das Büro BIREGIO, Bonn, welches
auch den kreisweiten Schulentwicklungsplan des Kreises Düren von Juni 2011 sowie für die
Region Monschau, Simmerath und Roetgen aus dem Jahre 2010 erstellt hat, hiermit beauftragt.
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Ergebnis dieser (zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden) Schulentwicklungsplanung durch
das Büro BIREGIO wird sein, wie eine gemeinsame Sekundarschule mit den Standorten
Hürtgenwald, Monschau und Simmerath kurz- und mittelfristig sicher und verlässlich umgesetzt
werden kann. Dieses Ergebnis ist zwingend der oberen Schulaufsicht (BR Köln) bei der
Antragstellung vorzulegen und ein elementarer, prüffähiger Bestandteil des Antrages.
Keinesfalls sachgerecht ist es, das jetzige Schülerpotential von Haupt- und Realschule mit den
zukünftigen Schülerzahlen der Sekundarschule gleichzusetzen. Dies sieht im Übrigen das
Schulgesetz auch nicht vor.
Zum einen fordert die Leistungsheterogenität der Sekundarschule die Aufnahme von Kinder mit
Gymnasialempfehlung, zum anderen wird die Akzeptanz einer Sekundarschule eine andere als bei
den jetzigen Hauptschulen sein (siehe hierzu am Beispiel Gemeinde Kreuzau,
Schuljahr 2011/12 = ca. 61 Schüler in den neuen 5. Klassen bei Hauptschule (keine
Eingangsklasse) und Realschule (2 Eingangsklassen) ;
Schuljahr 2012/13 = ca. 100 Anmeldungen für die Sekundarschule)
Die Verfahrensschritte im Schulgesetz zur Einführung einer Sekundarschule sehen vielmehr
folgendes vor:
a) Erstellung eines prüffähigen, belegbaren Schulentwicklungsplanes mit einem (Prognose-)
Zeitraum von mindestens 5 Jahren
b) Information der betreffenden Eltern (3+4 Klassen der Grundschulen) über das pädagogische
Konzept der neuen Sekundarschule
c) Optionale Durchführung einer schriftlichen Elternbefragung, um den Bedarf der Sekundarschule
belegen zu können
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Das Ergebnis dieser extern erstellten Schulentwicklungsplanung sollte zunächst abgewartet
werden und hierauf basierend die entsprechenden Schlüsse gezogen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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