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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Hürtgenwald vom 02.04.2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
03.05.12, 19:00
Aktualisiert
03.05.12, 19:00
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Hürtgenwald vom 02.04.2012) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Hürtgenwald vom 02.04.2012)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.05.2012 öffentlich TOP- Nr.: 58/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 22.0 23.04.2012 Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Hürtgenwald vom 02.04.2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht zu folgen und vielmehr das Ergebnis des extern erstellten Schulentwicklungsplanes abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Auf den beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 02.04.2012 wird verwiesen. Inhaltlich wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 unter anderem einstimmig beschlossen, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für die Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath erstellen zu lassen. Zwischenzeitlich hatte die Stadt Monschau in Abstimmung mit den anderen Kommunen das Büro BIREGIO, Bonn, welches auch den kreisweiten Schulentwicklungsplan des Kreises Düren von Juni 2011 sowie für die Region Monschau, Simmerath und Roetgen aus dem Jahre 2010 erstellt hat, hiermit beauftragt. - Seite 1 von 2 - Ergebnis dieser (zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden) Schulentwicklungsplanung durch das Büro BIREGIO wird sein, wie eine gemeinsame Sekundarschule mit den Standorten Hürtgenwald, Monschau und Simmerath kurz- und mittelfristig sicher und verlässlich umgesetzt werden kann. Dieses Ergebnis ist zwingend der oberen Schulaufsicht (BR Köln) bei der Antragstellung vorzulegen und ein elementarer, prüffähiger Bestandteil des Antrages. Keinesfalls sachgerecht ist es, das jetzige Schülerpotential von Haupt- und Realschule mit den zukünftigen Schülerzahlen der Sekundarschule gleichzusetzen. Dies sieht im Übrigen das Schulgesetz auch nicht vor. Zum einen fordert die Leistungsheterogenität der Sekundarschule die Aufnahme von Kinder mit Gymnasialempfehlung, zum anderen wird die Akzeptanz einer Sekundarschule eine andere als bei den jetzigen Hauptschulen sein (siehe hierzu am Beispiel Gemeinde Kreuzau, Schuljahr 2011/12 = ca. 61 Schüler in den neuen 5. Klassen bei Hauptschule (keine Eingangsklasse) und Realschule (2 Eingangsklassen) ; Schuljahr 2012/13 = ca. 100 Anmeldungen für die Sekundarschule) Die Verfahrensschritte im Schulgesetz zur Einführung einer Sekundarschule sehen vielmehr folgendes vor: a) Erstellung eines prüffähigen, belegbaren Schulentwicklungsplanes mit einem (Prognose-) Zeitraum von mindestens 5 Jahren b) Information der betreffenden Eltern (3+4 Klassen der Grundschulen) über das pädagogische Konzept der neuen Sekundarschule c) Optionale Durchführung einer schriftlichen Elternbefragung, um den Bedarf der Sekundarschule belegen zu können Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Das Ergebnis dieser extern erstellten Schulentwicklungsplanung sollte zunächst abgewartet werden und hierauf basierend die entsprechenden Schlüsse gezogen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -