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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
14.06.12, 11:00
Aktualisiert
14.06.12, 11:00
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 21.06.2012 öffentlich TOP- Nr.: 71/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: IV F/zie Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/zie 05.06.2012 Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss der aktuellen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Fortschreibung 2012 des ABK zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Die im ABK festgelegten Maßnahmen, die unmittelbar die Gemeinde betreffen, wie z. B. die Sanierung des Kanalnetzes, sind im Rahmen der vorgesehenen Zeitschiene abzuarbeiten. Entsprechende Mittel werden in den künftigen Haushaltsplänen der Gemeinde eingestellt. Andere Maßnahmen, wie z. B. die Erschließung von neuen Baugebieten, werden die künftigen Haushalte nicht belasten, sofern die Erschließung durch Dritte (Investoren) erfolgt. Sachverhalt: Den Gemeinden ist die Pflicht der Abwasserbeseitigung gemäß § 52 Abs. 1 Landeswassergesetz als hoheitliche Aufgabe umfassend übertragen. Diese Abwasserbeseitigungspflicht umfasst gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG unter anderem auch die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 a LWG legen die Gemeinden der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen - Seite 1 von 2 - Abwassermaßnahmen vor. Das ABK ist jeweils im Abstand von 6 Jahren vorzulegen. Es wird von der Gemeinde erarbeitet und ist vom Rat zu beschließen. Das letzte ABK wurde im Jahre 2007 vorgelegt. Die Überarbeitung des ABK wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dr. Jochims + Burtscheidt vorgenommen. Herr Dr. Jochims wird in der Sitzung anwesend sein und das ABK erläutern und vorstellen. Der Vorlage sind als Anlage die schriftlichen Ausführungen zum ABK beigefügt. Die zeichnerische Darstellung des ABK hat eine Größenordnung von DIN A 0 und kann bei Bedarf den einzelnen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. In SD-Net ist die zeichnerische Darstellung unmaßstablich eingestellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -