Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
14.06.12, 11:00
Aktualisiert
14.06.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 21.06.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
71/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
IV F/zie
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/zie
05.06.2012
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss der aktuellen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat,
die Fortschreibung 2012 des ABK zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
€
Die im ABK festgelegten Maßnahmen, die unmittelbar die Gemeinde betreffen, wie z. B. die
Sanierung des Kanalnetzes, sind im Rahmen der vorgesehenen Zeitschiene abzuarbeiten.
Entsprechende Mittel werden in den künftigen Haushaltsplänen der Gemeinde eingestellt.
Andere Maßnahmen, wie z. B. die Erschließung von neuen Baugebieten, werden die künftigen Haushalte nicht belasten, sofern die Erschließung durch Dritte (Investoren) erfolgt.
Sachverhalt:
Den Gemeinden ist die Pflicht der Abwasserbeseitigung gemäß § 52 Abs. 1 Landeswassergesetz
als hoheitliche Aufgabe umfassend übertragen.
Diese Abwasserbeseitigungspflicht umfasst gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG unter anderem auch
die Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 a LWG legen die Gemeinden der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen
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Abwassermaßnahmen vor. Das ABK ist jeweils im Abstand von 6 Jahren vorzulegen. Es wird von
der Gemeinde erarbeitet und ist vom Rat zu beschließen.
Das letzte ABK wurde im Jahre 2007 vorgelegt.
Die Überarbeitung des ABK wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dr. Jochims + Burtscheidt vorgenommen. Herr Dr. Jochims wird in der Sitzung anwesend sein und das ABK erläutern und vorstellen. Der Vorlage sind als Anlage die schriftlichen Ausführungen zum ABK beigefügt. Die zeichnerische Darstellung des ABK hat eine Größenordnung von DIN A 0 und kann bei
Bedarf den einzelnen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. In SD-Net ist die zeichnerische
Darstellung unmaßstablich eingestellt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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