Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
81/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
20.06.2012
Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald
mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt:
1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) beteiligt
sich mit 50% an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH".
2.) Dem Gesellschaftsvertrag wird in der beigefügten Fassung zugestimmt.
3.) Bürgermeister Axel Buch soll gemeinsam mit Herrn Hans-Willi Schruff (REA) Geschäftsführer
der neuen Gesellschaft werden.
4.) Bürgermeister Axel Buch als Gesellschaftervertreter der GED sowie Stefan Grießhaber als
Geschäftsführer der GED werden ermächtigt, die "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald
GmbH" zu gründen sowie alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu
unternehmen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Der Sachverhalt über die Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" ergibt sich aus
der Vorlage Nr. 41/2012 aus der letzten Ratssitzung am 22.03.2012.
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Zwischenzeitlich wurde der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und liegt nun in der beigefügten
Fassung vor.
Über die Frage der Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde Hürtgenwald in
dieser Gesellschaft haben Gespräche mit der Kommunalaufsicht des Kreises Düren und dem
Städte- und Gemeindebund NRW stattgefunden. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine
Beteiligung an einer Gesellschaft, die selbst Energie erzeugt und vertreibt, nach §107a GO NRW
zulässig ist. Der reine Verkauf von Windrädern ist daher nicht genehmigungsfähig. Daher ist auch
der Gesellschaftszweck so formuliert, dass diese Aufgabe nicht wahrgenommen wird.
Die "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" wird somit ausschließlich die geplanten
Bürgerwindanlagen planen, errichten und betreiben. Wie mit den übrigen potentiellen Standorten
verfahren wird, muss zukünftig noch mit allen Beteiligten näher abgestimmt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat signalisiert, dass sie die geplante Beteiligung der
Gemeinde Hürtgenwald an der Gesellschaft genehmigen wird. Es ist davon auszugehen, dass
eine schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung vorliegt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um den Prozess beim Ausbau der regenerativen Energien weiter voran zu treiben, ist die
Gründung der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" als Projektgesellschaft für die
Windkraftanlagen der nächste wichtige Schritt. Damit erreichen die beteiligten Partner
Handlungsfähigkeit und können ihre Arbeit aufnehmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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