Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH") Beschlussvorlage (Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH")

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.07.2012 öffentlich TOP- Nr.: 81/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: II Herr Grießhaber Aktenzeichen: Datum: 20.06.2012 Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt: 1.) Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) beteiligt sich mit 50% an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH". 2.) Dem Gesellschaftsvertrag wird in der beigefügten Fassung zugestimmt. 3.) Bürgermeister Axel Buch soll gemeinsam mit Herrn Hans-Willi Schruff (REA) Geschäftsführer der neuen Gesellschaft werden. 4.) Bürgermeister Axel Buch als Gesellschaftervertreter der GED sowie Stefan Grießhaber als Geschäftsführer der GED werden ermächtigt, die "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" zu gründen sowie alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu unternehmen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Der Sachverhalt über die Beteiligung der Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" ergibt sich aus der Vorlage Nr. 41/2012 aus der letzten Ratssitzung am 22.03.2012. - Seite 1 von 2 - Zwischenzeitlich wurde der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und liegt nun in der beigefügten Fassung vor. Über die Frage der Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde Hürtgenwald in dieser Gesellschaft haben Gespräche mit der Kommunalaufsicht des Kreises Düren und dem Städte- und Gemeindebund NRW stattgefunden. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft, die selbst Energie erzeugt und vertreibt, nach §107a GO NRW zulässig ist. Der reine Verkauf von Windrädern ist daher nicht genehmigungsfähig. Daher ist auch der Gesellschaftszweck so formuliert, dass diese Aufgabe nicht wahrgenommen wird. Die "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" wird somit ausschließlich die geplanten Bürgerwindanlagen planen, errichten und betreiben. Wie mit den übrigen potentiellen Standorten verfahren wird, muss zukünftig noch mit allen Beteiligten näher abgestimmt werden. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat signalisiert, dass sie die geplante Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald an der Gesellschaft genehmigen wird. Es ist davon auszugehen, dass eine schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung vorliegt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um den Prozess beim Ausbau der regenerativen Energien weiter voran zu treiben, ist die Gründung der "Innovative Energie Anlagen Hürtgenwald GmbH" als Projektgesellschaft für die Windkraftanlagen der nächste wichtige Schritt. Damit erreichen die beteiligten Partner Handlungsfähigkeit und können ihre Arbeit aufnehmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -