Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
80/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
14.06.2012
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 "Pützgasse II" zur Verlegung eines Teilbereiches
der Gemeindestraße "Pützgasse" im Ortsteil Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 sowie Beschluss über die Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses
beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4
„Pützgasse II“ zur Verlegung eines Teilbereiches der Gemeindestraße „Pützgasse“ im Ortsteil
Hürtgen.
Weiterhin wird beschlossen, das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchzuführen und mit den in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen
die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
5.000,00 €
Kosten für die Bauleitplanung
Sachverhalt:
Der Sachverhalt zum Aufstellungsbeschluss ergibt sich aus TOP 1 der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.02.2012 (Beschlussvorlage 8/2012).
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Zwischenzeitlich wurden die Planunterlagen für die Offenlage erarbeitet und zusammengestellt, so
dass neben dem Aufstellungsbeschluss auch die Offenlage beschlossen und durchgeführt werden
kann.
Die Planunterlagen sind als Anlage 1 (Begründung, textliche Festsetzungen, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) beigefügt und werden in der Sitzung von Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann vorgestellt.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 a Abs. 3
BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird und dass im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
BauGB entsprechend gelten.
Somit ist für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. E 4 „Pützgasse II“ der oben formulierte Beschlussvorschlag zu fassen.
1 Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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