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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 80/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
14 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 80/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 80/2012)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD BEBAUUNGSPLAN E 4 „PÜTZGASSE II“ Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft M: Anpflanzung von Straßenbäumen Innerhalb der als Verkehrsgrün festgesetzten Fläche sind fünf standorttypische Laubbäume zu pflanzen und zu erhalten. Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen 14/16cm Pflegemaßnahmen:  Anwuchspflege (Gießen in Trockenperioden, Freischneiden von Unkräutern)  Schutz gegen Wildverbiss  Keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger  Ersatz ausgefallener Gehölze Pflanzliste, Bäume Hainbuche Winterlinde (kleinkronig) Sandbirke Eberesche 2. Carpinus betulus tilia cordata „Greenspire“ betula pendula Sorbus aucuparia Hinweise: Bodendenkmal Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amts für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Fachplanungen Natur und Landschaft Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan E 4 „Pützgasse II“ wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel, Düren erarbeitet. Der Fachbeitrag beinhaltet:  Artenschutzprüfung (Stufe 1)  Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung  Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Die wesentlichen Ergebnisse der Landschaftsplanung wurden in die Begründung zum Bebauungsplan E 4 „Pützgasse II“ (3. Natur und Landschaft) aufgenommen. Gemeinde Hürtgenwald: B- Plan E 4 „Pützgasse II“ Textliche Festsetzungen Der vollständige Landschaftspflegerische Bebauungsplan beigefügt. Stand 13.06.2012 Fachbeitrag ist als S.2 Anlage dem Straßenplanung Die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan basieren auf der Straßenplanung des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren. Köln, 13.06.2012 2