Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
26.06.12, 19:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD
BEBAUUNGSPLAN E 4 „PÜTZGASSE - II“, ORTSTEIL HÜRTGEN
BEGRÜNDUNG
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.4.1.
1.4.2.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
2.
2.1.
2.2.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
4.
5.
5.1.
5.2.
5.2.1.
5.2.2.
Ziel und Zweck der Planung ....................................................................................................... 2
Planungsanlass...................................................................................................................... 2
Planungskonzept.................................................................................................................... 3
Planungsalternativen.............................................................................................................. 4
Planungsrechtliche Situation.................................................................................................. 4
Textbebauungsplan E2 „Pützgasse“ .......................................................................................... 4
Innenbereichssatzung Hürtgen .................................................................................................. 4
Planerfordernis....................................................................................................................... 5
Planungsziel ........................................................................................................................... 6
Geltungsbereich ..................................................................................................................... 6
Bebauungsplan der Innenentwicklung (Verfahren gemäß §13 a BauGB)............................. 7
Planungsvorgaben...................................................................................................................... 7
Flächennutzungsplan ............................................................................................................. 7
Natur und Umwelt .................................................................................................................. 7
Natur und Umwelt/ Landschaftspflegerischer Fachbeitrag ........................................................ 8
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter .................................................................... 8
Artenschutzprüfung ................................................................................................................ 9
Eingriffsregelung/ Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................ 9
Klimaschutz/ Klimaanpassung ............................................................................................... 9
Immissionsschutz................................................................................................................. 10
Planungskosten ........................................................................................................................ 10
Hinweise ................................................................................................................................... 10
Innenbereichssatzung Hürtgen ............................................................................................ 10
Fachplanungen .................................................................................................................... 10
Natur und Landschaft ............................................................................................................... 10
Straßenplanung ........................................................................................................................ 10
Stand: 13.06.2012
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
13.06.2012
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1. Ziel und Zweck der Planung
1.1. Planungsanlass
Die Pützgasse im Ortsteil Hürtgen ist eine öffentliche Erschließungsstraße über die, ausgehend von der Höhenstraße (B 399) im Bereich des Marktplatzes in der Ortsmitte, die nördlich
angrenzenden Bauflächen (überwiegend Wohnen) erschlossen werden.
Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der ältere (östliche) Teil der Pützgasse diente früher ausschließlich zur Erschließung der
nördlich an die Siedlung angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. In der jüngeren Vergangenheit wurde dieser Teil der Pützgasse um den westlichen Teil ergänzt. Über diesen
neueren, für den Fahrverkehr ausreichend dimensionierten Teil der Pützgasse wurden die
zwischenzeitlich errichteten Wohngebäude erschlossen.
Anlass der Planung ist die Absicht der Gemeinde Hürtgenwald, für den älteren, östlichen Teil
der Pützgasse einen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau entsprechend dem
Standard des westlichen Teils der Pützgasse durchzuführen.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
Begründung
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1.2. Planungskonzept
Durch das Ingenieurbüro Dr. Jochims- und Burtscheidt, Düren wurde eine Straßenplanung
erarbeitet, die die Grundlage für die planungsrechtlichen Festsetzungen der zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan darstellt.
Entsprechend diesem Planungskonzept soll die Verkehrsfläche in östlicher Richtung verschwenkt und in einer Querschnittbreite von 6,0 bis 6,5 m hergestellt werden. Durch die Verlegung der Straßentrasse und eine Verbreiterung des Querschnittes ist ein Begegnungsfall
PKW/ PKW zukünftig gefahrlos möglich. Durch den Einbau von Stellplätzen im Straßenraum
erfolgt eine abschnittweise Verengung der Fahrbahn auf einen Querschnitt von 3,75m (inklusive Rinne), die zu einer Drosselung der Fahrgeschwindigkeiten führen wird. Die Einengungen werden durch Baumpflanzungen akzentuiert. Der Ausbau der Straße ist im so genannten „Mischprofil“ geplant; auf die Trennung Fahrbahn /Bürgersteig wird verzichtet. Der Kurvenradius im Eckbereich „alte“ und „neue“ Pützgasse wird erweitert, so dass die Abbiegeverkehre in dieser Kurve nicht mehr das angrenzende Privatgrundstück in Anspruch nehmen
(heute durch massiven Poller geschützt).
Durch den Verschwenk der Straßentrasse entsteht westlich der zukünftigen Straßenverkehrsfläche eine Grünfläche (Verkehrsgrün), auf der Bäume als Ausgleich für den mit der
Realisierung der Planung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft gepflanzt werden.
Näheres hierzu im Kapitel 3 „Natur und Umwelt“ beziehungsweise im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag des Landschaftsarchitekturbüro Reepel, der als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt wird.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
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1.3. Planungsalternativen
Zu der geplanten Straßenführung bestehen keine städtebaulich sinnvollen Alternativen. Eine
Beibehaltung des Straßenzustandes mit Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in nördlicher Richtung würde die Verkehrsfahrten erhöhen und die Ziel- und Quellfahrten auf den
westlichen Anschluss der Pützgasse an die Hauptstraße konzentrieren. Ziel der Straßenplanung bleibt es jedoch, die Ziel- und Quellverkehre des Wohngebietes auf zwei Anschlüsse
zur Hauptstraße zu verteilen.
Die bestehenden Gebäude auf den angrenzenden Grundstücken ist eine Bindung für die
Straßenplanung, so dass auch ein Verschwenk der Trasse in westlicher Richtung nicht sinnvoll ist. Um den Kurvenradius im Einmündungsbereich zur „neuen“ Pützgasse vergrößern zu
können, bleibt nur der Verschwenk der Trasse in östlicher Richtung.
1.4. Planungsrechtliche Situation
1.4.1. Textbebauungsplan E2 „Pützgasse“
Für den westlichen Bereich der Pützgasse besteht der Textbebauungsplan E 2 „Pützgasse“,
der bereits weitestgehend realisiert wurde. In diesem Bebauungsplan ist neben der Art der
baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) auch die Ausbaubreite der Pützgasse als Erschließungsstraße textlich festgesetzt worden. Dieser Bebauungsplan E 2 grenzt an der östlichen Grenze bis an die Verkehrsflächen der östlichen Pützgasse heran.
1.4.2. Innenbereichssatzung Hürtgen
Für den Ortsteil Hürtgen besteht eine Innenbereichsatzung gemäß § 34 BauGB. Durch die
Aufstellung der 1. Änderung dieser Innenbereichssatzung wurden die Grundstücksflächen
östlich der historischen Pützgasse in den Innenbereich gemäß §34 BauGB aufgenommen.
Unter Berücksichtigung der privaten Belange bei der Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wurde seinerzeit festgesetzt, dass nur der nördliche Teil der Grundstücksflächen (innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung) baulich genutzt werden darf. Im
Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wurde eine Landschaftsplanung mit Eingriffsbilanzierung (Landschaftsarchitekt Reepel, Düren) erarbeitet; die
Ergebnisse wurden in die Satzung eingearbeitet. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes E
4 „Pützgasse II“ ist die Innenbereichssatzung in dem überlagernden Bereich aufzuheben.
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Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan E 4 „Pützgasse - II“ OT Hürtgen
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Übersicht mit B- Plan E 2 „Pützgasse“ und Innenbereichssatzung „Hürtgen“
1.5. Planerfordernis
Durch den Verschwenk der Pützgasse in östlicher Richtung sind die Flurstücke Nr. 61, 62,
63 und 204 auf Teilflächen betroffen. Diese Flurstücke liegen derzeit im Geltungsbereich der
1. Änderung der Innenbereichssatzung „Hürtgen“. Durch diese Kollision mit der rechtskräftigen Innenbereichssatzung sowie aus dem Erfordernis heraus zum Grundstückserwerb für
die öffentlichen Verkehrsflächen der „Pützgasse“ ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
städtebaulich erforderlich. Da durch den Ausbau der Pützgasse die Erschließungssituation
sowohl für die Anlieger, als auch für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge verbessert werden soll, ist die Planung und Realisierung des Straßenausbaus im öffentlichen Interesse.
Auch wenn für einen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) kein Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung erarbeitet werden muss, wurde im
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vorliegenden Planfall die Überarbeitung der Eingriffsregelung auf den Flächen der Innenbereichssatzung („Eingriff in den Ausgleich“) durch den Landschaftsplaner erforderlich.
1.6. Planungsziel
Ziel der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundstückserwerb und die Realisierung der Straßenplanung zu schaffen.
Bebauungsplan-Entwurf
1.7. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 4 „Pützgasse II“ umfasst ausschließlich die für
den Straßenneubau erforderlichen Grundstücksflächen bzw. die sich aus der Verschwenkung der Straße ergebenden Freiflächen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca.1.260
qm.
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1.8.
Begründung
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S.7
Bebauungsplan der Innenentwicklung (Verfahren gemäß §13 a BauGB)
Bebauungspläne der Innenentwicklung können gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihnen eine zulässige Grundfläche im Sinne des
§ 19 (2) der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von
insgesamt weniger als 20.000 qm. Da das Plangebiet dem Innenbereich zuzurechnen ist
(siehe Innenbereichssatzung Hürtgen), der Geltungsbereich deutlich kleiner als 20.000 qm
ist und keine UVP- pflichtigen Vorhaben betroffen sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt.
Eine formale Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6
Nummer 7 und § 1a BauGB ist nicht erforderlich. Insofern wird keine Umweltprüfung durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt und in die Abwägung eingestellt. Auf
Kapitel 3 „Natur und Umwelt“ wird verwiesen.
Im beschleunigten Verfahren können auch die Verfahrenserleichterungen des § 13 BauGB in
Anspruch genommen werden.
Im vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 (2) BauGB:
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
abgesehen werden,
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt
werden,
den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden,
außerdem wird von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie auf die Erarbeitung eines
Umweltberichtes wurde verzichtet.
2. Planungsvorgaben
2.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans E 4 „Pützgasse II“ „Gemischte Baufläche – M“ dar. Der Bebauungsplan wird daher aus dem FNP entwickelt.
2.2. Natur und Umwelt
Eine Umweltprüfung wurde gemäß § 13a BauGB nicht durchgeführt; auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde verzichtet. Dennoch sind die Belange von Natur und Landschaft
gemäß § 1 (6) Nr. 7 (Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege) BauGB bei der Planaufstellung zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage der „Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 – Artenschutz
in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durchgeführt. Die Ergebnisse werden Teil des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages.
Durch den „Eingriff in den Ausgleich“ im Bereich der rechtskräftigen Innenbereichssatzung
Hürtgen wird eine Neubilanzierung (Eingriff/ Ausgleich) durchgeführt.
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3. Natur und Umwelt/ Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag enthält Aussagen zu folgenden Themenbereichen,
die an dieser Stelle zusammenfassend wiedergegeben werden:
3.1. Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
Nutzug und Vegetation
Die Nutzung der Flächen bleibt in etwa gleich, es werden wieder Verkehrsflächen, eine
Grünfläche und private, nicht überbaubare Wohnbauflächen hergestellt. Die wegfallenden
Bäume werden zum Teil durch standortgerechte Baumarten ersetzt.
Biotoptypen
Die Biotoptypen werden in etwa wieder hergestellt.
Wasser
Durch die Baumaßnahme tritt keine negative Veränderung in der Zusammensetzung des
Oberflächenwassers auf. Das zusätzlich anfallende Niederschlagswasser wird in die öffentliche Mischwasserkanalisation eingeleitet.
Boden
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird im Zuge des Straßenbaus Boden neu versiegelt, aber gleichzeitig vorhandene Versiegelungen im Bereich der alten Straße aufgenommen. Im Vergleich werden insgesamt etwa 300 qm neu versiegelt. Beide Böden gelten
laut Geologischem Dienst als schutzwürdig, entlang der Bundesstraße aufgrund der relativen
Fruchtbarkeit. In diesem Bereich ist jedoch auch heute schon ein Großteil versiegelt. Weiter
nördlich ist der Boden aufgrund seiner Flachgründigkeit, woraus ein gutes Biotopentwicklungspotenzial resultiert, als schützenswert eingestuft. Von diesem Boden werden ca. 300
qm zusätzlich versiegelt. Die neue Grünfläche im Straßenraum bleibt unversiegelt und wirkt
deshalb im Zusammenhang mit den Baumpflanzungen (siehe 3.3 Ausgleichsmaßnahmen)
günstig auf den Bodenhaushalt.
Fauna
Vor allem für vorkommende Fledermaus- und Vogelarten könnte das Plangebiet eine Bedeutung haben, wobei seine Wertigkeit vor allem im alten Baumbestand zu sehen ist. Vögel
könnten die Gehölze als Brutstandort und Ansitze nutzen, Fledermäuse vor allem als Orientierungslinie beim Jagdanflug. Der vorhandene Nutzungsdruck und die zumeist nicht standortgerechten Arten schränken den Wert der Fläche ein. Ein Gefährdung und Störung der
Arten kann bereits bei der Baufeldfreimachung vermieden werden durch Rodung während
der brutfreien Zeit. Durch Neuanpflanzung standorttypischer Gehölze im Bereich der entsiegelten Flächen kann die entstehende Störung für die Tiere mittelfristig aufgefangen werden.
Landschaftsbild
Das Entfernen der aufgrund ihrer Größe ortsprägenden Koniferen und der Blutbuche sowie
die Reduzierung der Obstbaumgruppe am nördlichen Ende des Gartens werden das Landschaftsbild an dieser Stelle mittelfristig verändern. Durch die Anpflanzung neuer Straßen
begleitender standorttypischer Gehölze findet eine teilweise Kompensation statt.
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3.2. Artenschutzprüfung
Die Artenschutzuntersuchung ist Teil des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages des Büros
Reepel (Seite 20 bis 26). Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Ausführungen im
Fachbeitrag verwiesen. An dieser Stelle erfolgt eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen zu den planungsrelevanten Arten:
Tötungsverbot (§44 (1) Nr. 1 BNatSchG)
Eine Erfüllung des Tötungsverbotes ist durch Einhaltung einer Bauzeitenregelung bezüglich des Fällzeitpunktes auszuschließen.
Störungsverbot (§44 (1) Nr. 2 BNatSchG)
Eine Erfüllung des Störungsverbotes ist durch einen Rodungszeitpunkt während der
brutfreien Zeit und durch die Neuanpflanzung von 5 Laubbäumen nicht zu erwarten.
Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§44 (1) Nr. 3 BNatSchG)
Die Verbotstatbestände werden nicht erfüllt.
Fazit:
Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den Verbotstatbeständen des BNatSchG. Es besteht keine „Planungsschranke“ aufgrund planungsrelevanter Arten.
3.3. Eingriffsregelung/ Ausgleichsmaßnahmen
In der ökologischen Bilanzierung wird dem bewerteten Zustand im Plangebiet vor Realisierung der Planung die Bewertung des Zustandes nach Realisierung der Planung gegenübergestellt. Gemäß Bilanzierung (Fachbeitrag, Seite 12) ergibt sich hieraus ein Defizit von
1.092 Wertpunkten. Um dieses Defizit kompensieren zu können wird im Bebauungsplan
folgende Ausgleichsmaßnahme im Straßenraum (Verkehrsgrün) festgesetzt:
M: Anpflanzung von Straßenbäumen
Innerhalb der als Verkehrsgrün festgesetzten Fläche sind fünf standorttypische Laubbäume
zu pflanzen und zu erhalten.
Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen 14/16cm
Pflegemaßnahmen:
Anwuchspflege (Gießen in Trockenperioden, Freischneiden von Unkräutern)
Schutz gegen Wildverbiss
Keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger
Ersatz ausgefallener Gehölze
Pflanzliste, Bäume
Hainbuche
Winterlinde (kleinkronig)
Sandbirke
Eberesche
Carpinus betulus
tilia cordata „Greenspire“
betula pendula
Sorbus aucuparia
Als Vermeidungsmaßnahme wird vom Landschaftsplaner der Schutz der östlich des Geltungsbereichs bestehenden und verbleibenden Obstbäume vor Beeinträchtigungen während
der Baumaßnahme genannt. Da die Bäume jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes stehen, sind Regelungen im Bebauungsplan nicht möglich.
3.4. Klimaschutz/ Klimaanpassung
Ziel der Bauleitplanung ist es ausschließlich eine bestehende Verkehrsfläche geringfügig zu
verbreitern und in der Lage zu verändern. Zusätzliche Bauflächen werden durch die geplante
Erschließungsanlage nicht erschlossen. Mit dem Verschwenk der Straße verbunden ist eine
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geringfügige Neuversieglung durch die Verbreiterung der Straße und der Entfall bestehender
Bäume. Als Ausgleich hierfür werden die Altflächen der Straße entsiegelt und als Verkehrsgrünfläche mit fünf Laubbäumen hergestellt. Die verbleibenden Flächen werden dem angrenzenden bestehenden Wohngebiet als nicht überbaubare Grundstücksfläche zugeschlagen.
Fazit: Negative Auswirkungen der Planung auf das Klima sind nicht erkennbar. Maßnahmen
zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung sind im Rahmen dieses Bebauungsplanes nicht
möglich.
3.5. Immissionsschutz
Eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm im Rahmen der Straßenplanung
wurde nicht durchgeführt. Der Verschwenk der öffentlichen Verkehrsfläche in östlicher Richtung vergrößert den Abstand zwischen der geplanten Straße und den westlich angrenzenden
Wohngebäuden. Im südlichen Teil der Pützgasse mündet die geplante Straße wieder in die
bestehende Lage zwischen den Häusern. Mit einer Zunahme der Verkehrsmengen auf der
geplanten Straße ist nicht zu rechnen.
4. Planungskosten
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes E 4 „Pützgasse“ entstehen der Gemeinde Hürtgenwald Kosten für:
Aufstellung des Bebauungsplans
Grunderwerb
Straßenbau
Ausgleichsmaßnahmen
5. Hinweise
5.1. Innenbereichssatzung Hürtgen
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes E 4 „Pützgasse II“ wird die Innenbereichssatzung in
dem überlagernden Bereich aufgehoben.
5.2. Fachplanungen
5.2.1. Natur und Landschaft
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan E 4 „Pützgasse II“ wurde ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag durch das Büro Landschaftsarchitektur Reepel, Düren
erarbeitet. Der Fachbeitrag beinhaltet:
Artenschutzprüfung (Stufe 1)
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter
Der vollständige Landschaftspflegerische Fachbeitrag ist als Anlage dem Bebauungsplan
beigefügt.
5.2.2. Straßenplanung
Die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan basieren auf der
Straßenplanung des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren.
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