Daten
Kommune
Hürtgenwald
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156 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
27.06.12, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
75/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I H/Hen
12.06.2012
Erarbeitung Friedhofsbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Niederschrift vom 05.04.2012 zur 24. Sitzung des Rates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.03.2012 wurde nachfolgende Friedhofsbedarfsplanung erstellt.
Unterteilt wird diese in:
A
B
C
Bestattungen
Friedhofswege – Neubau
Friedhofswege – Unterhaltung
A
Bestattungen
Auf die tabellarischen Anlagen 1-4 wird verwiesen.
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Im Gesamtvergleich ergibt sich somit, dass die „Urnenbestattung“ häufiger vorkommt als die
Erdbestattung im Sarg. Für die Zukunft heißt dies, dass die vorhandenen Kapazitäten auf allen
gemeindlichen Friedhöfen ausreichend sein müssten, zumal die Anzahl der Sterbenden aufgrund
der negativen Entwicklung der Bevölkerungszahl zukünftig auch rückläufig sein wird.
Wie der Tabelle Anlage 4 entnommen werden kann, gab es im Schnitt für die Jahre 2007 – 2011,
75 Beerdigungen/anno; dies entspricht bei sechs Friedhöfen ca. 12. Von den 75 Beerdigungen
erfolgten im Schnitt 35 mit Sarg und 40 in Urne. Besonders hervorzuheben ist hier, dass die
Variante „Urne“ auch mittlerweile dort häufig genommen wird, wo z.B. der Ehepartner in einem
bestehenden Doppelwahlgrab beigesetzt werden kann. Diesem festgestelltem Trend folgend
(46% Sarg ; 54% Urne) kann davon ausgegangen werden, dass sich die Urnenanzahl weiter
erhöht. Für eine Sargbestattung werden im Schnitt 2,2 qm benötigt für eine Urnenbestattung
1 qm. Unterstellt, dass nur „neue Gräber“ entstehen würden, wäre dies jährlich ein gesamter
Platzbedarf von 77 qm für Särge und 40 qm für Urnen, auf allen Friedhöfen gesamt 117 qm;
im Schnitt 19,5 qm pro Friedhof.
Auf den einzelnen Friedhöfen gibt es noch folgende Freiflächen:
Gey (neuer Teil):
Großhau:
Hürtgen:
Brandenberg:
Bergstein:
Vossenack:
Gesamt::
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
ca.
830 qm
1150 qm
1260 qm
650 qm
1340 qm
1600 qm
6830 qm
In den vergangenen Jahren wurden wie folgt aufgeführt Gräber entfernt:
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
Gesamt:
Reihengräber
Doppelwahlgräber
8
6
19
4
60
97
Gesamt
2
1
9
6
18
36
10
7
28
10
78
133
Es werden demnach pro Jahr ca. 27 Gräber entfernt( Reihengräber ca. 20; Doppelwahlgräber ca.
7; Urnengräber sind nicht zu berücksichtigen, da es diese Bestattungsform erst seit ein paar
Jahren gibt); pro Friedhof wären dies im Schnitt 4,5 Gräber.
Es ist aber auch festzustellen, dass eine Reihe von Gräbern vor Ablauf der Nutzungsfrist entfernt
werden. Die Gründe sind unterschiedlich. Ein häufig genannter Grund ist die nicht mehr
vorhandene Pflegebereitschaft bei den Nachkommen oder seltener die Tatsache, dass ein
Pflichtiger „der/die Letzte in der Familienreihe ist und alles geregelt haben möchte.“
Durch das Entfernen von Gräbern entstehen Grablücken, die im Einzelnen zur Zeit auf den
Friedhöfen in folgender Anzahl vorhanden sind:
Friedhof Bergstein:
34
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Friedhof Brandenberg:
35
Friedhof Gey (alt): Da hier keine Neubelegungen mehr erfolgen sondern nur noch Beilegungen
entstehen hier keine Lücken, die „aufgefüllt werden können.
Friedhof Gey (neu): Da der Friedhof erst seit einigen Jahren belegt wird, sind hier noch keine
Lücken entstanden.
Friedhof Großhau:
19
Friedhof Hürtgen:
25
Friedhof Vossenack:
39
Es handelt sich dabei nur um Grablücken im Bereich von Wahlgräbern. Grablücken bei
Reihengräbern können keine Berücksichtigung finden, da die Reihengräber nach der Reihe
angelegt und auch nach der Reihe wieder entfernt werden.
B
Friedhofswege – Neubau
Für den Friedhofswege-Neubau kann festgehalten werden, dass dieser lediglich im Bereich von
Wahlgräbern regelmäßig zur Ausführung gelangt. Bei Reihengräberfeldern wird hierauf
grundsätzlich verzichtet. In vielen Bereichen wird dabei mittlerweile auch der Grabgröße von
Urnenwahlgräbern Rechnung getragen, indem dort zwei Gräber hintereinander positioniert
werden, und somit der „Tiefe“ von Sargbestattungen in etwa entsprechen (z.B. Friedhof Großhau
– vgl. Skizze 1). Der Zuschnitt der Gräberfelder auf dem neuen Friedhof in Gey erlaubt sogar eine
größere Ausnutzung von drei Urnenwahlgräbern hintereinander.
Ferner wurde entschieden, zukünftige Sargbestattungen bei Einzel- und Doppelwahlgräbern dort
vorzunehmen, wo Lücken durch entfernte Gräber, die die Mindestliegezeit von 30 Jahren erreicht
haben, entstanden sind. Bei dem unter A aufgezeigten rückläufigen Erdbestattungszahlen ist dies
ebenfalls kapazitätsschonend und führt zu keinem neuen Wegebau. Anzumerken bleibt hier
jedoch, dass die Belegung der Lücken mit einem größeren Aufwand für den Bauhof einhergeht.
Die Ausschachtung findet dann nicht mehr in sogenanntem „gewachsenen Boden“ statt. Aufgrund
dessen, dass an gleicher Stelle bereits eine Grabstätte vorhanden war, ist nicht nur dieser
Bodenbereich gestört, sondern ggfls. auch die Bereiche rechts oder/und links des anzulegenden
Grabes. Der Bauhof muss zukünftig das Erdreich der Seitenwände mittels „Verbau“ abstützen.
C
Friedhofswege – Unterhaltung
Bei der Wegeunterhaltung muss man grundsätzlich zwei Wegetypen unterscheiden:
1) wassergebundener Weg
2) wasserungebundener Weg
a) Pflaster
b) Asphaltbitumen
Die Vorteile beim wassergebundenen Weg liegen in der günstigen Herstellung der Oberfläche.
Randstein und Unterbau sind genauso vonnöten, wie beim Wegetyp 2, damit der Weg standsicher
ist und auch nötigenfalls mit schwerem Gerät befahren werden kann. Die mitunter starke
Verunkrautung dieser Wege birgt jedoch den größten Nachteil, da es hier keine kostengünstige
und effektive Möglichkeit zur nachhaltigen Pflege gibt.
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Nachteilig beim wasserungebundenen Wegetyp sind die hohen Kosten der Oberflächenherstellung. Da der vorhandene Arbeits-/Bewegungsraum auf dem Friedhof wegen beengter
Platzverhältnisse gering ist, muss der Einbau von Asphaltbitumen durch „Handeinbau“ ausgeführt
werden. Pflaster muss in jedem Fall per Hand verlegt werden.
Eine Verkrautung einer Wegefläche kann lediglich bei Pflasterflächen auftreten. Bei
Asphaltbitumen kann diese ausgeschlossen werden.
Absackungen im Asphaltbitumen müssen aufwendig aufgefräst, unterbaut und unter zur
Hilfenahme von Dehnungsband/Fugenband wieder mit gleichem Material verschlossen werden. Im
Pflasterbereich wird das abgesackte Pflaster aufgenommen, der Unterbau angeglichen und das
Pflaster wieder verlegt.
Bei Beschädigungen im Asphaltbitumen (Risse oder Abplatzungen) besteht die Gefahr erheblicher
Folgeschäden insbesondere bei Frost durch eindringendes oder eingedrungenes Wasser. Die
Pflasteroberfläche hingegen hebt sich, um sich nach dem Entweichen des Frostes vielfach ohne
auftretende Schäden wieder zu senken.
Insbesondere sind bei den vorhandenen Wegen die bautechnischen Probleme einer
Wegeunterhaltung folgendermaßen zu beschreiben (vgl. auch Skizze 2):
Aufgrund der früher deutlich kleineren Maschinen (bzw. der auch zu früheren Zeitpunkten
durchgeführten Handschachtungen) wurden die Wege nicht besonders breit angelegt (alter
Friedhof Gey teilweise nur 1,40m; Friedhof Großhau und Hürtgen teilweise nur 1,80m).
Erschwerend kommt hinzu, dass die Gräber mit ihren Grabeinfassungen teilweise weniger als 20
cm vom Wegerand entfernt angelegt wurden. Das Gewicht des Fahrzeuges drückt im Bereich der
Spurweite so stark auf die Außenkanten des Weges, dass das Erdreich in Richtung Sarg
nachgibt, da das Erdreich in der Grabstelle angefüllt und nicht verdichtet ist und deshalb
nachsackt sowie durch das Einbrechen des Sarges und dem sich anschließenden
Verwesungsprozess von Lecihnam und Sarg ein Hohlraum entsteht, und der Weg absackt. Eine
Unterhaltung ist nur äußerst bedingt möglich, da ein Auffüllen und Verdichten des Unterbaus ein
„Loch ohne Boden“ ist und Beschädigungen am Grabmal wahrscheinlich sind.
Ein weiteres Problem stellt der Wurzeleinwuchs von Bäumen dar. Dies ist auf dem Friedhof
Großhau so gravierend, dass grundsätzlich ein Kappen der Wurzeln erforderlich wäre, was aber
die große Gefahr des Absterbens oder des Umstürzens des Baumes bei entsprechenden
Witterungseinflüssen in sich birgt.
Im vergangenen Sommer wurden für die nachfolgenden Friedhöfe folgende Wegeflächen zur
Unterhaltung in den nächsten Jahren aufgenommen:
Friedhof Hürtgen
Weg 1a & 1b
Weg 2
Weg 3
Weg 4
Weg 5
Weg 6
Weg 7
Weg 8a & 8b
gesamt
Anlage 5
Friedhof Brandenberg
Weg 1 & 2 & 3
Weg 4 & 5
Anlage 6
(nur Asphaltbitumen)
87,50 qm
36,00 qm
58,46 qm
63,08 qm
45,31 qm
40,00 qm
36,00 qm
108,87 qm
475,22 qm
(nur Asphaltbitumen)
54,43 qm
44,28 qm
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Weg 6
Weg 7
Weg 8
Weg 9 & 10
Gesamt
74,60 qm
64,82 qm
30,45 qm
198,75 qm
467,33 qm
Friedhof Großhau
Weg 1
Weg 2
Weg 4
Weg 5
gesamt
Anlage 7
(nur Asphaltbitumen)
Friedhof Gey (alter Teil)
Weg 1
Weg 2
Weg 3
Weg 5
Weg 6
Weg 7
Weg 8
Weg 9
Weg 11
Weg 12
gesamt
Anlage 8
(Asphaltbitumen und Pflasterfläche)
123,47 qm
16,84 qm
15,82 qm
157,30 qm
74,00 qm
94,17 qm
71,12 qm
93,06 qm
121,50 qm
44,08 qm
811,36 qm
47,30 qm
101,85 qm
46,77 qm
42,07 qm
237,99 qm
Die Wege auf dem Friedhof Vossenack müssen noch betrachtet werden. Die Wege auf dem
Friedhof Gey (neuer Teil) sind tadellos.
Die letzten gezahlten Preise waren:
zu B
zu C
Friedhofswege – Neubau
in Asphaltbitumen (einschließlich MWSt)
in Pflaster (einschließlich MWSt)
300,00 €/qm
240,00 €/qm
Friedhofswege – Unterhaltung
in Asphaltbitumen (einschließlich MWSt)
in Pflaster (einschließlich MWSt)
180,00 €/qm
140,00 €/qm
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung des vorgenannten kann nachfolgendes festgehalten werden:
zu A
Die Kapazität der Friedhöfe ist ausreichend.
zu B
Es besteht die Bestrebung den Wegeneubau auf ein notwendiges Minimum zu
beschränken. Es ist jedoch aufgrund früherer Entscheidungen teilweise
unumgänglich.
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zu C
Die Wegunterhaltung muss zur Vermeidung von Unfallgefahren in den
nächsten Jahren stetig betrieben werden. Eine genaue dezidierte Erfassung
ist nicht möglich, da sich alle Wege nach dem nächsten Winter grundsätzlich
verschlechtert haben. Der entstandene „Unterhaltungsstau“ kann letztendlich
nur sukzessive abgebaut werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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