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Mitteilungsvorlage (Erarbeitung Friedhofsbedarfsplan)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Erstellt
26.06.12, 19:01
Aktualisiert
27.06.12, 10:14
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.07.2012 öffentlich TOP- Nr.: 75/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I H/Hen 12.06.2012 Erarbeitung Friedhofsbedarfsplan Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf die Niederschrift vom 05.04.2012 zur 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.03.2012 wurde nachfolgende Friedhofsbedarfsplanung erstellt. Unterteilt wird diese in: A B C Bestattungen Friedhofswege – Neubau Friedhofswege – Unterhaltung A Bestattungen Auf die tabellarischen Anlagen 1-4 wird verwiesen. - Seite 1 von 6 - Im Gesamtvergleich ergibt sich somit, dass die „Urnenbestattung“ häufiger vorkommt als die Erdbestattung im Sarg. Für die Zukunft heißt dies, dass die vorhandenen Kapazitäten auf allen gemeindlichen Friedhöfen ausreichend sein müssten, zumal die Anzahl der Sterbenden aufgrund der negativen Entwicklung der Bevölkerungszahl zukünftig auch rückläufig sein wird. Wie der Tabelle Anlage 4 entnommen werden kann, gab es im Schnitt für die Jahre 2007 – 2011, 75 Beerdigungen/anno; dies entspricht bei sechs Friedhöfen ca. 12. Von den 75 Beerdigungen erfolgten im Schnitt 35 mit Sarg und 40 in Urne. Besonders hervorzuheben ist hier, dass die Variante „Urne“ auch mittlerweile dort häufig genommen wird, wo z.B. der Ehepartner in einem bestehenden Doppelwahlgrab beigesetzt werden kann. Diesem festgestelltem Trend folgend (46% Sarg ; 54% Urne) kann davon ausgegangen werden, dass sich die Urnenanzahl weiter erhöht. Für eine Sargbestattung werden im Schnitt 2,2 qm benötigt für eine Urnenbestattung 1 qm. Unterstellt, dass nur „neue Gräber“ entstehen würden, wäre dies jährlich ein gesamter Platzbedarf von 77 qm für Särge und 40 qm für Urnen, auf allen Friedhöfen gesamt 117 qm; im Schnitt 19,5 qm pro Friedhof. Auf den einzelnen Friedhöfen gibt es noch folgende Freiflächen: Gey (neuer Teil): Großhau: Hürtgen: Brandenberg: Bergstein: Vossenack: Gesamt:: ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. 830 qm 1150 qm 1260 qm 650 qm 1340 qm 1600 qm 6830 qm In den vergangenen Jahren wurden wie folgt aufgeführt Gräber entfernt: Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt: Reihengräber Doppelwahlgräber 8 6 19 4 60 97 Gesamt 2 1 9 6 18 36 10 7 28 10 78 133 Es werden demnach pro Jahr ca. 27 Gräber entfernt( Reihengräber ca. 20; Doppelwahlgräber ca. 7; Urnengräber sind nicht zu berücksichtigen, da es diese Bestattungsform erst seit ein paar Jahren gibt); pro Friedhof wären dies im Schnitt 4,5 Gräber. Es ist aber auch festzustellen, dass eine Reihe von Gräbern vor Ablauf der Nutzungsfrist entfernt werden. Die Gründe sind unterschiedlich. Ein häufig genannter Grund ist die nicht mehr vorhandene Pflegebereitschaft bei den Nachkommen oder seltener die Tatsache, dass ein Pflichtiger „der/die Letzte in der Familienreihe ist und alles geregelt haben möchte.“ Durch das Entfernen von Gräbern entstehen Grablücken, die im Einzelnen zur Zeit auf den Friedhöfen in folgender Anzahl vorhanden sind: Friedhof Bergstein: 34 - Seite 2 von 6 - Friedhof Brandenberg: 35 Friedhof Gey (alt): Da hier keine Neubelegungen mehr erfolgen sondern nur noch Beilegungen entstehen hier keine Lücken, die „aufgefüllt werden können. Friedhof Gey (neu): Da der Friedhof erst seit einigen Jahren belegt wird, sind hier noch keine Lücken entstanden. Friedhof Großhau: 19 Friedhof Hürtgen: 25 Friedhof Vossenack: 39 Es handelt sich dabei nur um Grablücken im Bereich von Wahlgräbern. Grablücken bei Reihengräbern können keine Berücksichtigung finden, da die Reihengräber nach der Reihe angelegt und auch nach der Reihe wieder entfernt werden. B Friedhofswege – Neubau Für den Friedhofswege-Neubau kann festgehalten werden, dass dieser lediglich im Bereich von Wahlgräbern regelmäßig zur Ausführung gelangt. Bei Reihengräberfeldern wird hierauf grundsätzlich verzichtet. In vielen Bereichen wird dabei mittlerweile auch der Grabgröße von Urnenwahlgräbern Rechnung getragen, indem dort zwei Gräber hintereinander positioniert werden, und somit der „Tiefe“ von Sargbestattungen in etwa entsprechen (z.B. Friedhof Großhau – vgl. Skizze 1). Der Zuschnitt der Gräberfelder auf dem neuen Friedhof in Gey erlaubt sogar eine größere Ausnutzung von drei Urnenwahlgräbern hintereinander. Ferner wurde entschieden, zukünftige Sargbestattungen bei Einzel- und Doppelwahlgräbern dort vorzunehmen, wo Lücken durch entfernte Gräber, die die Mindestliegezeit von 30 Jahren erreicht haben, entstanden sind. Bei dem unter A aufgezeigten rückläufigen Erdbestattungszahlen ist dies ebenfalls kapazitätsschonend und führt zu keinem neuen Wegebau. Anzumerken bleibt hier jedoch, dass die Belegung der Lücken mit einem größeren Aufwand für den Bauhof einhergeht. Die Ausschachtung findet dann nicht mehr in sogenanntem „gewachsenen Boden“ statt. Aufgrund dessen, dass an gleicher Stelle bereits eine Grabstätte vorhanden war, ist nicht nur dieser Bodenbereich gestört, sondern ggfls. auch die Bereiche rechts oder/und links des anzulegenden Grabes. Der Bauhof muss zukünftig das Erdreich der Seitenwände mittels „Verbau“ abstützen. C Friedhofswege – Unterhaltung Bei der Wegeunterhaltung muss man grundsätzlich zwei Wegetypen unterscheiden: 1) wassergebundener Weg 2) wasserungebundener Weg a) Pflaster b) Asphaltbitumen Die Vorteile beim wassergebundenen Weg liegen in der günstigen Herstellung der Oberfläche. Randstein und Unterbau sind genauso vonnöten, wie beim Wegetyp 2, damit der Weg standsicher ist und auch nötigenfalls mit schwerem Gerät befahren werden kann. Die mitunter starke Verunkrautung dieser Wege birgt jedoch den größten Nachteil, da es hier keine kostengünstige und effektive Möglichkeit zur nachhaltigen Pflege gibt. - Seite 3 von 6 - Nachteilig beim wasserungebundenen Wegetyp sind die hohen Kosten der Oberflächenherstellung. Da der vorhandene Arbeits-/Bewegungsraum auf dem Friedhof wegen beengter Platzverhältnisse gering ist, muss der Einbau von Asphaltbitumen durch „Handeinbau“ ausgeführt werden. Pflaster muss in jedem Fall per Hand verlegt werden. Eine Verkrautung einer Wegefläche kann lediglich bei Pflasterflächen auftreten. Bei Asphaltbitumen kann diese ausgeschlossen werden. Absackungen im Asphaltbitumen müssen aufwendig aufgefräst, unterbaut und unter zur Hilfenahme von Dehnungsband/Fugenband wieder mit gleichem Material verschlossen werden. Im Pflasterbereich wird das abgesackte Pflaster aufgenommen, der Unterbau angeglichen und das Pflaster wieder verlegt. Bei Beschädigungen im Asphaltbitumen (Risse oder Abplatzungen) besteht die Gefahr erheblicher Folgeschäden insbesondere bei Frost durch eindringendes oder eingedrungenes Wasser. Die Pflasteroberfläche hingegen hebt sich, um sich nach dem Entweichen des Frostes vielfach ohne auftretende Schäden wieder zu senken. Insbesondere sind bei den vorhandenen Wegen die bautechnischen Probleme einer Wegeunterhaltung folgendermaßen zu beschreiben (vgl. auch Skizze 2): Aufgrund der früher deutlich kleineren Maschinen (bzw. der auch zu früheren Zeitpunkten durchgeführten Handschachtungen) wurden die Wege nicht besonders breit angelegt (alter Friedhof Gey teilweise nur 1,40m; Friedhof Großhau und Hürtgen teilweise nur 1,80m). Erschwerend kommt hinzu, dass die Gräber mit ihren Grabeinfassungen teilweise weniger als 20 cm vom Wegerand entfernt angelegt wurden. Das Gewicht des Fahrzeuges drückt im Bereich der Spurweite so stark auf die Außenkanten des Weges, dass das Erdreich in Richtung Sarg nachgibt, da das Erdreich in der Grabstelle angefüllt und nicht verdichtet ist und deshalb nachsackt sowie durch das Einbrechen des Sarges und dem sich anschließenden Verwesungsprozess von Lecihnam und Sarg ein Hohlraum entsteht, und der Weg absackt. Eine Unterhaltung ist nur äußerst bedingt möglich, da ein Auffüllen und Verdichten des Unterbaus ein „Loch ohne Boden“ ist und Beschädigungen am Grabmal wahrscheinlich sind. Ein weiteres Problem stellt der Wurzeleinwuchs von Bäumen dar. Dies ist auf dem Friedhof Großhau so gravierend, dass grundsätzlich ein Kappen der Wurzeln erforderlich wäre, was aber die große Gefahr des Absterbens oder des Umstürzens des Baumes bei entsprechenden Witterungseinflüssen in sich birgt. Im vergangenen Sommer wurden für die nachfolgenden Friedhöfe folgende Wegeflächen zur Unterhaltung in den nächsten Jahren aufgenommen: Friedhof Hürtgen Weg 1a & 1b Weg 2 Weg 3 Weg 4 Weg 5 Weg 6 Weg 7 Weg 8a & 8b gesamt Anlage 5 Friedhof Brandenberg Weg 1 & 2 & 3 Weg 4 & 5 Anlage 6 (nur Asphaltbitumen) 87,50 qm 36,00 qm 58,46 qm 63,08 qm 45,31 qm 40,00 qm 36,00 qm 108,87 qm 475,22 qm (nur Asphaltbitumen) 54,43 qm 44,28 qm - Seite 4 von 6 - Weg 6 Weg 7 Weg 8 Weg 9 & 10 Gesamt 74,60 qm 64,82 qm 30,45 qm 198,75 qm 467,33 qm Friedhof Großhau Weg 1 Weg 2 Weg 4 Weg 5 gesamt Anlage 7 (nur Asphaltbitumen) Friedhof Gey (alter Teil) Weg 1 Weg 2 Weg 3 Weg 5 Weg 6 Weg 7 Weg 8 Weg 9 Weg 11 Weg 12 gesamt Anlage 8 (Asphaltbitumen und Pflasterfläche) 123,47 qm 16,84 qm 15,82 qm 157,30 qm 74,00 qm 94,17 qm 71,12 qm 93,06 qm 121,50 qm 44,08 qm 811,36 qm 47,30 qm 101,85 qm 46,77 qm 42,07 qm 237,99 qm Die Wege auf dem Friedhof Vossenack müssen noch betrachtet werden. Die Wege auf dem Friedhof Gey (neuer Teil) sind tadellos. Die letzten gezahlten Preise waren: zu B zu C Friedhofswege – Neubau in Asphaltbitumen (einschließlich MWSt) in Pflaster (einschließlich MWSt) 300,00 €/qm 240,00 €/qm Friedhofswege – Unterhaltung in Asphaltbitumen (einschließlich MWSt) in Pflaster (einschließlich MWSt) 180,00 €/qm 140,00 €/qm Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung des vorgenannten kann nachfolgendes festgehalten werden: zu A Die Kapazität der Friedhöfe ist ausreichend. zu B Es besteht die Bestrebung den Wegeneubau auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Es ist jedoch aufgrund früherer Entscheidungen teilweise unumgänglich. - Seite 5 von 6 - zu C Die Wegunterhaltung muss zur Vermeidung von Unfallgefahren in den nächsten Jahren stetig betrieben werden. Eine genaue dezidierte Erfassung ist nicht möglich, da sich alle Wege nach dem nächsten Winter grundsätzlich verschlechtert haben. Der entstandene „Unterhaltungsstau“ kann letztendlich nur sukzessive abgebaut werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 6 von 6 -