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Tischvorlage (Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß; hier: Bauliche Maßnahmen in der zweiten Gruppe)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
59 kB
Erstellt
05.07.12, 19:00
Aktualisiert
05.07.12, 19:00
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Tischvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.07.2012 öffentlich TOP- Nr.: 88/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 5 Kru 05.07.2012 Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß; hier: Bauliche Maßnahmen in der zweiten Gruppe Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Vorlage einer entsprechenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die einzelnen Gewerke des Ausbaus der zweiten Gruppe der Offenen Ganztagsschule (OGS) Gey-Straß beschränkt auszuschreiben. Sollte ein Gewerk den Auftragswert von 25.000,00 € übersteigen, erfolgt die Auftragsvergabe in Form einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Finanzielle Auswirkungen ? Nein x Ja, Betrag noch nicht bekannt Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen, den bisher nicht benutzbaren Speicher über dem Lehrschwimmbecken an der GGS Gey-Straß auszubauen und für eine 2. Gruppe einzurichten. Aus finanziellen Gründen war jedoch ein Ausbau im Jahre 2011 nicht mehr möglich. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollte mit diesem im Jahr 2012 frühzeitig begonnen werden. Der Bauantrag wurde am 02.04.2012 durch den Architekten bei der Verwaltung eingereicht und am 10.04.2012 mit einer Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Genehmigung übersandt. - Seite 1 von 2 - Da es sich um einen weiteren Bauabschnitt handelte, ging der Architekt davon aus, die Genehmigung innerhalb von 4 Wochen zu erhalten. Leider war dem nicht so. Die Baugenehmigung ging der Verwaltung erst am 27.06.2012 zu. Die Vorbereitung der Ausschreibungsarbeiten konnte, so erklärte Herr Luysberg, erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen. Diese Meinung bestätigte sich bei Erhalt der Baugenehmigung. Entgegen der Erwartung des Architekten beinhaltete diese Auflagen. So muss eine neue geprüfte Wärmeschutzberechnung sowie eine Schallschutzberechnung erstellt werden. Die Schallschutzberechnungen sind zwischenzeitlich seitens des Architekten erfolgt. Die geplanten Maßnahmen können wie geplant durchgeführt werden. Es entstehen hierdurch keine Mehrkosten. Hinsichtlich des Wärmeschutzes sind die Berechnungen noch nicht gänzlich abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass geringere Mehrkosten von 1 – 2 % entstehen könnten. Erst nach Abschluss der Berechnungen könnten die Ausschreibung der Gewerke erfolgen. Einzig die Zimmerarbeiten, die nicht von den vorgenannten Rechenmodellen tangiert werden, können kurzfristig ausgeschrieben werden. Mit der Maßnahme kann erst nach Genehmigung des Haushaltes begonnen werden. Daher hat die Gemeinde Hürtgenwald bei der Kommunalaufsicht des Kreises Düren einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt, der hoffentlich kurzfristig genehmigt wird. Die Gesamtbauzeit taxiert Herr Luysberg auf ca. 6 Wochen. Die Maßnahme wird daher leider noch nach Ferienende andauern. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) ./. Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -