Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
59 kB
Erstellt
05.07.12, 19:00
Aktualisiert
05.07.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Tischvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.07.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
88/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
5 Kru
05.07.2012
Offene Ganztagsgrundschule (OGS) Gey-Straß; hier: Bauliche Maßnahmen in der zweiten
Gruppe
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt nach Vorlage einer entsprechenden Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die einzelnen Gewerke des Ausbaus der zweiten Gruppe der
Offenen Ganztagsschule (OGS) Gey-Straß beschränkt auszuschreiben.
Sollte ein Gewerk den Auftragswert von 25.000,00 € übersteigen, erfolgt die Auftragsvergabe in
Form einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
x
Ja, Betrag noch nicht bekannt
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 einstimmig beschlossen,
den bisher nicht benutzbaren Speicher über dem Lehrschwimmbecken an der GGS Gey-Straß
auszubauen und für eine 2. Gruppe einzurichten. Aus finanziellen Gründen war jedoch ein Ausbau
im Jahre 2011 nicht mehr möglich. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
sollte mit diesem im Jahr 2012 frühzeitig begonnen werden.
Der Bauantrag wurde am 02.04.2012 durch den Architekten bei der Verwaltung eingereicht und
am 10.04.2012 mit einer Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Genehmigung übersandt.
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Da es sich um einen weiteren Bauabschnitt handelte, ging der Architekt davon aus, die Genehmigung innerhalb von 4 Wochen zu erhalten. Leider war dem nicht so. Die Baugenehmigung ging
der Verwaltung erst am 27.06.2012 zu.
Die Vorbereitung der Ausschreibungsarbeiten konnte, so erklärte Herr Luysberg, erst nach Erhalt
der Genehmigung erfolgen. Diese Meinung bestätigte sich bei Erhalt der Baugenehmigung. Entgegen der Erwartung des Architekten beinhaltete diese Auflagen. So muss eine neue geprüfte
Wärmeschutzberechnung sowie eine Schallschutzberechnung erstellt werden. Die Schallschutzberechnungen sind zwischenzeitlich seitens des Architekten erfolgt. Die geplanten Maßnahmen
können wie geplant durchgeführt werden. Es entstehen hierdurch keine Mehrkosten. Hinsichtlich
des Wärmeschutzes sind die Berechnungen noch nicht gänzlich abgeschlossen. Es zeichnet sich
jedoch ab, dass geringere Mehrkosten von 1 – 2 % entstehen könnten.
Erst nach Abschluss der Berechnungen könnten die Ausschreibung der Gewerke erfolgen. Einzig
die Zimmerarbeiten, die nicht von den vorgenannten Rechenmodellen tangiert werden, können
kurzfristig ausgeschrieben werden. Mit der Maßnahme kann erst nach Genehmigung des Haushaltes begonnen werden. Daher hat die Gemeinde Hürtgenwald bei der Kommunalaufsicht des
Kreises Düren einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt, der hoffentlich kurzfristig genehmigt
wird.
Die Gesamtbauzeit taxiert Herr Luysberg auf ca. 6 Wochen. Die Maßnahme wird daher leider
noch nach Ferienende andauern.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
./.
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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