Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
06.09.12, 19:00
Aktualisiert
06.09.12, 19:00
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GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 18.09.2012
93/2012
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Kreutz/ Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
222.0
05.09.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der
Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath sowie Errichtung einer
Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014
Beschlussvorschlag:
In Kenntnis des Sachverhaltes empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in
Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011 folgendes zu beschließen:
1. Die Gemeinde Hürtgenwald strebt die Bildung eines Schulzweckverbandes gem. § 78 Abs. 8
Schulgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit den
Kommunen Monschau und Simmerath zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 an. Zum Zeitpunkt der
Errichtung dieses Schulzweckverbandes gehen alle weiterführenden Schulen (Sekundarstufen I und
II) der vorgenannten Kommunen in die Trägerschaft dieses Schulzweckverbandes über, in
Hürtgenwald sind dies die Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und die Realschule Hürtgenwald.
Der Schulzweckverband soll zudem Träger der neuen Sekundarschule sein.
2. Die Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath stellen den Antrag zur Errichtung einer
Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014. Der 3-zügige Hauptstandort ist befristet für zwei
Schuljahre in Monschau, anschließend in Simmerath. Ein 2-zügiger Teilstandort wird unmittelbar (zum
Schuljahr 2013/2014) und dauerhaft am Schulzentrum in Hürtgenwald-Kleinhau eingerichtet. Das
Franziskus Gymnasium Vossenack und das St. Michael Gymnasium Monschau sollen
Kooperationspartner der Sekundarschule für den Besuch der gymnasialen Oberstufe werden.
3. Unter der Bedingung der Genehmigung der Sekundarschule in Trägerschaft des
Schulzweckverbandes wird die jahrgangsweise Auflösung der Gemeinschaftshauptschule
Hürtgenwald und der Realschule Hürtgenwald beschlossen, d.h. diese beiden Schulen bilden ab dem
Schuljahr 2013/2014 keine neuen Eingangsklassen und beenden den regulären Schulbetrieb zum
Ende des Schuljahres 2017/2018.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere die weiteren
Vorarbeiten zur Bildung eines Schulzweckverbandes und das Antragsverfahren zur Errichtung der
Sekundarschule in die Wege zu leiten.
- Seite 1 von 5 -
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja, können zurzeit noch nicht beziffert werden
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hatte in seiner Sitzung am 15.12.2011 einstimmig und ohne
Enthaltungen folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für die Errichtung einer Sekundarschule
gem. § 17 a SchulG in einem Schulzweckverband (§ 78 Abs. 8 SchulG) mit den drei
Partnerkommunen Monschau, Roetgen und Simmerath zu treffen.
2. Die Projektgruppe Bildung und Region in Bonn (biregio) wird beauftragt, die bereits
vorliegenden Schulentwicklungsplanungen für die Region Monschau (Stand: Januar 2011)
und für den Kreis Düren (Stand: Juni 2011) fortzuschreiben und in einem gemeinsamen
Schulentwicklungsplan für die Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath
zusammenzufassen. In dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist darzulegen,
wie eine gemeinsame Sekundarschule an den drei Standorten Hürtgenwald, Monschau und
Simmerath (mit jeweils mindestens 2 Zügen der Jahrgangsstufen 5 bis 10) umgesetzt werden
kann.
3. Die Verwaltungen werden beauftragt, auf der Grundlage des gemeinsamen
Schulentwicklungsplanes der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath
in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (z.B. Schulträger, Schulleitungen,
Schulaufsichtsbehörden, Planungsbüro biregio) entsprechende pädagogische, räumliche
und organisatorische Konzepte für die Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule zu
erarbeiten.
4. Alle Schulen der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath sind
frühzeitig in die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes einzubeziehen.
5. Verbindliche Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe gem. § 17 a Abs. 2 SchulG
sollen das Franziskus- Gymnasium Vossenack und das Städtische St.-Michael-Gymnasium
Monschau sein. Weitere Partner, wie etwa das Berufskolleg Simmerath/Stolberg der
Städteregion Aachen sind denkbar und werden eingeladen, sich an einer Zusammenarbeit zu
beteiligen.
6. Mit der Umsetzung der Vorarbeiten wird unverzüglich begonnen, so dass in dem Jahr 2012
eine rechtzeitige Antragstellung zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule an die
obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) möglich ist. Es ist das Ziel, dass die
neue Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 startet.
7. Dieser Beschluss ersetzt den Ratsbeschluss der Gemeinde Hürtgenwald vom
13.10.2011 hinsichtlich einer alleinigen Kooperation mit der Gemeinde Simmerath zur
Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/2013.
Die politischen Gremien wurden in den vergangenen Monaten kontinuierlich über den Ablauf und
den Sachstand informiert, letztmalig in der Sitzung des Rates vom 05.07.2012 unter TOP 17.3.
Hierbei wurde mitgeteilt, dass das von der Bezirksregierung Köln vorgeschlagene Standortmodell
einer Sekundarschule mit 3 Standorten (in Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) und je zwei
Klassenzügen nach Auskunft des Schulministeriums NRW nunmehr nicht genehmigungsfähig sei.
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Der unter Ziffer 2 (siehe oben) gefasste Teilbeschluss vom 15.12.2011 kann somit hinsichtlich des
Standortmodells (3 x 2) nicht umgesetzt werden.
In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Gespräche zwischen Hürtgenwald, Monschau
und Simmerath geführt, um den politischen Gremien Alternativen vorlegen zu können.
Ende August 2012 konnte mit den Überlegungen zur Bildung eines gemeinsamen
Schulzweckverbandes (Arbeitstitel „Schulzweckverband Nordeifel“) nach Auffassung der
Hauptverwaltungsbeamten der drei Kommunen ein entscheidender Fortschritt erzielt werden.
Nach Beteiligung der Fraktionsspitzen in den Räten Hürtgenwald, Monschau und Simmerath
wurde der Presse am 28.08.2012 dieses Modell vorgestellt.
Folgende Kernpunkte sind vorgesehen:
Es soll der „Schulzweckverband Nordeifel“ gegründet werden, dem die weiterführenden Schulen in
kommunaler Trägerschaft in Hürtgenwald, Monschau und Simmerath angehören. Dies sind:
Realschule Hürtgenwald
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald
St. Michael Gymnasium Monschau
Elwin-Christoffel-Realschule Monschau
Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen
Gemeinschaftshauptschule Simmerath
Bis Ende November 2012 soll der „Schulzweckverband Nordeifel“ den Antrag auf Einrichtung einer
Sekundarschule zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 stellen.
Ab dem Schuljahr 2013/2014 beginnt die Sekundarschule als dreizügiger Hauptstandort in der
Elwin-Christoffel-Realschule in Monschau.
Am Standort Kleinhau wird zum gleichen Zeitpunkt (Schuljahr 2013/2014) ein zweizügiger
Teilstandort beginnen.
Die drei Gemeinschaftshauptschulen Hürtgenwald, Monschau-Roetgen und Simmerath sowie die
zwei Realschulen in Hürtgenwald und Monschau (Elwin-Christoffel) bilden ab dem Schuljahr
2013/2014 keine neuen Eingangsklassen und laufen bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018
sukzessive aus.
Zum Schuljahr 2015/2016 wechseln die auslaufende Elwin-Christoffel-Realschule und die
angelaufene Sekundarschule dauerhaft an den neuen Standort Simmerath.
Wegen der geringen Schülerzahlen werden bereits ab dem Schuljahr 2013/2014 die beiden
Gemeinschaftshauptschulen Monschau-Roetgen und Simmerath am Standort Simmerath für die
auslaufende Zeit bis zum Schuljahresende 2017/2018 zusammengeführt.
Kooperationspartner für den gesicherten Besuch der gymnasialen Oberstufe werden das St.
Michael Gymnasium in Monschau und das Franziskus Gymnasium Vossenack sein.
Mit der Gemeinde Roetgen werden die bereits aufgenommenen Gespräche über eine noch zu
verhandelnde Beteiligung am Schulzweckverband weitergeführt.
Zur Verdeutlichung der Auswirkungen in der Gemeinde Hürtgenwald nachfolgende Übersicht:
- Seite 3 von 5 -
Situation heute (Schuljahr 2012/2013):
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Gemeinde Hürtgenwald)
5. Klasse(n)
6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
10. Klasse(n)
Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Gemeinde Hürtgenwald)
5. Klasse(n)
6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
10. Klasse(n)
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
--6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
10. Klasse(n)
Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
--6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
10. Klasse(n)
Situation im Schuljahr 2013/2014:
9. Klasse(n)
Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
5. Klasse(n)
-----------
Situation im Schuljahr 2014/2015:
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
----7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
10. Klasse(n)
Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
----7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
10. Klasse(n)
9. Klasse(n)
Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
5. Klasse(n)
6. Klasse(n)
---------
.
.
.
Situation im Schuljahr 2017/2018.
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
-----------
10. Klasse(n)
Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
---------
10. Klasse(n)
---
Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
5. Klasse(n)
6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
---
Situation im Schuljahr 2018/2019.
Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
Schule wurde auslaufend aufgelöst
Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
Schule wurde auslaufend aufgelöst
Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)
5. Klasse(n)
6. Klasse(n)
7. Klasse(n)
8. Klasse(n)
9. Klasse(n)
10. Klasse(n)
- Seite 4 von 5 -
Die Satzung des Schulzweckverbands Nordeifel wird zurzeit erarbeitet.
Der Antrag zur Errichtung der Sekundarschule in Trägerschaft des Schulzweckverbandes
Nordeifel muss bis zum 30.11.2012 bei der Bezirksregierung in Köln vorliegen. Zum
Antragsverfahren ist folgendes zu sagen:
Zu den Antragsunterlagen gehören die Beschlussfassung der Räte der Kommunen, das Ergebnis
der Bedürfnisprüfung, das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung, eine anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung der Kommune, die Vorlage mindestens einer Vereinbarung zur
verbindlichen Kooperation mit einer Schule, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
ermöglicht, die Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen, deren schrittweise Auflösung geplant ist
sowie Aussagen zu baulichen Voraussetzungen für die zu errichtende Schule (Raumkonzept).
Der Antrag muss auch Aussagen zur beantragten Zügigkeit der Schule und zur geplanten
Organisationsform der Sekundarschule (integriert, teilintegriert oder kooperativ) enthalten. Sofern
Teilstandorte eingerichtet werden sollen, muss mit der Antragstellung dargelegt werden, wie dies
schulorganisatorisch umgesetzt wird und wie die Vorgaben der APO-S I an allen Standorten erfüllt
werden können. Die Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt.
Über aktuelle Entwicklungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zur Beratung und Beschlussfassung über einzelne Punkte im Antrags- und Genehmigungsverfahren wird es voraussichtlich notwendig werden, zusätzliche Sitzungen des Schulausschusses
und des Rates der Gemeinde Hürtgenwald im Oktober und November d.J. durchzuführen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die vorgesehene Zweckverbandslösung mit der Überführung der weiterführenden Schulen in
kommunaler Trägerschaft sowie die vom Zweckverband getragene Sekundarschule sichert trotz
rückläufiger Schülerzahlen ein umfassendes, hochwertiges und wohnortnahes Bildungsangebot in
der Gemeinde Hürtgenwald. Zusätzliche Vorteile dürften sich durch die Bündelung von
weiterführenden Schulen zu einer pädagogischen, organisatorischen und schulverwaltungsrechtlichen Einheit ergeben.
Zu bedauern ist, dass die hervorragende Arbeit der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und
Realschule Hürtgenwald zum 31.07.2018 enden wird.
Zur Sicherung eines weiterführenden Schulangebots in der Gemeinde Hürtgenwald (neben dem
privaten Franziskus Gymnasium Vossenack) wird aber empfohlen, die Zweckverbandlösung sowie
die Antragsstellung zur Errichtung einer Sekundarschule zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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