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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
122 kB
Erstellt
06.09.12, 19:00
Aktualisiert
06.09.12, 19:00
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 18.09.2012 93/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Kreutz/ Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 222.0 05.09.2012 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Schulzweckverband für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Trägerschaft der Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath sowie Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 Beschlussvorschlag: In Kenntnis des Sachverhaltes empfiehlt der Schulausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2011 folgendes zu beschließen: 1. Die Gemeinde Hürtgenwald strebt die Bildung eines Schulzweckverbandes gem. § 78 Abs. 8 Schulgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) mit den Kommunen Monschau und Simmerath zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 an. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Schulzweckverbandes gehen alle weiterführenden Schulen (Sekundarstufen I und II) der vorgenannten Kommunen in die Trägerschaft dieses Schulzweckverbandes über, in Hürtgenwald sind dies die Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und die Realschule Hürtgenwald. Der Schulzweckverband soll zudem Träger der neuen Sekundarschule sein. 2. Die Kommunen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath stellen den Antrag zur Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014. Der 3-zügige Hauptstandort ist befristet für zwei Schuljahre in Monschau, anschließend in Simmerath. Ein 2-zügiger Teilstandort wird unmittelbar (zum Schuljahr 2013/2014) und dauerhaft am Schulzentrum in Hürtgenwald-Kleinhau eingerichtet. Das Franziskus Gymnasium Vossenack und das St. Michael Gymnasium Monschau sollen Kooperationspartner der Sekundarschule für den Besuch der gymnasialen Oberstufe werden. 3. Unter der Bedingung der Genehmigung der Sekundarschule in Trägerschaft des Schulzweckverbandes wird die jahrgangsweise Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und der Realschule Hürtgenwald beschlossen, d.h. diese beiden Schulen bilden ab dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Eingangsklassen und beenden den regulären Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2017/2018. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere die weiteren Vorarbeiten zur Bildung eines Schulzweckverbandes und das Antragsverfahren zur Errichtung der Sekundarschule in die Wege zu leiten. - Seite 1 von 5 - Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja, können zurzeit noch nicht beziffert werden Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hatte in seiner Sitzung am 15.12.2011 einstimmig und ohne Enthaltungen folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für die Errichtung einer Sekundarschule gem. § 17 a SchulG in einem Schulzweckverband (§ 78 Abs. 8 SchulG) mit den drei Partnerkommunen Monschau, Roetgen und Simmerath zu treffen. 2. Die Projektgruppe Bildung und Region in Bonn (biregio) wird beauftragt, die bereits vorliegenden Schulentwicklungsplanungen für die Region Monschau (Stand: Januar 2011) und für den Kreis Düren (Stand: Juni 2011) fortzuschreiben und in einem gemeinsamen Schulentwicklungsplan für die Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath zusammenzufassen. In dieser anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist darzulegen, wie eine gemeinsame Sekundarschule an den drei Standorten Hürtgenwald, Monschau und Simmerath (mit jeweils mindestens 2 Zügen der Jahrgangsstufen 5 bis 10) umgesetzt werden kann. 3. Die Verwaltungen werden beauftragt, auf der Grundlage des gemeinsamen Schulentwicklungsplanes der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (z.B. Schulträger, Schulleitungen, Schulaufsichtsbehörden, Planungsbüro biregio) entsprechende pädagogische, räumliche und organisatorische Konzepte für die Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule zu erarbeiten. 4. Alle Schulen der Kommunen Hürtgenwald, Monschau, Roetgen und Simmerath sind frühzeitig in die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzeptes einzubeziehen. 5. Verbindliche Kooperationspartner für die gymnasiale Oberstufe gem. § 17 a Abs. 2 SchulG sollen das Franziskus- Gymnasium Vossenack und das Städtische St.-Michael-Gymnasium Monschau sein. Weitere Partner, wie etwa das Berufskolleg Simmerath/Stolberg der Städteregion Aachen sind denkbar und werden eingeladen, sich an einer Zusammenarbeit zu beteiligen. 6. Mit der Umsetzung der Vorarbeiten wird unverzüglich begonnen, so dass in dem Jahr 2012 eine rechtzeitige Antragstellung zur Errichtung einer gemeinsamen Sekundarschule an die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) möglich ist. Es ist das Ziel, dass die neue Sekundarschule zum Schuljahr 2013/2014 startet. 7. Dieser Beschluss ersetzt den Ratsbeschluss der Gemeinde Hürtgenwald vom 13.10.2011 hinsichtlich einer alleinigen Kooperation mit der Gemeinde Simmerath zur Errichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/2013. Die politischen Gremien wurden in den vergangenen Monaten kontinuierlich über den Ablauf und den Sachstand informiert, letztmalig in der Sitzung des Rates vom 05.07.2012 unter TOP 17.3. Hierbei wurde mitgeteilt, dass das von der Bezirksregierung Köln vorgeschlagene Standortmodell einer Sekundarschule mit 3 Standorten (in Hürtgenwald, Monschau und Simmerath) und je zwei Klassenzügen nach Auskunft des Schulministeriums NRW nunmehr nicht genehmigungsfähig sei. - Seite 2 von 5 - Der unter Ziffer 2 (siehe oben) gefasste Teilbeschluss vom 15.12.2011 kann somit hinsichtlich des Standortmodells (3 x 2) nicht umgesetzt werden. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Gespräche zwischen Hürtgenwald, Monschau und Simmerath geführt, um den politischen Gremien Alternativen vorlegen zu können. Ende August 2012 konnte mit den Überlegungen zur Bildung eines gemeinsamen Schulzweckverbandes (Arbeitstitel „Schulzweckverband Nordeifel“) nach Auffassung der Hauptverwaltungsbeamten der drei Kommunen ein entscheidender Fortschritt erzielt werden. Nach Beteiligung der Fraktionsspitzen in den Räten Hürtgenwald, Monschau und Simmerath wurde der Presse am 28.08.2012 dieses Modell vorgestellt. Folgende Kernpunkte sind vorgesehen: Es soll der „Schulzweckverband Nordeifel“ gegründet werden, dem die weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft in Hürtgenwald, Monschau und Simmerath angehören. Dies sind: Realschule Hürtgenwald Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald St. Michael Gymnasium Monschau Elwin-Christoffel-Realschule Monschau Gemeinschaftshauptschule Monschau-Roetgen Gemeinschaftshauptschule Simmerath Bis Ende November 2012 soll der „Schulzweckverband Nordeifel“ den Antrag auf Einrichtung einer Sekundarschule zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 stellen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 beginnt die Sekundarschule als dreizügiger Hauptstandort in der Elwin-Christoffel-Realschule in Monschau. Am Standort Kleinhau wird zum gleichen Zeitpunkt (Schuljahr 2013/2014) ein zweizügiger Teilstandort beginnen. Die drei Gemeinschaftshauptschulen Hürtgenwald, Monschau-Roetgen und Simmerath sowie die zwei Realschulen in Hürtgenwald und Monschau (Elwin-Christoffel) bilden ab dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Eingangsklassen und laufen bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 sukzessive aus. Zum Schuljahr 2015/2016 wechseln die auslaufende Elwin-Christoffel-Realschule und die angelaufene Sekundarschule dauerhaft an den neuen Standort Simmerath. Wegen der geringen Schülerzahlen werden bereits ab dem Schuljahr 2013/2014 die beiden Gemeinschaftshauptschulen Monschau-Roetgen und Simmerath am Standort Simmerath für die auslaufende Zeit bis zum Schuljahresende 2017/2018 zusammengeführt. Kooperationspartner für den gesicherten Besuch der gymnasialen Oberstufe werden das St. Michael Gymnasium in Monschau und das Franziskus Gymnasium Vossenack sein. Mit der Gemeinde Roetgen werden die bereits aufgenommenen Gespräche über eine noch zu verhandelnde Beteiligung am Schulzweckverband weitergeführt. Zur Verdeutlichung der Auswirkungen in der Gemeinde Hürtgenwald nachfolgende Übersicht: - Seite 3 von 5 - Situation heute (Schuljahr 2012/2013): Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Gemeinde Hürtgenwald) 5. Klasse(n) 6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) 10. Klasse(n) Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Gemeinde Hürtgenwald) 5. Klasse(n) 6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) 10. Klasse(n) Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) --6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) 10. Klasse(n) Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) --6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 10. Klasse(n) Situation im Schuljahr 2013/2014: 9. Klasse(n) Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) 5. Klasse(n) ----------- Situation im Schuljahr 2014/2015: Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) ----7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) 10. Klasse(n) Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) ----7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 10. Klasse(n) 9. Klasse(n) Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) 5. Klasse(n) 6. Klasse(n) --------- . . . Situation im Schuljahr 2017/2018. Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) ----------- 10. Klasse(n) Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) --------- 10. Klasse(n) --- Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) 5. Klasse(n) 6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) --- Situation im Schuljahr 2018/2019. Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)  Schule wurde auslaufend aufgelöst Realschule Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel)  Schule wurde auslaufend aufgelöst Sekundarschule Nordeifel, Standort Hürtgenwald (Schulträger: Schulzweckverband Nordeifel) 5. Klasse(n) 6. Klasse(n) 7. Klasse(n) 8. Klasse(n) 9. Klasse(n) 10. Klasse(n) - Seite 4 von 5 - Die Satzung des Schulzweckverbands Nordeifel wird zurzeit erarbeitet. Der Antrag zur Errichtung der Sekundarschule in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Nordeifel muss bis zum 30.11.2012 bei der Bezirksregierung in Köln vorliegen. Zum Antragsverfahren ist folgendes zu sagen: Zu den Antragsunterlagen gehören die Beschlussfassung der Räte der Kommunen, das Ergebnis der Bedürfnisprüfung, das Ergebnis der interkommunalen Abstimmung, eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Kommune, die Vorlage mindestens einer Vereinbarung zur verbindlichen Kooperation mit einer Schule, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht, die Schulkonferenzbeschlüsse der Schulen, deren schrittweise Auflösung geplant ist sowie Aussagen zu baulichen Voraussetzungen für die zu errichtende Schule (Raumkonzept). Der Antrag muss auch Aussagen zur beantragten Zügigkeit der Schule und zur geplanten Organisationsform der Sekundarschule (integriert, teilintegriert oder kooperativ) enthalten. Sofern Teilstandorte eingerichtet werden sollen, muss mit der Antragstellung dargelegt werden, wie dies schulorganisatorisch umgesetzt wird und wie die Vorgaben der APO-S I an allen Standorten erfüllt werden können. Die Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt. Über aktuelle Entwicklungen wird in der Sitzung mündlich berichtet. Zur Beratung und Beschlussfassung über einzelne Punkte im Antrags- und Genehmigungsverfahren wird es voraussichtlich notwendig werden, zusätzliche Sitzungen des Schulausschusses und des Rates der Gemeinde Hürtgenwald im Oktober und November d.J. durchzuführen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die vorgesehene Zweckverbandslösung mit der Überführung der weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft sowie die vom Zweckverband getragene Sekundarschule sichert trotz rückläufiger Schülerzahlen ein umfassendes, hochwertiges und wohnortnahes Bildungsangebot in der Gemeinde Hürtgenwald. Zusätzliche Vorteile dürften sich durch die Bündelung von weiterführenden Schulen zu einer pädagogischen, organisatorischen und schulverwaltungsrechtlichen Einheit ergeben. Zu bedauern ist, dass die hervorragende Arbeit der Gemeinschaftshauptschule Hürtgenwald und Realschule Hürtgenwald zum 31.07.2018 enden wird. Zur Sicherung eines weiterführenden Schulangebots in der Gemeinde Hürtgenwald (neben dem privaten Franziskus Gymnasium Vossenack) wird aber empfohlen, die Zweckverbandlösung sowie die Antragsstellung zur Errichtung einer Sekundarschule zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 5 von 5 -